Bad Kissingen
Gericht

Amtsgericht Bad Kissingen: Kurzarrest soll 18-Jährigen noch auf die richtige Bahn bringen

Die Voraussetzungen für ein bürgerliches Leben in geordneten Bahnen waren dem 18-jährigen Angeklagten nie gegönnt. Unter dem Einfluss von Alkohol wurde er aggressiv. Jetzt hat ihn das Gericht zu vier Tagen Kurzarrest verurteilt.
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung wurde ein 18-Jähriger jetzt verurteilt.
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung wurde ein 18-Jähriger jetzt verurteilt. Foto: Symbolfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung muss ein 18-Jähriger für vier Tage in Kurzarrest. In alkoholisiertem Zustand hatte er in beiden Fällen Freunde durch Faustschläge zum teil stark verletzt, im ersten Fall sogar mit einem Messer bedroht. Der Angeklagte, der ohne Verteidiger vor Gericht erschienen war, nahm sein Urteil sofort an.

Sonderschule, Förderschule, Kinderheim, fehlender Hauptschulabschluss, abgebrochene Ausbildung, Jobverlust durch Corona, ohne Vater, arbeitslos bei der Mutter: Die Voraussetzungen für ein bürgerliches Leben in geordneten Bahnen waren dem 18-Jährigen nie gegönnt. Schon einmal hatte er als Minderjähriger vor Gericht gestanden und war zu Arbeitsstunden verurteilt worden, die er mit immer wieder neuen Ausreden noch nicht abgeleistet hatte. "Wie oft hatte ich schon Ihre Akte auf dem Tisch. Jetzt habe ich keine Lust mehr", äußerte sich die Richterin einerseits resigniert, versuchte aber dennoch gemeinsam mit dem Staatsanwalt immer wieder, im Laufe der Verhandlung dem jungen Mann den richtigen Weg zu weisen.

Weshalb saß der 18-Jährige, der in seinem Auftreten korrekt und selbstbewusst erschien, andererseits sensibel und hilflos wirkte, diesmal vor dem Richtertisch? Im Juni hatte er einem gleichaltrigen Kumpel, den er noch aus dem Kinderdorf kannte und der eigentlich bei ihm übernachten wollte, in einem Streit in alkoholisiertem Zustand nicht nur einen schmerzenden Faustschlag auf die Brust versetzt, sondern ihn sogar mit vorgehaltenem Einhandmesser bedroht und mit den Worten "Ich zähl bis drei, sonst stech ich dich ab" zum Verlassen des Anwesens aufgefordert.

"Ich wollte doch nur, dass er geht, weil ich komplett fertig war", verteidigte der junge Mann sein Handeln. Sein Kumpel sei zuvor auf ihn losgegangen, da habe er zurückgeschlagen. Seine damalige Gemütslage begründete er mit dem kürzlichen Tod seines Großvaters, seine wohl einzige männliche Leitfigur.

Auf die Frage der Richterin, ob er einverstanden sei, dass sein Messer entschädigungslos eingezogen werde, erklärte er sein Einverständnis, bedauerte dies allerdings: "Das hatte ich überall dabei. Es gehörte meinem Opa und war mein Andenken an ihn, keine Waffe."

Nur wenige Wochen später war er im September wieder alkoholisiert in eine Schlägerei geraten. "Die anderen haben mich als Hurensohn und Tierquäler beleidigt." Als zwei Freunde die Streiterei schlichten und ihn wegziehen wollten, schlug er wild um sich und verletzte beide erheblich durch Faustschläge ins Gesicht, so dass die Verletzten krank geschrieben werden mussten. Beide gaben vor Gericht aber an, sie seien nicht nachtragend. "Es war ja nicht absichtlich." Die Zeugen seien immer noch seine Freunde, wandte der Angeklagte ein: "Denen würde ich nie was tun." Er habe sich längst entschuldigt und sie hätten angenommen, bestätigten beide Zeugen. "Wir haben das zwischen uns geklärt."

Mehrmals bemühten sich Richterin und Staatsanwalt abseits des eigentlichen Rechtsvorgangs, dem jünger wirkenden Heranwachsenden, dem die führende Hand im Leben zu fehlen schien, Möglichkeiten für einen besseren Lebensweg aufzuzeigen. Beide empfahlen ihm, sich im Heimatort bei der Bäckerei als Verkaufshilfe zu bewerben. Der Staatsanwalt hatte gleich im Internet recherchiert, dass man dort auch Ungelernte nimmt. "Sie müssen aber selbst die Initiative ergreifen", mahnte ihn die Richterin. "Sie sind in der Erwachsenenwelt angekommen."

Trotz allen Wohlwollens blieben allerdings zwei Straftaten juristisch zu ahnden und ein Urteil zu fällen. Der Staatsanwalt verwies in seinem Plädoyer auf die Orientierungslosigkeit des Angeklagten und dessen Geständnis. Der 18-Jährige habe in der Verhandlung "richtig die Hosen runter gelassen", sich bei den Geschädigten nach der Tat entschuldigt und Reue gezeigt. Er beantragte ein sechsmonatiges Alkoholverbot mit Kontrollnachweis, Nachweis seiner Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter sowie eine Arbeitsauflage von 50 Stunden, "um nicht daheim herumsitzen zu müssen".

Diese Forderung verwarf die Richterin jedoch, die den Heranwachsenden aus früherer Verhandlung und Aktenlage kannte. Sie verurteilte ihn stattdessen zu vier Tagen Kurzarrest in der Arrestanstalt für Jugendliche. "Da sitzen noch mehr von Ihrer Sorte." Vier Tage sind die vom Gesetzgeber erlaubte Höchststrafe, wenn ein Arrest aus erzieherischen Gründen zweckmäßig erscheint. Abschließend mahnte die Richterin den Angeklagten, sich online bei Firmen zu bewerben. "Da gelten keine Ausreden mehr. Auf diesem Stuhl will ich Sie jedenfalls nie wieder sehen." Der Angeklagte nahm das Urteil an.