Bad Brückenau: Stadtrat befürwortet Mountainbike-Konzept

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Zwei Strecken des Mountainbike-Wegenetzes des Landkreises führen über Bad Brückenauer Gebiet. Foto: Ulrike Müller/Archiv
Zwei Strecken des Mountainbike-Wegenetzes des Landkreises führen über Bad Brückenauer Gebiet.  Foto: Ulrike Müller/Archiv

Zwei Strecken des geplanten Wegenetzes für Mountainbiker führen durch Bad Brückenauer Gebiet. Der Stadtrat stimmt zu, stellt aber Bedingungen.

Das Landratsamt Bad Kissingen hat ein Mountainbike-Wegenetz ausgearbeitet, das den Bürgermeistern bei der jüngsten Dienstbesprechung vorgestellt worden war. Jetzt stand das Thema auf der Tagesordnung des Bad Brückenauer Stadtrates.

Den Kommunalpolitikern lagen Unterlagen vor, in denen detailliert geschildert wurde, worum es bei dem Projekt geht. Erklärende und ergänzende Erläuterungen zu den Papieren gab Kämmerer Leo Romeis. In dessen Aufgabenbereich fällt diese Angelegenheit.

Zwei Strecken führen durch die Gemarkung Bad Brückenau: die sogenannte Brückenauer Runde und die Mettermichtour. Die Routen gehen auch durch den Stadtwald und weichen teilweise von den bisher von der Stadt beworbenen Wanderwegen ab, so der Referent. Vor diesem Hintergrund seien unter anderem rechtliche Fragen aufgetreten, die Romeis zwischenzeitlich mit der Bayerischen Versicherungskammer in einem Telefonat geklärt hat.

Einige Stadträte äußerten in der Aussprache die Befürchtung, dass es zwischen Wanderern und Mountainbikern zwangsläufig zu Konfliktsituationen kommen würde. Da sei gegenseitige Rücksichtnahme gefragt, appellierte Bürgermeisterin Brigitte Meyerdierks (CSU) schon jetzt an alle, die später einmal auf den Strecken unterwegs sein werden. Grundsätzlich wurde der Vorschlag des Landkreises aber im Gremium begrüßt. Man sei hier sprichwörtlich auf einem guten Weg und dürfe sich aktuellen Entwicklungen, die andernorts längst realisiert sind, nicht verschließen.

Die Bad Brückenauer Kommunalpolitiker standen dem Mountainbike-Wegenetz, wie auf dem Lageplan verzeichnet, wohlwollend gegenüber. Ihre Zustimmung knüpften sie aber an Bedingungen: So müssten im Hinblick auf die strafrechtlichen Aspekte der Unterhalt sowie die Pflege - dabei geht es um Beschilderung und Verkehrssicherungspflicht - mindestens einmal im Jahr durch den Naturpark beziehungsweise die Landkreise dokumentiert werden. Die entsprechenden Papiere sollten dann der Stadt regelmäßig zur Einsichtnahme zugesendet werden. Der Beschluss fiel einstimmig.