Schlüsselfelderin muss fast ins Gefängnis - wegen Salat

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Für eine Schlüsselfelderin auf Bewährung hätte der Salatklau fast ins Gefängnis geführt. Symbolfoto: Ronald Rinklef
Für eine Schlüsselfelderin auf Bewährung hätte der Salatklau fast ins Gefängnis geführt.  Symbolfoto: Ronald Rinklef

Zwei Schwestern bestritten vor dem Bamberger Amtsgericht lange, Gemüse von einem Gartengrundstück gestohlen zu haben. Pikant: Eine hat schon mal geklaut.

Im ersten Moment hört es sich kurios an: Zwei Schlüsselfelderinnen stehen vor Gericht wegen: Salat. Genauer gesagt, weil sie "gemäß des gemeinsamen Tatplans Obst und Gemüse" sowie eine "Wildkamera" entwendet haben, wie es in der Anklageschrift steht. Der finanzielle Schaden ist überschaubar: Rund 40 Euro war die Kamera wert, das frische Gemüse vielleicht 5 Euro.

Staatsanwalt Christian Schorr deutete an: "Wir reden hier tatsächlich über Salatköpfe. Bei einer nicht vorbestraften Angeklagten wäre dieses Verfahren wohl eher eingestellt worden." Doch das ist genau der Punkt: Kristina N. (Name geändert) ist vorbestraft, unter anderem wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und Sachbeschädigung. Auch die jüngere Schwester, Helga H. (Name ebenfalls geändert), hat vier Einträge wegen unterschiedlicher Vergehen im Bundeszentralregister.

Beide standen gestern vor dem Bamberger Amtsgericht, beide stritten bis kurz vor Schluss ab, die Lebensmittel aus der Gartenparzelle gestohlen zu haben. Die Geschichte: "Ich habe das Grundstück betreten, weil mein junger Hund darauf herum lief. Einmal war auch meine Schwester dabei", sagte Kristina N. aus. "Wir haben keinen Grund, einen Diebstahl zu begehen. Ich verdiene mein eigenes Geld, habe keine Schulden und wohne mit meiner Schwester zusammen." Die fügt hinzu: "Wir haben selber Pflanzen auf dem Balkon."

Allerdings gibt es Aufnahmen der beiden Damen, die von einer zweiten Kamera auf dem Grundstück gemacht wurden. Als Richterin Christine Schäl die Schwestern zu sich nach vorne ans Richterpult ruft und mit ihnen die Fotos betrachtet, wird sie irgendwann ungeduldig. "Man sieht eindeutig, dass Sie in dem Gemüsebeet stehen! Das is a Gschmarri mit dem Hund!"

Kristina N. räumte zwar ein, "dass es nicht richtig war, da reinzugehen. Aber ich habe nichts geklaut".
Fakt ist: Die Besitzer des Gartengrundstücks haben bemerkt, dass immer wieder Pflanzen verschwunden sind. Als Jens M. (Name geändert) die Fläche beschreibt, spricht er von einer etwa 1,20 Meter hohen Umzäunung. "Da kann niemand so einfach reinstolpern." Der Gemüsediebstahl sei zunächst nicht so tragisch gewesen, "aber als die Stauden abhanden gekommen sind, war meine Frau irgendwann verzweifelt. Da waren Exoten dabei, die sie liebevoll aufgezogen hat."

Die Eheleute bringen ein Schreiben mit dem Hinweis auf Privatgrund an; als das nichts nutzt, folgen zwei Kameras - von denen eine direkt geklaut wird. "Meiner Frau ist das sehr nahe gegangen, sie war drauf und dran, alles hinzuschmeißen." Sie habe die Pflanzen immer mit Hingabe gepflegt und teilweise auf Märkten verkauft.


Zweite Kamera machte Bilder

Glück für die Eheleute: Die zweite Kamera hat etwas aufgezeichnet. Mit den Bildern aus drei Nächten im April und Juli 2016 ausgestattet, fragt Jens M. herum. "Schlüsselfeld ist ein kleines Dorf, da versucht man einfach auch selbst, was rauszufinden." Seine Arbeitskollegen können die beiden Frauen auf den Fotos gleich zuordnen, es sind die Schwestern Kristina N. und Helga H.
Seiner Mandantin Kristina N. redete Rechtsanwalt Thomas Drehsen kurz vor den Plädoyers noch mal ins Gewissen. Schließlich heißt es dann doch ganz leise: Die Taten werden eingeräumt. Auch die Schwester Helga H. gesteht.

Das rettet die ältere der beiden vor "schwedischen Gardinen", denn sie ist einschlägig vorbestraft und noch auf Bewährung. Staatsanwalt Schorr deutete in seinem Plädoyer an: "Ohne Geständnis wäre es ins Gefängnis gegangen." Richterin Schäl bestätigte in ihrem Urteil: "So geht es einfach nicht. Ich hätte sie auch für ein paar Salatköpfe ohne Bewährung verurteilt."

Stattdessen bekam Kristina N. eine Geldstrafe von 2800 Euro, aufgeteilt auf 80 Tagessätze zu jeweils 35 Euro. Ihre Schwester muss 900 Euro zahlen, die sich aus 60 Tagessätzen à 15 Euro. Das Urteil lautet auf gemeinschaftlichen Diebstahl in drei Fällen in Tateinheit mit Hausfriedensbruch. Die zwei Damen tragen außerdem die Verfahrenskosten.