Gebrauch gefälschter Impfnachweise nun eindeutig strafbar - das droht Fälschern und Nutzern

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Angesichts der steigenden Inzidenzen werden vielerorts die Zugangsbeschränkungen verschärft. Der Impfnachweis gewinnt an Bedeutung und die gefälschten Impfpässe nehmen zu. Bis vor kurzem waren sich Juristen uneinig, ob der Gebrauch von Fälschungen - etwa in der Gastronomie - strafbar sei. Diese Frage hat sich jetzt geklärt.

Viele Bereich des öffentlichen Lebens sind nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich. Wer sich nicht impfen lassen will und nicht genesen ist, kann Veranstaltungen oder Einrichten mit 2G-Beschränkungen nicht mehr besuchten. Um diese Kontaktbeschränkung zu umgehen, besorgen sich einige Menschen online einen gefälschten Impfnachweis - zum Beispiel über Telegram. 

Bisher waren sich Juristen uneins darüber, mit welchen Konsequenzen Personen rechnen müssen, die sich mit einer solchen Fälschung Zutritt zu Restaurants, Kinos oder Konzerten verschaffen wollen. Bisher wurde im Strafgesetzbuch nur die Vorlage oder Nutzung von gefälschten Impfpässen gegenüber Behörden oder Versicherungsgesellschaften bestraft. Die Ampel-Koalition hatte aus diesem Grund eine Gesetzesänderung gefordert, die mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes jetzt gilt. 

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"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist." (§ 279 StGB)

Das bedeutet die Gesetzesänderung im Klartext 

Durch die neue und weitere Formulierung des Gesetztes ist somit auch der Gebrauch von gefälschten Impfnachweisen "im Rechtsverkehr" strafbar. Rechtsverkehr beschreibt geschäftliche und geschäftsähnliche Handlungen. Das heißt: Wer eine Fälschung zum Beispiel im Restaurant oder im Kino vorzeigt, begeht eine Straftat. Ob es in einzelnen Bereichen noch Lücken gebe, werde sich erst im Zuge der Rechtsprechung zeigen, schreibt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Schweinfurt auf BR-Anfrage

Auch die strafrechtlichen Folgen für die Fälscher von Impfnachweisen wurden mit der Gesetzesänderung konkretisiert. In Telegram-Gruppen wurde im Vorfeld der Gesetzesänderungen die Vermutung diskutiert, dass gelbe Impfpässe, auf denen noch kein Name stand, nicht als Fälschung gelten würden, berichtete der BR. Auch diesbezüglich wurde im Strafgesetzbuch nachgebessert.

Fälscher machen sich jetzt bereits strafbar, wenn sie einen Impfpass nur vorbereiten und erst die "Endkunden" ihre Personalien ergänzen

"Wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überlässt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (§ 275 Abs. 1a StGB)

In der vorherigen Version des Gesetzes war außerdem allgemein von der "Fälschung von Gesundheitsdokumenten" die Rede - durch die Änderung sind jetzt auch ausdrücklich Impfausweise angeführt. Nach Einschätzung von Juristen sind mit den gesetzlichen Änderungen viele Unklarheiten beseitigt. 

Was hat die Änderung des Gesetzes bewirkt? 

In Deutschland laufen bereits mindestens 3100 Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Impfpässe. Das ergab eine am Freitag (26.11.2021) veröffentlichte Umfrage der "Wirtschaftswoche" unter den 16 Landeskriminalämtern.

Allein in Bayern werden demnach rund 900 Ermittlungsverfahren geführt. Laut dem Focus sprach das Landeskriminalamt Bayern gegenüber der Deutschen Nachrichtenagentur sogar von inzwischen fast 1.300 Verdachtsfällen. Die Palette reiche von gefälschten Impfpässen über falsche Stempel und Aufkleber bis hin zu Manipulationen um digitalisierte Impf-Zertifikate. Die Zahl entwickele sich "sehr dynamisch".

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Vorschaubild: © Patrick Pleul, dpa