Das Staatliche Bauamt hatte beantragt, den Umbau des Luitpoldbades auch während der Sommermonate fortführen zu können. Der Bauausschuss stimmte zu und wies die Einwände von Anliegern der Bismarckstraße einstimmig zurück. Einige Kliniken befürchten Gefährdung ihrer Existenz, doch öffentliche Belange hätten Vorrang.
Würde der Umbau des Luitpoldbades zum Behördenzentrum nur außerhalb der Saison laufen, dann würde sich die Bauzeit auf sechs bis sieben Jahre verdoppeln. Deshalb hat das Staatliche Bauamt einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Bad Kissinger Immissionsschutzverordnung gestellt. Diesem Antrag stimmte der Bauausschuss einstimmig zu, obwohl es seitens der Bismarckstraßen-Anlieger zahlreiche Einwände gibt.
Laut Immissionsschutzverordnung sind
größere Bauarbeiten im Sondergebiet Kurgebiet während der Saison untersagt. Ausnahmen hat es immer wieder einmal gegeben, wenn auch meist nur in kleinem Rahmen - sieht man vom Bau des Hochwasserschutzes ab.
Auch beim Umbau des Luitpoldbades wird in den Sommermonaten gearbeitet werden müssen. Daran hat das Staatliche Bauamt Schweinfurt keinen Zweifel gelassen.
Schallgutachter Laut Bauzeitenplan
soll das ehemalige Bewegungsbad im Winterhalbjahr 2013/14 abgerissen werden. Die Baustelleneinrichtung soll im Innenhof Platz finden, um die Beeinträchtigungen weitestgehend zu reduzieren. Außerdem hat das Bauamt zugesagt, einen Schallgutachter zu beauftragen.
Im Sommerhalbjahr 2014 sollen unter anderem das Luitpoldbad entkernt und die teils eingestürzten Dächer wiederaufgebaut werden.
Hinzu kommt die Hochwasserfreilegung des Innenhofes, wobei das Bauamt darauf verweist, dass dies eben nur in der hochwasserfreien Zeit möglich ist. Gebaut werde nur an Werktagen, Nacht- und Mittagszeiten würden eingehalten.
Die Arbeiten in den Sommerhalbjahren 2015 und 2016 beschränken sich laut Bauamt im Wesentlichen auf Arbeiten im Inneren des Gebäudekomplexes, wobei 2016 auch die Arbeiten an der Neuordnung der Parkplätze nötig seien.
Die
Baustraße durch den Luitpoldpark wird gerade eingerichtet, sie wird ab Mitte Oktober 2016 zurückgebaut. Von der Baustraße aus wird der Verkehr über die Bismarckstraße nach Süden abgeleitet. Die Gesamtmaßnahme soll Ende 2016 abgeschlossen sein.
Während die Heiligenfeld Kliniken den Bauarbeiten auch im Sommer zugestimmt haben, gab es von anderen Anliegern der südlichen Bismarckstraße erhebliche Einwände.
Ein Klinikbetreiber sieht im an seinem Haus vorbeiführenden Baustellenverkehr erhebliche Beeinträchtigungen des Klinikbetriebes, besonders im Sommer. Das werde zu Belegungsausfällen, Umsatzreduzierung und der Gefährdung der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens führen.
Grundrechte werden verletzt Ein weiterer Sanatoriumsbetreiber lässt sich anwaltlich vertreten, fordert unter anderem
eine gutachterliche Immissionsprognose und ein Überwachungskonzept. Der Einwender sieht eine Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit, auch bezogen auf die Gäste, sowie eine Verletzung des Grundrechts auf Schutz des Eigentums. Befürchtet werden unter anderem gravierende Umsatz- und Ertragseinbußen, wodurch die wirtschaftliche Betriebsführung auf Dauer in Frage gestellt sei.
Wenn Kurgäste über drei Jahre ausblieben, drohe der wirtschaftliche Ruin.
Katalog an Auflagen Aus Sicht der Stadt sind die Bedenken der Anlieger nicht unberechtigt, wie Horst Geier von der Stadtverwaltung betonte. Doch müssten Ausnahmen von der Immissionsschutzverordnung zugelassen werden, wenn überwiegend öffentliche Belange dies erfordern.
Andererseits müsse das Staatliche Bauamt alles tun, um die Beeinträchtigungen für die Nachbarn und die Kurgäste so weit wie möglich zu minimieren. Geier kündigte einen umfangreichen Auflagenkatalog an. Ob die Ausnahmegenehmigung unter Auflagen einer eventuellen gerichtlichen Überprüfung standhält, werde sich zeigen.
Der Bauausschuss sah dies ebenso.
Einstimmig und ohne größere Debatte stimmten die Stadträte dem Antrag des Staatlichen Bauamtes, entgegen der Kissinger Immissionsschutzverordnung auch im Sommer weiter zu bauen, zu.