Angesichts der steigenden Inzidenzen werden vielerorts die Zugangsbeschränkungen verschärft. Der Impfnachweis gewinnt an Bedeutung und die gefälschten Impfpässe nehmen zu. Bis vor kurzem waren sich Juristen uneinig, ob der Gebrauch von Fälschungen - etwa in der Gastronomie - strafbar sei. Diese Frage hat sich jetzt geklärt.
Viele Bereich des öffentlichen Lebens sind nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich. Wer sich nicht impfen lassen will und nicht genesen ist, kann Veranstaltungen oder Einrichten mit 2G-Beschränkungen nicht mehr besuchten. Um diese Kontaktbeschränkung zu umgehen, besorgen sich einige Menschen online einen gefälschten Impfnachweis - zum Beispiel über Telegram.
Bisher waren sich Juristen uneins darüber, mit welchen Konsequenzen Personen rechnen müssen, die sich mit einer solchen Fälschung Zutritt zu Restaurants, Kinos oder Konzerten verschaffen wollen. Bisher wurde im Strafgesetzbuch nur die Vorlage oder Nutzung von gefälschten Impfpässen gegenüber Behörden oder Versicherungsgesellschaften bestraft. Die Ampel-Koalition hatte aus diesem Grund eine Gesetzesänderung gefordert, die mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes jetzt gilt.
"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist." (§ 279 StGB)
Das bedeutet die Gesetzesänderung im Klartext
Durch die neue und weitere Formulierung des Gesetztes ist somit auch der Gebrauch von gefälschten Impfnachweisen "im Rechtsverkehr" strafbar. Rechtsverkehr beschreibt geschäftliche und geschäftsähnliche Handlungen. Das heißt: Wer eine Fälschung zum Beispiel im Restaurant oder im Kino vorzeigt, begeht eine Straftat. Ob es in einzelnen Bereichen noch Lücken gebe, werde sich erst im Zuge der Rechtsprechung zeigen, schreibt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Schweinfurt auf BR-Anfrage
Auch die strafrechtlichen Folgen für die Fälscher von Impfnachweisen wurden mit der Gesetzesänderung konkretisiert. In Telegram-Gruppen wurde im Vorfeld der Gesetzesänderungen die Vermutung diskutiert, dass gelbe Impfpässe, auf denen noch kein Name stand, nicht als Fälschung gelten würden, berichtete der BR. Auch diesbezüglich wurde im Strafgesetzbuch nachgebessert.
Fälscher machen sich jetzt bereits strafbar, wenn sie einen Impfpass nur vorbereiten und erst die "Endkunden" ihre Personalien ergänzen
"Wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überlässt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (§ 275 Abs. 1a StGB)
In der vorherigen Version des Gesetzes war außerdem allgemein von der "Fälschung von Gesundheitsdokumenten" die Rede - durch die Änderung sind jetzt auch ausdrücklich Impfausweise angeführt. Nach Einschätzung von Juristen sind mit den gesetzlichen Änderungen viele Unklarheiten beseitigt.
Was hat die Änderung des Gesetzes bewirkt?
In Deutschland laufen bereits mindestens 3100 Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Impfpässe. Das ergab eine am Freitag (26.11.2021) veröffentlichte Umfrage der "Wirtschaftswoche" unter den 16 Landeskriminalämtern.
*Hinweis: In der Redaktion sind wir immer auf der Suche nach nützlichen Produkten für unsere Leser. Es handelt sich bei den in diesem Artikel bereitgestellten und mit einem Einkaufswagen-Symbol beziehungsweise einem Sternchen gekennzeichneten Links um sogenannte Affiliate-Links/Werbelinks. Wenn du auf einen dieser Links klickst bzw. darüber einkaufst, bekommen wir eine Provision vom Händler. Für dich ändert sich dadurch nichts am Preis. Unsere redaktionelle Berichterstattung ist grundsätzlich unabhängig vom Bestehen oder der Höhe einer Provision.