Ein Häuschen erben - klingt eigentlich gut. Doch gerade in Franken viele schlagen den vermeintlichen Segen aus - vor allem, wenn es um Häuser und Grundstücke geht. Oft kosten diese "Schrottimmobilien" mehr Geld als sie einbringen.
Stirbt ein Mensch, regelt die gesetzliche Erbfolge den Nachlass. Im deutschen Recht gibt es keine Erbschaft, die nach dem Tod des Erblassers herrenlos bleibt. Am Ende der Erben-Kette steht immer der Staat. Konkret: der Freistaat Bayern. Dieser wird dann zum Erben, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles weder Verwandte noch ein Lebenspartner oder Ehegatte des Erblassers vorhanden ist oder diese die Erbschaft ausschlagen. Deren Motivation spielt keine Rolle.
Das jeweilige Bundesland erbt jeglichen Vermögensgegenstände, auch Immobilien. Leerstehende Wohngebäude sind nur ein kleiner Teil der Nachlassimmobilien - häufiger sind es Grundstücke, Wohnungen oder gewerbliche Objekte. Aktuell befinden sich mehr als 3700 sogenannte Nachlassgrundstücke im im Eigentum des Freistaates Bayern - Tendenz steigend. Jedes Jahr kommen vor allem im Norden Bayerns Hunderte hinzu. Die meisten dieser Nachlassimmobilien sind in Ober- und Unterfranken zu finden.
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