Bad Brückenau: Neue Härtefallregelung betrifft auch Anlieger in der Stadt

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Bauarbeiten in der Kissinger Straße: Anlieger können unter bestimmten Umständen bis Ende des Jahres ihre Ausbaubeiträge erstattet bekommen. Foto: Archiv/Julia Raab
Bauarbeiten in der Kissinger Straße: Anlieger können unter bestimmten Umständen bis Ende des Jahres ihre Ausbaubeiträge erstattet bekommen. Foto: Archiv/Julia Raab
Bauarbeiten in der Kissinger Straße: Anlieger können unter bestimmten Umständen bis Ende des Jahres ihre Ausbaubeiträge erstattet bekommen. Foto: Archiv/Julia Raab
Bauarbeiten in der Kissinger Straße: Anlieger können unter bestimmten Umständen bis Ende des Jahres ihre Ausbaubeiträge erstattet bekommen. Foto: Archiv/Julia Raab
 

Nicht nur Anlieger der Kissinger Straße sind von der neuen Regelung betroffen. Auch weitere Bürger können bereits gezahlte Straßenausbaubeiträge zurückbekommen.

Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (Strabs) hat viel Verwirrung gestiftet. Die Neuigkeit vom Staatsministerium über eine mögliche Rückerstattung der Straßenausbaubeiträge (siehe Artikel auf der Titelseite) dürfte auch manche Grundstücksbesitzer in der Kissinger Straße freuen. Doch nicht nur diese Straße betrifft die Härtefallregelung.

Denn es gab es im besagten Zeitraum mehrere Straßenbaumaßnahmen in Bad Brückenau. Dazu gehören auch Teile der Unterhainstraße oder der Friedhofweg, bestätigt Willi Scheller vom städtischen Bauamt. "Wir sind gerade dabei, alle betroffenen Personen anzuschreiben und sie über die Möglichkeit der Erstattung aufzuklären", sagt Scheller.

Zum Artikel über die Ausbaubeiträge in der Kissinger Straße (wir berichteten) muss die Bauverwaltung die damalige Aussage aber korrigieren. Es hieß darin, dass Anlieger, die einen Vorausbescheid erhalten haben, auch nach dem 31. Dezember 2017 noch Beiträge abschließend - also nach Ende der Baumaßnahme - nachzahlen müssen. Scheller klärt nun auf: "Die Anlieger müssen natürlich die Abschlussrechnung nicht bezahlen, sofern sie höher ausfällt als der Vorausbescheid", stellt er klar. Das heißt, die Anlieger müssen nicht mehr mit einer Nachforderung rechnen.

Rückerstattung auf Antrag

Unabhängig davon ist es für Anlieger wichtig zu wissen: Wenn die Summe des gezahlten Vorausbescheids höher ist als die "fiktive" Endabrechnung - denn eine reale ist ja nach der Abschaffung der Strabs nicht mehr möglich - , dann haben sie die Möglichkeit, auch nach Abschaffung der Strabs den Unterschiedsbetrag auf Antrag zurückzufordern. Dies teilt das zuständige Sachgebiet im Landratsamt mit. In diesem Fall ist die Stadtverwaltung Ansprechpartner. Mit möglichen Rückerstattungen durch die Regierung von Unterfranken hat das nichts zu tun.

Wer heute noch Beiträge als Raten für ein Bauprojekt abbezahlt, das vor der Abschaffung der Strabs vollendet wurde, muss diese noch vollständig leisten. Grundsätzlich heißt es: "Rechtmäßig erlassenen Vorauszahlungsbescheide vor dem 1.Januar 2018 behalten ihre Gültigkeit. Dies gilt auch für den Fall, dass die Festsetzung der Vorauszahlungen gegebenenfalls in Raten mit unterschiedlicher Fälligkeit, auch mit Fälligkeit nach dem 31. Dezember 2017, erfolgte", teilt die Pressestelle des Landratsamtes mit.

Unklar bleibt hingegen die Frage nach der zukünftigen Finanzierung von Straßenbauprojekten. Die Kommunen wissen bisher noch nicht, wie hoch die versprochenen staatlichen Pauschalen aussehen werden. Kriterien wie Siedlungsfläche und Einwohnerzahl liegen der Berechnung zugrunde. Johannes Hardenacke, Pressesprecher der Regierung Unterfranken, teilt auf Nachfrage lediglich mit: "Die Kommunen wurden über entsprechende Antragsformulare informiert."

41 Grundstücke sind von den Straßenausbaubeiträgen in der Kissinger Straße betroffen.

146 Grundstücke in Bad Brückenau betrifft eine mögliche Härtefallregelung zwischen 2014 und 2017.