Noch glimpflich kommt ein 21-Jähriger vor dem Jugendrichter weg. Der Angeklagte hatte Polizeibeamte tätlich angegangen, beleidigt und bedroht.
Es sieht nach einem routinemäßigen Polizeieinsatz in der Gartenstadt aus. Doch aus der einfachen Ruhestörung auf offener Straße Ende Mai 2018 wird ein handfestes Geschehen, das einen 21-jährigen Verkäufer aus dem Landkreis Bamberg nun vor Jugendrichter Martin Waschner gebracht hat. Der junge Mann soll versucht haben, die Streifenbeamten zu treten und mit Kopfstößen zu treffen, und hat sie außerdem beleidigt und bedroht.
Es ist mitten in der Nacht, kurz vor zwei Uhr. Auf der Straße streiten sich zwei junge Männer. Da sie mit einigen anderen gerade eine Party verlassen haben, spricht der Alkohol aus ihnen. Aufgrund der fast zwei Promille wird es dann doch etwas laut. Genervte Nachbarn rufen die Polizei. Als die Streife eintrifft, sieht es zunächst so aus, als ob sich der Ärger in Luft auflösen würde.
Doch einer der zur Rede gestellten Nachtschwärmer, ebenjener 21-jährige Verkäufer, kann oder will sich nicht beruhigen. "Was soll das alles? Können wir jetzt gehen?", fragt er laut Aussage einer Polizistin. Und weiter: "Wir sollten uns besser um Asylanten kümmern und nicht um solche Lappalien." Als ein Polizist den Ruhestörer zur Seite nehmen will, um ihn zu beruhigen, eskaliert die Situation völlig.
"Er wollte vor der Gruppe nicht so vorgeführt werden", vermutete sein Verteidiger. Der junge Mann fühlt sich ungerecht behandelt, beginnt zu brüllen und zu drohen. Gegen die Handfesseln wehrt sich der 21-Jährige nach Leibeskräften, bis drei Beamte ihn nach einem Gerangel am Boden unter Kontrolle gebracht haben. Danach schlägt der Angeklagte ersatzweise verbal mit nicht zitierfähigen Kraftausdrücken um sich. Dann drohte der gefesselte Mann den Umstehenden auch noch. Als eine Polizistin ihn beruhigen will, blafft er sie an: "Du Fotze hast mir gar nichts zu sagen!"
Nur vage Erinnerungen
Schließlich müssen die Beamten den renitenten Mann zum Einsatzfahrzeug tragen. Drinnen geht es weiter. Erst erklärt er: "Der Islamische Staat hat jetzt in mir ein weiteres Mitglied." Irgendwie schafft er es, sich trotz gefesselter Hände abzuschnallen und dadurch die nötige Beinfreiheit zu bekommen, um mit dem linken Fuß nach der Fahrerin zu treten. Nur der neben ihm sitzende Kollege der Polizistin verhindert den Treffer. Wobei der Beamte aufpassen muss, nicht einen der Kopfstöße abzubekommen, mit denen der Angeklagte auch ihn verletzen will. Erst als es gelingt, den Randalierer gegen die Seitenscheibe zu drücken, ist die Gefahr gebannt. Dabei trägt der Angeklagte selbst leichte Verletzungen im Gesicht davon.
Durch seinen Rechtsanwalt Christian Barthelmes (Bamberg) ließ der Angeklagte erklären, er könne sich des Alkohols wegen nur noch vage erinnern. Im übrigen sei es "nur" ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewesen, ein Sich-gegen-Maßnahmen-wehren, und nicht der schwerwiegendere tätliche Angriff, also ein aktiver Angriff auf die Polizeibeamten. Die Beleidigungen seien gefallen, auch die Drohungen. Der Angeklagte habe sich seinerzeit nach betriebsbedingter Kündigung und damit abgebrochener Ausbildung in einer Krise befunden.
Für Staatsanwältin Janina Pöller standen der tätliche Angriff, die versuchte Körperverletzung, die drei Beleidigungen und drei Bedrohungen fest. Ihrer Argumentation folgte auch Jugendrichter Waschner, der das Geständnis und die unverletzten Polizisten zugunsten des Angeklagten wertete. Dass die Beamten die Drohungen nicht ernst genommen hätten, spiele keine Rolle. "So etwas müssen die Polizisten sich nicht gefallen lassen", so Jugendrichter Waschner.
an den bisherigen Kommentaren zu diesem Thema kann man erkennen, dass unsere Gesellschaft so sehr gespalten ist wie schon lange nicht mehr

genau DAS ist das grundlegende Übel unserer Zeit. Die Folgen zeigen sich unter anderem langsam an einer solchen Tat wie hier beschrieben... und das ist erst der Anfang
Was hat das jetzt mit "drakonisch" zu tun, wie @newsticker es bezeichnet ?
Außerdem leuchtet nicht ein, warum der nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, mit 21 ? Selbst wenn das geltendes Recht ist bleibt es trotzdem kaum nachvollziehbar.
Und er ist dann noch so dreist, über seinen RA auszurichten, er habe sich ja NUR GEGEN POLIZISTEN GEWEHRT.
Ab einem gewissen Alter sollte man wissen was man tut und welche Dinge eben auch entsprechende Folgen nach sich ziehen werden. Der junge Mann kann sich seine Zukunft nur selbst verbauen und beim nächsten Mal wenn er wieder ausrastet, was ist dann ?
Du hast es wieder mal nicht verstanden, dessen war ich mir von Anfang an bewusst. Vielleicht aber ist noch nicht alles verloren, wenn du im stillen Kämmerlein mal über Anwendungsmöglichkeiten von Jugend- und Erwachsenenstrafrecht NACHDENKST.
Wenn man solche Urteile lesen muss, könnte man wirklich ausrasten ................
So besoffen war der Typ, dass er sich an nichts mehr erinnern kann, Aha !! Ein guter Tipp für die Allgemeinheit, sich die Hucke vollballern auf 2 Promille und dann kannst bei wahrscheinlich geringer Strafe fast alles veranstalten. Ob das zur Gewalt bereite "Mitmenschen" von ihren Vorhaben abhält, ich bezweifle es stark.
Wow, das ist ja eine fast geniale Schlussfolgerung. Also nur fast, weil es gibt §323 a StGB, der Straftaten bis 5 Jahre Freiheitsstrafe "auffängt". Wenn Sie zu vorsätzlichem Vollrausch raten und meinen 5 Jahre für Mord seien "preiswert", dann übersehen Sie leider noch das Konstrukt der actio libera in causa. also der in der Ursache freien Handlung. Somit ist es wieder voll straffähig. Hoffen wir mal, dass niemand hirnlos genug ist, Ihren brillanten Rat zu befolgen.
Kurz, Ihre Folgerung ist unglaublicher Schmarrn!