Bitter beklagt hat sich ein Student als Zeuge in einem Vergewaltigungs-Prozess über seine Vernehmung und die des Opfers, seiner Freundin, kurz nach der Tat durch Polizeibeamte: Beide seien behandelt worden "wie der letzte Dreck, als hätten wir etwas verbrochen und nicht ein bis dahin unbekannter Mann".
Und nicht ein "ungläubiger" Beamter, sondern eine Kriminalbeamtin habe zu der jungen Frau aus dem Landkreis Bad Kissingen nach der ersten Vernehmung gesagt haben, sie solle aufhören, "so einen Scheiß zu erzählen", so einen Schwachsinn glaube ihr ohnehin niemand.
Die ersten Stunden nach dem Verbrechen, der Aufenthalt in der Polizeiwache, seien "die Hölle" gewesen, so die junge Frau und ihr Freund.
Erst später habe man es dann in Bad Kissingen mit einfühlsam formulierenden Polizeibeamten zu tun gehabt, die es auch für angebracht hielten, ein Krisen- Interventions- Team einzuschalten und vorsichtshalber auch einen Gynäkologen. Die junge Frau war in Panik und befürchtete, dass der Unbekannte sie vielleicht mit HIV infiziert haben könnte.
Mitten in der Würzburger City Die 22-Jährige war im
November 2013 früh um 5 Uhr mitten in der Würzburger City auf der Straße vergewaltigt worden. Sie weiß auch heute noch nicht, warum sie sich in dieser Nacht auf knapp zwei Promille hochgetrunken hat. In Würzburg kannte sie sich damals kaum aus und fand daher das Haus der Studentenverbindung nicht mehr, wo sie bei ihrem Freund übernachten wollte.
Der hatte vorzeitig den Heimweg angetreten und macht sich deswegen, auch Monate nach dem Verbrechen noch heftige Vorwürfe. Da zwei Kommilitonen aus seiner Verbindung die Freundin begleiteten, glaubte er sie "ausreichend beschützt", doch die Beiden hatten die junge Frau irgendwann aus den Augen verloren und nicht mehr gefunden.
Kurz vor dem Verbrechen hatte die als "treu und sehr schüchtern‘" beschriebene junge Frau ihren Freund mehrfach übers Handy zu
erreichen versucht, als sie schon verdächtige Schritte hinter sich hörte, aber der hob nicht ab. Der Student sagte als Zeuge vor Gericht: Wenn er mal eingeschlafen sei, dann höre er nichts. Geweckt wurde er erst am nächsten Morgen, und zwar durch einen Kripo-Beamten, der an seinem Bett stand.
Sie sei immer noch seine Traumfrau, sagte der Student über das Opfer, die beiden leben inzwischen zusammen, aber nichts sei mehr wie vorher.
Das Verbrechen habe beide schwer traumatisiert und - vom Angeklagten abgesehen, der teilnahmslos zuhörte - waren alle Prozessbeteiligten erkennbar betroffen.
Aus Angst nicht umgedreht Die junge Frau war auf der Suche nach dem Haus der Studentenverbindung kreuz und quer durch die Innenstadt gelaufen, sie hatte bemerkt, dass sie ab Diskothek verfolgt wurde, aber es vor Angst nicht gewagt, sich umzudrehen.
Um den Täter abzuschütteln täuschte sie am Handy, von der Mobilbox aufgezeichnet, ein Gespräch mit dem Freund vor und sagte immer wieder, dass sie gleich da sei, doch das hat ihren Verfolger nicht beeindruckt.
In den Schwitzkasten genommen Der Mann, der sie plötzlich von hinten in den Schwitzkasten nahm , ihr auch "irgendetwas Metallisches" an den Hals drückte, hat wenig gesagt: Nur, dass sie sich vor
ihn hinknien soll, während er seine Hose aufknöpfte, und dass sie "eine in die Fresse bekommt", wenn sie schreit. Sie kann den Mann nicht beschreiben, er habe Deutsch ohne ausländischen Akzent gesprochen, sie könne auch nicht sagen, wo der Tatort war. Sie habe nur funktioniert, nicht mehr überlegt, sie habe um ihr Leben gefürchtet, deswegen habe sie den Mann bei dem geforderten Oral-Sex auch nicht angeschaut und auch nicht um Hilfe gerufen.
Ein Zeitungsausträger hatte die Frau, weinend, total aufgelöst, nur zu Wortfetzen in der Lage, in der Nähe des Justizgebäudes entdeckt und die Polizei verständigt .
Auf den jetzt Angeklagten, einen 42 Jahre alten Schausteller-Gehilfen, kam man Monate später, aufgrund von an der Wange des Opfers und im Mund sichergestellter DNA-Spuren.
Die erwiesen sich als Treffer und führten zu einem Mann, dessen genetischer Fingerabdruck bereits gespeichert war: Im Jahr 2008 war er vom Amtsgericht Würzburg wegen einer Straftat mit gleichem Strickmuster verurteilt worden.
Angeklagter blieb stumm Eindrucksvoll, aber erfolglos hatte der Vorsitzende Richter Burkard Poepperl am Ende des ersten Verhandlungstages den Angeklagten darauf hingewiesen, dass er mit einem
gewaltigen Rabatt rechnen könne, wenn er dem Opfer die Aussage vor Gericht erspare. Das sei die letzte Gelegenheit für ihn, Pluspunkte zu sammeln, er solle sich das bis zum nächsten Verhandlungstag einige Tage später in seiner Zelle gut durch den Kopf gehen lassen.
Der Angeklagte blieb dabei, nichts zu sagen, weder zu seiner Person noch zu dem angeklagten Verbrechen. Dritter Verhandlungstag vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts ist am kommenden Freitag.
...macht dann mit Aussagerabatt evtll.2018, wo er dann auf das nächste Opfer wartet! Bravo deutsche Justiz!