Kostspielige Falle? Experten warnen vor Versicherung - Millionen Deutsche haben sie

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Sowohl Verbraucherschützer als auch der Bund der Versicherten raten zur Vorsicht.

Ist diese Versicherung wirklich notwendig, oder verbirgt sich dahinter nur eine kostspielige Falle? Diese Frage beschäftigt viele Menschen. Oft hat man den Eindruck, dass einem bestimmte Versicherungen regelrecht aufgedrängt werden. Besonders beim Abschluss eines Kredits wird häufig die Restschuldversicherung (RSV) ins Spiel gebracht.

Sie soll, so wird es erklärt, die Kreditraten für den Fall des Todes, Arbeitsunfähigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes absichern. Quatsch sagen Experten. Eine Studie der BaFin aus dem Jahr 2019 ergab, dass 29 Prozent der befragten Verbraucher eine RSV zur Absicherung ihres Kredits abgeschlossen haben.

Was sagt die Verbraucherzentrale zur Restschuldversicherung?

Die Verbraucherzentrale warnt vor der Restschuldversicherung: "Sind teuer und leisten nur wenig".  Wo kommt diese Versicherung meist zum Einsatz?

  • Autokredite
  • allgemeine Ratenkredite
  • Finanzierung von Geräten oder Möbeln

Es gibt sie laut der Verbraucherorganisation auch unter der Bezeichnung Restkreditversicherung oder Ratenschutzversicherung. Im Versicherungsfall soll dabei die monatliche Kreditrate in der Regel für einen begrenzten Zeitraum übernommen werden. Die Versicherungssumme richtet sich nach der Kredithöhe.

Was spricht gegen die Restschuldversicherung?

Von der Verbraucherzentrale gibt es zahlreiche Punkte, die gegen die Notwendigkeit einer Restschuldversicherung sprechen:

  • Der fehlende Sachverstand bei den Vermittlern: Dazu heißt es, dass Restschuldversicherungen viele Ausschlüsse und Wartezeitklauseln enthalten und damit das Produkt kompliziert machen. Der Versicherungsvertrieb muss demnach in einer Beratung zu dem Produkt ermitteln, ob der Kunde überhaupt eine Versicherung benötigt. Doch vielfach sind Vermittler von Restschuldversicherungen gar keine Experten. 
  • Viele Ausschlüsse: Ob die Versicherung überhaupt einspringt, ist größtenteils mehr als fraglich, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Oft würden die Vertragsbedingungen umfangreiche Ausschluss- und -Wartezeitklauseln sowie sogenannte Karenzzeiten enthalten. Unter welchen Bedingungen eine Restschuldversicherung tatsächlich zahlt, kann man laut dem Bericht in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Leider, so heißt es weiter, sind die Bedingungen aber sehr oft schwer verständlich. 
  • Undurchsichtiger Umgang mit Kosten: Die Versicherungsprämie, so wird es erklärt, wurde häufig als Einmalbetrag direkt mit dem Kredit finanziert, sodass sich der Nettodarlehensbetrag erhöhte. Dadurch stiegen auch die Zinskosten, denn die Versicherungskosten wurden mit verzinst. UND: Obwohl dies eine erhebliche finanzielle Belastung darstellte, mussten diese zusätzlichen Kosten laut Bericht nicht im effektiven Jahreszins ausgewiesen werden. Das bedeutete, dass der tatsächliche effektive Jahreszins oft höher war als der im Kreditvertrag genannte Zinssatz.
  • Druck auf Verbraucher: Für die Verbraucherzentrale ist auch der ausgeübte Druck auf die Personen ein ganz wesentlicher Kritikpunkt. Dazu heißt es: "Für Versicherungsvertriebe wie Möbel- oder Autohäuser, Banken und Kreditportale war bislang der Verkauf von Restschuldversicherungen lukrativ, vor allem da sie hohe Provisionen erhielten." Entsprechenden Formulierungen zu den Kosten und Risiken sollten zur Unsicherheit führen. 

Gut zu wissen: Für Neuverträge ab dem 2. Januar 2025 gilt: Der Restschuldversicherungsvertrag darf erst eine Woche, nachdem man den Kreditvertrag unterschrieben hat, geschlossen werden. Im § 7a Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) steht unter anderem:  Der Versicherer darf einen Restschuldversicherungsvertrag, der sich auf einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bezieht, nur dann schließen, wenn der Versicherungsnehmer die Vertragserklärung frühestens eine Woche nach Abschluss des Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags abgegeben hat.

