Der Täter zeigte weder Mitleid noch Reue. Das Opfer, eine junge Frau aus dem Landkreis Bad Kissingen, wurde schwer traumatisiert.
Würzburg/ Bad Kissingen — Einen Schausteller-Gehilfen (42) hat das Landgericht Würzburg am Dienstag wegen Vergewaltigung unter besonders erniedrigenden Umständen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Opfer des Mannes mit 15 Vorstrafen war im November 2013 in Würzburg eine damals 22 jährige aus dem Landkreis Bad Kissingen, die der Angeklagte früh gegen fünf Uhr beim Verlassen einer Diskothek in der Stadtmitte verfolgt und dann auf der Straße zum Oralsex gezwungen hat. Dazu musste die junge Frau sich vor dem Täter niederknien.
Die Strafe sei hoch, so der Vorsitzende Richter Burkard Poepperl, aber erforderlich. Während des Prozesses, vor allem bei der Vernehmung der immer noch heftig traumatisierten jungen Frau, sei der Angeklagte durch außerordentliche Gefühlskälte aufgefallen. Dem Opfer die Aussage zu ersparen und die Qual, alles noch einmal in Gedanken zu erleben, wäre für den Angeklagten die einzige Chance gewesen, Pluspunkte für die Strafzumessung zu sammeln. Darauf habe man ihn wiederholt und eindringlich hingewiesen, aber die Brücke habe er nicht genutzt. Allerdings sei durch die Vernehmung der Frau dann das Verbrechen und seine Folgen für die Richter noch deutlicher geworden als aus den Akten.
Orientierungslos durch die Stadt Die junge Frau hatte übers Wochenende ihren in Würzburg studierenden Lebensgefährten besucht und irrte nach dem Besuch einer Diskothek angetrunken und orientierungslos durch die Stadt. Der Freund war wegen einer wichtigen Vorlesung am nächsten Morgen vorzeitig nach Hause gegangen und hatte angenommen, dass sich zwei Kommilitonen um seine Freundin kümmern würden. Doch die hatten sie später aus den Augen verloren. Die Frau kannte sich in Würzburg kaum aus und fand den Weg zur Wohnung ihres Freundes nicht mehr. Plötzlich hörte sie Schritte, die ihr minutenlang folgten. Schließlich nahm der Verfolger sein Opfer von hinten in den Schwitzkasten, drückte die Frau auf die Knie und sagte mit wenigen, derben Worten, was er erwartet.
Sie habe nicht mehr gedacht, sondern in Todesangst nur noch "funktioniert", sagte das Opfer vor Gericht, Selten, so der Vorsitzende Richter, habe er trotz vorhandener Erinnerungslücken eine so glaubwürdige Zeugin erlebt.
Dass sie den Tatort und den Täter nicht beschreiben konnte, hatte dazu geführt, dass man bei den ersten Vernehmungen durch die Polizei hinter Vergewaltigung gleich mehrere Fragezeichen setzte. Die Arbeit der Polizei sei nicht einfach, so das Gericht, da würden auch Stories aufgetischt, die nicht stimmen, aber in diesem Fall hätte man sich ein bisschen mehr Opferschutz und Rücksichtnahme auf eine schwer traumatisierte junge Frau gewünscht. Bei der Kripo hat man Lücken in der Aussage zunächst nur auf den Alkoholkonsum zurückgeführt.
Durch DNA-Spuren überführt Der Angeklagte war Monate nach der Vergewaltigung, durch Auswertung von DNA- Spuren in der Mundhöhle und an der Wange des Opfers ermittelt worden. Sein genetischer Fingerabdruck lag bereits nach einem früheren Sexualdelikt in der Datenbank.
Der Schaustellergehilfe hatte in dem Prozess überhaupt nichts gesagt, Rechtsanwalt Klaus Spiegel (Würzburg) beantragte für seinen Mandanten Freispruch. Mit hoher statistischer Wahrscheinlichkeit sei es zwischen Täter und Opfer, in der Disko oder danach, zum Austausch von Körperflüssigkeit gekommen, doch über die näheren Umstände wisse man nichts.
Bereits einmal verurteilt Im Jahr 2008 war der Angeklagte in Würzburg wegen einer ähnlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Er hatte ebenfalls in den frühen Morgenstunden eine junge Frau, die auf dem Weg zum Hauptbahnhof war, in eine Seitengasse gezerrt und zum Oral-Sex zwingen wollen. Der 17 jährigen war jedoch die Flucht gelungen.