Die Neuwahl des Vorsitzenden und die Wildschadensregulierung standen im Mittelpunkt der Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Großwenkheim.
Neben dem 2. Bürgermeister Michael Kastl waren 32 Jagdgenossen mit 40 Stimmrechten bei einer Fläche von 701,89 Hektar bei der Versammlung.
Schriftführer Arno Schlembach berichtete über einige Maßnahmen im Jahre 2015. Da es an der Kassenführung von Kassier Sebastian Geßner keine Beanstandungen gab, wurde der Vorstand einstimmig entlastet. Mehrheitlich beschlossen wurde, dass die nicht verwendeten Finanzmittel auf dem Konto der Genossenschaft verbleiben.
Viel Arbeit in Eigenregie
Da der bisherige Vorsitzende Manfred Schlembach im Dezember 2015 sein Amt vorzeitig niederlegte, musste der 1. Bürgermeister für die Zeit der Vakanz den Vorsitz übernehmen und zur Jahreshauptversammlung einladen. Zum neuen Vorsitzenden wurde der bisherige Beisitzer Martin Geßner gewählt. Für ihn wurde Burkard Geiling zum neuen Beisitzer gewählt.
Nach seiner Wahl erläuterte Geßner die restlichen Arbeiten am Steinweg. Einstimmig beschlossen wurde, auf dem 1100 Meter langen Steinweg anschließend ein Schotterpaket aufzubringen. "Diese Maßnahme wollen wir in diesem Jahr umsetzen", sagte Geßner. "Da die Arbeiten aus Kostengründen größenteils in Eigenregie erfolgen sollen, müssten die veranschlagten 5000 Euro ausreichen", meinte Arno Schlembach auf Nachfrage.
Regulierung von Wildschäden
Geßner erklärte die bisherige Vorgehensweise bei der Regulierung von Wildschäden. Demnach wurden die Schäden vom Vorstand der Jagdgenossen selbst geschätzt. Dies führte im vergangenen Jahr zu Problemen, auch deshalb, weil die Schäden nicht fristgemäß gemeldet wurden. Während der wildschadensträchtigen Zeit müsse der Landwirt seine Bestände wöchentlich kontrollieren.
Er habe eine hohe Mitwirkungspflicht beim Thema Wildschäden.
Mehrheitlich wurde die Neuordnung der Wildschadensregulierung beschlossen. Danach ist ein Wildschaden innerhalb von acht Tagen schriftlich bei der Stadt Münnerstadt zu melden, umgehend auch dem Jagdpächter und der Jagdgenossenschaft. Einigt sich der Jäger mit dem Landwirt, hat er den Schaden selbst zu übernehmen. Bei einer Einigung zwischen der Jagdgenossenschaft und dem Landwirt wird der Schaden über die Jagdgenossenschaft ausgezahlt. Der Jäger erhält eine Rechnung innerhalb der Wildschadensdeckelung.
Risse müssen repariert werden
Auf Risse im asphaltierten Weg "Osterfeld" machte Burkard Ziegler aufmerksam und bat Herrn Kastl, dies der Stadt zu melden. Ein zeitnahes Reparieren wäre nötig, damit keine größeren Schäden entstehen.