16 von aktuell 53 Holzrechtlern aus Langendorf klagen gegen die Gemeinde Elfershausen. Morgen, Mittwoch, wird der Fall vor dem Verwaltungsgericht Würzburg verhandelt. Es ist nicht die erste Verhandlung in der Sache.
Die Situation ist vertrackt: "Wir wollen eigentlich nicht vor Gericht, aber die Gemeinde spricht ja nicht mit uns", sagt Volker Partsch. Der Langendorfer sitzt selbst im Gemeinderat, wenn es um das Thema Holzrecht geht, müssen er und seine Langendorfer Kollegen allerdings den Sitzungssaal verlassen, denn: Sie gehören selbst zu den aktuell 53 "Rechtlern" und dürfen deshalb laut Gemeindeordnung nicht mitstimmen. Die Wut der Langendorfer richtet sich gegen die Höhe der Kosten, die die Gemeinde mittlerweile pro Ster verlangt. "Wir sind laut Gemeindeordnung verpflichtet, die Gestehungskosten umzulegen", verweist dagegen Bürgermeister Johannes Krumm (FW/SPD) auf Paragraph 81 der Gemeindeordnung.
In anderen Gemeindeteilen verfallen
Das Holzrecht selbst steht außer Frage, schließlich ist es vielfach schriftlich festgehalten: "In Langendorf gibt es das noch, in allen anderen Gemeindeteilen sind solche Holzrechte verfallen", bestätigt Bürgermeister Krumm. Ein volles Recht bedeutet nach Angaben der Rechtler sechs Ster Brennholz jährlich. Jochen Partsch hat sich beim Kauf seines Grundstücks in der Ortsmitte dieses Recht auch notariell beurkunden lassen. "Das wird ja sogar auf den Grundstückspreis aufgeschlagen", nennt Partsch eine konkrete Auswirkung des Holzrechtes.
Früher sei das Holzrecht vor allem abgearbeitet worden, erzählt der Langendorfer Otto Schreiner: Die Holzrechtler machten ihr Brennholz im rund 200 Hektar großen Rechtlerwald selbst, halfen zudem bei Pflanzungen oder Aufräumarbeiten. "Irgendwann hat die Gemeinde einseitig auf die Arbeitsleistung verzichtet", berichtet Partsch. Die Rechtler sollten nicht mehr in den Wald, sondern die Gemeinde stellte das Holz bereit. Und zwar nicht nur im ursprünglichen Rechtlerwald im südlichen Teil der Langendorfer Gemarkung, sondern auch in anderen Teilen des Gemeindewaldes, etwa in Machtilshausen.
Früher nach Bedarf, später sechs Ster
Immer wieder habe es auch Änderungen beim Holzrecht gegeben. "Früher sammelte jeder das Holz für den täglichen Bedarf", sagt Partsch. In den 1970er Jahren hätten sich Gemeinde und Rechtler auf eine feste Menge geeinigt: sechs Ster pro Recht. "Natürlich muss man sowas regeln", hat Partsch Verständnis für die Vereinbarung. Die Gemeinde vermarkte das wertvollere Stammholz, die Kronen würden zu Brennholz aufgearbeitet. Daneben gebe es noch ein Bauholzrecht, das allerdings nur selten genutzt werde.
Streitpunkt ist nun aber, was die Gemeinde für das Rechtler-Holz verlangt: Im Jahr 2006 habe ihm die Gemeinde 30,68 Euro für das komplette Recht in Rechnung gestellt, berichtet Partsch. 2018 kam dann ein Bescheid, der alle Kosten für den Holzeinschlag umlegt. Ergebnis: 24,66 Cent pro Ster, also rund 148 Euro für das Recht - unabhängig von der Qualität und dem Ort, an dem es im Wald sitzt. "Damit wird nach und nach das jahrhundertealte Recht ausgehebelt", sagt Gemeinderat und Rechtler Jürgen Simon. Obwohl es sich beim Rechtlerwald vor allem um wertvolle Buchenbestände handelt, enthalte das Holz auch "dünne Prügel" und Weichholz. Die Rechtler hätten also kaum mehr einen Vorteil, das Holz komme ihnen fast so teuer wie anderen Bürgern.
"Schlimmer als Raubritter"
Drastische Worte findet der Langendorfer Otto Schreiner: "Die Raubritter früher auf der Trimburg haben den Langendorfern ihr Recht gelassen, die waren nicht so schlimm wie die Gemeinde jetzt", sagt er wütend und spricht von "Enteignung". Die Langendorfer hätten sich ihr Recht schließlich erarbeitet: Laut mündlicher Überlieferung bauten ihre Vorfahren an der Trimburg mit, auf alle Fälle aber an Straßen oder der Kirchenheizung. Bis heute gebe es Aktionen der Holzrechtler für das Gemeinwohl.
Finanziell rechne sich die Klage samt Nebenkosten vermutlich nicht, aber: "Es geht hier um jahrhundertealte Rechte", sagt Simon. Und Partsch sieht das Holzrecht als frühe Version einer "Energie-Selbstversorger-Genossenschaft", deren Weiterbestehen bei der Gebietsreform 1972 garantiert worden sei.