Der Angeklagte zeigte bei Polizeikontrollen ein falsches Gesundheitszeugnis.
Für schuldig in vier Fällen befand das Bad Kissinger Amtsgericht einen 37-jährigen Verkäufer und verurteilte ihn wegen des mehrfachen "Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses" und "Täuschung einer Behörde" zu einer Geldstrafe von 4800 Euro sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten aus dem Altlandkreis Bad Kissingen vor, sowohl als Versammlungsleiter von Demonstrationen unter dem Motto "Frieden, Freiheit, Souveränität, ..., Regierungs- und Systemwechsel" als auch später als Zeuge in einem Verfahren nach dem Infektionsschutzgesetz bei Kontrollen ein falsches Gesundheitszeugnis vorgelegt zu haben, das von einer Ärztin aus Baden-Württemberg ausgestellt worden war. Dieses Attest sollte ihn "aus medizinischen Gründen" von der Maskenpflicht befreien, da "das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unzumutbar sei". Ein solches Attest legte der Angeklagte auch vor Beginn der jetzigen Verhandlung vor. Das wurde allerdings vom Gericht nicht anerkannt, weshalb er dann doch um zehn Minuten verspätet mit FFP2-Maske im Gesicht mit Verteidigerin vor Gericht erschien.
Nach Meinung des Staatsanwalts sei es dem Angeklagten bekannt gewesen, dass es sich "dabei um ein vorformuliertes Schreiben handelt, das nicht auf einer individuellen Diagnose und Untersuchung beruht", weshalb er sich in vier Fällen strafbar gemacht habe. Dies bestritt die Verteidigerin, da das Attest aufgrund einer mehrjährigen persönlichen Bekanntschaft zustande gekommen war. Zudem sei bereits in einem Berliner Verfahren gegen ihren Mandanten dieser Vorwurf fallengelassen, das Attest somit anerkannt worden.
Der Angeklagte berichtete, er habe im Vorjahr, als die Maskenpflicht für Verkäufer vorgeschrieben wurde, diese "zwei Wochen lang ausprobiert". Er sei von Kopfschmerzen und Müdigkeit geplagt worden. Außerdem habe er seit seiner Kindheit Asthma, was sich durch das Tragen der Maske verstärkt habe. Da ein Arzt im Heimatort trotz Nennung der Symptome kein Attest ausstellen wollte, habe er sich an diese Ärztin gewandt, die er seit Jahren aus Seminar- und Weiterbildungsveranstaltungen kenne, "um eine zweite Meinung einzuholen". Nach Telefon- und Email-Korrespondenz habe er sein Attest erhalten. Laut Gericht ist diese Ärztin jedoch in der Szene bekannt, gegen sie läuft ein Verfahren.
Die in der Anklage genannten Vorfälle leugnete der 37-Jährige nicht. Er widersprach aber dem Vorwurf, er habe die Ungültigkeit des Attests erkennen müssen. "Ich bin bis heute davon ausgegangen, dass es rechtens ist. Was kann ich dafür, wenn die Ärztin ein ungültiges Attest ausstellt?" Doch spätestens, als er einen Strafbefehl erhielt, hätte er doch wissen müssen, dass das Gesundheitszeugnis nicht anerkannt wird, hielt die Richterin ihm entgegen. Auch die vor Gericht als Zeugen geladenen Polizisten bestätigten, den Angeklagten bei ihren Kontrollen während der Demos darauf hingewiesen zu haben.
Zudem habe es vor Ausstellung des Attests keine persönliche körperliche Untersuchung gegeben, hakte die Richterin nach. Dieser Notwendigkeit widersprach die Verteidigerin: Wenn der Patient bekannt sei, liege dies im Ermessen des Arztes. So setzte sich der Disput zwischen den Juristen noch einige Zeit fort.
In seinem Plädoyer sah der Staatsanwalt alle Vorwürfe bestätigt und verwies vor allem auf die fehlende körperliche Untersuchung des Angeklagten. Der Vorsatz des betrügerischen Handelns habe sich bestätigt, zumal der Angeklagte auch gleich für Ehefrau und Kind ein Attest beantragte - mit Angabe derselben Krankheitsbefunde. "Es musste jedem klar sein, dass es ein Attest aus Gefälligkeit ist." Zwar liege ein Teilgeständnis vor, doch wegen mehrerer Vorstrafen und einer noch offenen Bewährung beantragte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro.
Nun, wenn ich ehrlich bin ist diese Strafe mehr oder weniger ein großer Witz. Der Angeklagte ist wegen seinem Vorgehen schon lange bekannt, ist als Versammlungsleiter von Demonstrationen unter dem Motto Frieden, Freiheit, Souveränität Regierungs- und Systemwechsel eine amtsbekannte Person. Wie auch in einem Kommentar zu lesen ist, ist er ja schon öfters vor Gericht und steht auch erneut bald wieder vor Gericht. Wie kann dann eine so günstige Geldstrafe dabei rauskommen❓ Da habe ich kein Verständnis für solche Richtersprüche. Ich gehe auch davon aus, dass er er auch noch ein Impfverweigerer ist. Für mich wären mindestens einen fünfstelliger Betrag mehr als angenehm zu betrachten. Außerdem hätte ich, da er ja ohnehin noch eine offene Bewährung erwartet auch eine längere Gefängnisstrafe ohne Bewährung für sinnvoll gehalten, Solche Menschen sind unbelehrbar und stellen für andere Menschen eine Gefahr dar. Schade, dass man seinen Namen, zum Schutz der Menschen, nicht veröffentlichen darf.