Der richtige Umgang mit der digitalen Welt ist entscheidend. Was Eltern für ihre Kinder tun können. Symbolbild: Christian Wiediger/Unsplash
Strafrechtlich relevante Inhalte, die im Messengerdienst WhatsApp von Minderjährigen verschickt und empfangen werden, beschäftigen immer wieder die Polizei. Ein Fall in Köln ist nur einer von vielen. Was wir daraus lernen können.
Kinder werden zu Straftätern - schneller Versand auf WhatsApp kann schlimme Folgen haben: An der Erzbischöflichen Liebfrauenschule in Köln haben Schüler im Alter von 14 Jahren Bilder, die den Holocaust lächerlich machen oder die Witze über Anne Frank enthalten, auf dem Messengerdienst WhatsApp versendet und empfangen. Daraufhin hat die Schulleitung Anzeige erstattet, wie die kölnische Rundschau berichtet.
Mit einem Klick zum Täter
Dieses Beispiel ist kein Einzelfall mehr. Immer wieder beschäftigt sich die Polizei mit strafrechtlich relevanten Inhalten wie kinderpornografische Materialien oder volksverhetzende Bilder, Texte oder Videos.
Der rassistische Witz, das kinderpornografische Bild oder das ein oder andere nationalistisches Symbol ist schnell verschickt. Mit einem Klick werden Kinder und Jugendliche zu Tätern auf WhatsApp, ohne selbst zu merken, dass die Äußerungen und Bilder unter Umständen strafbar sein können.
Für den Großteil der Jugendlichen ist der Messenger-Dienst das wichtigste Programm auf ihrem Smartphone. 80 Prozent der 12- bis 13-Jährigen und 90 Prozent der 14- bis 15-Jährigen nutzen laut der Studie "Jugend, Information, Medien 2018" den Messenger regelmäßig. Der Medienrechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln und Kristin Langer, Mediencoach der Initiative "Schau hin!" sind zwei Fachleute auf diesem Gebiet. Sie erklären im Artikel der Kölnischen Rundschau wie Eltern ihre Kinder davor schützen können, dass sie illegale Inhalte senden und zudem welche Videos und Bilder strafbar sind.
Auch im Netz gelten Regeln
Solmecke weiß, dass egal ob in Textform, in Bild- oder Videomaterial die verbotenen Inhalte versendet werden kein Unterschied besteht. Alle Formen können per Gesetz geahndet werden. Dazu zählen: das Versenden kinderpornografischer Bilder oder Videos, Volksverhetzung, der Aufruf zu Straftaten, Leugnung des Holocaust und das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole. Verbotene Symbole sind beispielsweise das Hakenkreuz, Zeichen der NSDAP, der SS oder der SA. Zudem weiß der Rechtsanwalt, dass Aussagen wie "Heil Hitler" oder "Sieg Heil" auch nicht erlaubt sind.
Die Expertin sagt weiter: "Die digitale Welt ist kein Tummelplatz, wo jeder machen darf, was er möchte." Wenn Kindern bewusst wäre, was Ok ist und was nicht, seien sie in einem gewissen Alter selbst in der Lage, solche Nachrichten zu bewerten.
Die Vermittlung der Grundregeln der digitalen Welt an die Kinder ist entscheidend
Gerade bei kinderpornografischen Inhalten ist die Grenze, sich strafbar zu machen, teils schnell überschritten. Laut Christian Solmecke reicht es schon aus, im Besitz solcher Inhalte zu sein. Inwiefern eine Strafbarkeit vorliegt entscheidet dann der Einzelfall, "wann Kenntnis über den Inhalt erlangt wurde und ob das Erhalten solcher Bilder, billigend in Kauf genommen wurde".
Kristin Langer beschreibt: "Bevor ich etwas schreibe, weiterleite oder versende, muss ich immer erst darüber nachdenken, ob ich es wirklich abschicken sollte." Dies sollte jedem Jugendlichen als Grundregel mit auf den Weg gegeben werden. Wichtig ist für Chats zu wissen, wie eine angemessene Kommunikation und respektvoller Umgang funktioniert.
"Eltern können ihren Kindern erklären, welche Dinge verboten sind und warum es beispielsweise nicht erlaubt ist ein Hakenkreuz zu malen oder Bilder mit dem Symbol verbreiten." Ein weiteres Grundverständnis sollte sein, das Kinder und Jugendliche wissen dass beleidigende oder diffamierende Nachrichten nicht in Ordnung sind.