Windstille

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Das Verwlatungsgericht Würzburg stoppt die weitere n Planugnen für drie Windräder in Bad Bockelt.
Das Verwlatungsgericht Würzburg stoppt die weitere n Planugnen für drie Windräder in Bad Bockelt.

Das Verwaltungsgericht in Würzburg stoppt den geplanten Bau dreier Windräder in Bad Bocklet. Es ist ein Urteil für den Roten Milan und die Kurgäste.

Mit dem Roten Milan, der "unter die Räder kommen" und mit Kurgästen, deren Wohlbefinden allein schon beim Anblick der Windkraftanlagen beeinträchtigt werden könnte, hatte das Landratsamt Bad Kissingen im September 2012 drei Projekten auf der Gemarkung von Bad Bocklet und Großenbrach die immissionsschutzrechtliche Genehmigung verweigert.
Das war nach Überzeugung der 4.
Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg auch in Ordnung, die Klagen eines Unternehmens auf Genehmigung und Betrieb der Windräder sind als unbegründet abgewiesen worden. Gestern wurde den Beteiligten nur der Urteilstenor mitgeteilt, ohne Begründung. Ausschlaggebend dürfte dabei das Ausschluss-Kriterium " Abstand von 2000 Metern zu Kureinrichtungen" gewesen sein, eine übereinstimmende Forderung der fünf unterfränkischen Kurort-Bürgermeister, die im Regionalplan Main-Rhön verankert werden soll.
"Es war einmal", so beginnen Märchen und deren Inhalt kann gelegentlich auch grausam sein wie im Fall des Klägers: Der Standort für eine seiner drei geplanten Windkraftanlagen befand sich zunächst, laut Entwurf zur Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön vom Juli 2011, in einem geplanten "Vorranggebiet" für Windkraftanlagen. Das klingt nach Einladung für Investoren. Später wurde aus dem "Vorrang" - ein räumlich reduziertes "Vorbehaltsgebiet" und Anfang Oktober 2013 hat der für den Regionalplan Main-Rhön zuständige Ausschuss beschlossen, das ehemalige Vorranggebiet für Windkraftanlagen, WKA 13 "Westlich Haard", ganz zu streichen.
Da fiel in der Verhandlung, soweit es um den Wind im Regionalplan geht, das Wort "Feigenblatt"-Planung, die möglicherweise nur kaschieren soll, dass man nach der Anfangs-Euphorie inzwischen auf Distanz geht und Windkraftanlagen nicht mehr zulassen wolle. Der Bürgermeister von Bad Bocklet, der zunächst, so der Kläger, wie viele andere den geplanten "Windrädern" sehr positiv gegenüber stand, habe später, wie auch beim Wind durchaus üblich, seine Richtung geändert und die Projekte zu verhindern versucht. Unter anderem mit der Drohung, er schmeiße sonst alles hin ...

Erhöhtes Todesrisiko

Nach den Ermittlungen des Landratsamtes Bad Kissingen ist in den Jahren 2011 und 2012 ein Rotmilan-Paar höchstens zwei Kilometer von den geplanten Windkraftanlagen entfernt "registriert" worden, regelmäßig werde das Gebiet, in dem sich künftig drei Rotoren drehen sollten, von Milanen zur Nahrungssuche angeflogen. Das bedeute für die unter Schutz stehenden Vögel, bei Windkraftanlagen in ihrem Revier, ein "signifikant erhöhtes Tötungsrisiko".
Schade, dass die naturschutzrechtliche Ablehnung der Windkraftanlagen nicht vertieft wurde, weil beide Seiten sich zu den ornithologischen Fragen schon schriftlich umfangreich geäußert hatten. Da wird nämlich höchst kontrovers argumentiert. Die Klägerseite behauptet, dass die Gesamtpopulation von roten und schwarzen Milanen trotz der vielen Windräder im Land konstant geblieben sei. Wenn es im Einzelfall doch mal zu einer "Kollision" kommt, "dann werde das einzelne Individuum durch die sogenannte Populationsreserve im nächsten Jahr ersetzt". Da hätte mancher Zuhörer gern gewusst, wie der Milan beim Verlust in den eigenen Reihen die sogenannte Populationsreserve aktiviert. Vielleicht durch ein Ei mehr im Nest ?
Die Klägerseite hatte behauptet, dass der Rote Milan zwischenzeitlich von der Roten Liste der besonders gefährdeten Arten genommen worden sei. Das hat das Landratsamt bestritten, der Rote Milan gehöre nachweislich zu den häufigsten "Anflugopfern" von Windenergie- Anlagen in Deutschland.
Problematisch schien in dem Rechtsstreit, dass die Ablehnung der Windkraftanlagen mit Passagen des demnächst zu erwartenden Regionalplanes Main-Rhön begründet wurde. Der ist immer noch in der Entstehungsphase, derzeit läuft die dritte Anhörung, "hoffentlich die letzte" sagten die für den Plan Verantwortlichen vor Gericht, die Laufzeit des Verfahrens sei deutlich länger als erwartet. Allerdings sei ein Stadium erreicht, dass man sagen kann, "es wird inhaltlich so werden". Viele neue Erkenntnisse, auch Forderungen der Rechtsprechung, seien zu berücksichtigen gewesen , aber nur einstimmige Beschlüsse lassen auf Beschleunigung hoffen und keine zusätzlichen Überraschungen befürchten, Man ist daher der Meinung, dass der Plan nicht schon fertig vorliegen muss, um wie im Fall der Windräder von Bad Bocklet, berücksichtigt zu werden.
Mit ausführlichen schriftlichen Urteilsgründen können die Prozessbeteiligten in etwa zwei Wochen rechnen.