Offiziell erklärte dazu Ex-Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) Anfang Januar 2025: "Bislang wurden Restschuldversicherungen vom Darlehensgeber oft im Paket mit einem Darlehensvertrag verknüpft, ohne dass die Kundinnen und Kunden Gelegenheit hatten, das Angebot zu prüfen. Viele Kundinnen und Kunden wurden damit regelrecht überrumpelt und hatten den Eindruck, dass sie den Darlehensvertrag ohne Restschuldversicherung nicht bekommen hätten. Gleichzeitig war die versprochene Absicherung oft nicht nur teuer, sondern auch unzureichend. 

Bund der Versicherten warnt vor "überteuerter" Versicherung

 Um weitere Einschätzungen zur Restschuldversicherung zu erhalten, hat inFranken.de beim Bund der Versicherten (BdV) nachgefragt. Und auch beim BdV hat man eine klare Meinung zu der Versicherung: "Auch wir raten von Restschuldversicherungen ab."

Diese Restschuld- oder Ratenschutzversicherungen würden üblicherweise bei der Aufnahme von Darlehen, beziehungsweise Krediten angeboten. Sie seien jedoch "massiv überteuert und auch wegen weiterer Lücken im Versicherungsschutz in keinem Fall als Absicherung zu empfehlen".

Der Bund der Versicherten rät stattdessen dazu, "großvolumige Finanzierungen", mit einer "bedarfsgerechten Risikolebensversicherung" abzusichern.

Erst alle vorhandenen Möglichkeiten prüfen 

Die Verbraucherorganisation weist darauf hin, dass viele Menschen bereits eine gesetzliche Absicherung besitzen, mit der bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit der Lebensunterhalt zunächst bestritten werden kann und damit unter Umständen auch die Kreditraten gezahlt werden können.

Als Arbeitnehmer ist man zudem bereits versicherungspflichtig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Bei Krankheit gewährt der Arbeitgeber demnach in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld bis zu 72 Wochen.

Bessere Alternativen zur Restschuldversicherung sind demnach: Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Und die Experten weisen daraufhin: Auch wenn man keine Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung hat und auch keine gesetzliche Absicherung einspringt, ist es trotzdem sehr häufig günstiger, wenn man auf diese teure, spezielle Absicherung der Kreditraten verzichtet.

Kann man die Restschuldversicherung einfach kündigen?

Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, kann diese kündigen. Hierbei sollte man laut Verbraucherzentrale ein paar Dinge beachten:

  • Vertraglich festgelegte Fristen beachten
  • Bei Darlehens- und Versicherungsvertrag handelt es sich um zwei unterschiedliche Verträge. Den einen Vertrag aufzulösen, heißt nicht, dass dies auch für den anderen gilt. Beachten, wo die Restschuldversicherung separat zu kündigen ist.
  • Möglichkeit prüfen, ob man die Restschuldversicherung auch noch widerrufen kann. Laut Verbraucherzentrale sollte dies innerhalb von 14 Tagen, oder bei der Todesfallabsicherung innerhalb von 30 Tagen möglich sein.
  • Zu Restschuldversicherungsverträgen, die zwischen 2018 und Ende 2024 abgeschlossen wurden, heißt es: "Der muss eine Woche nach Abgabe der Vertragserklärung erneut in Textform über das Widerrufsrecht belehrt werden."

    Bei ab dem 02.01.2025 abgeschlossene Verträgen entfällt demnach die nochmalige Widerrufsbelehrung. Seit dem Stichtag ist es gesetzlich verboten, Kreditvertrag und Restschuldversicherung zeitgleich abzuschließen.
  • WICHTIG: Kündigungen oder Widerrufe immer per Einwurfeinschreiben abschicken.

Außerdem informiert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darüber, dass der Versicherer bei einem Widerruf im Falle eines echten Gruppenversicherungsvertrags nur den Teil der Prämien zu erstatten hat, der zeitlich nach dem Zugang des Widerrufs liegt. 

Ombudsperson hilft bei Ärger mit der Versicherung

Wichtiger Hinweis: Wer Ärger hat mit seiner Versicherung, der kann sich bei einem Schlichtungsverfahren an eine Ombudsperson wenden

Wie die Verbraucherzentrale (VZ) erklärt, gibt es diese unabhängigen Helfer, die als Vertrauensperson und Ansprechpartner agieren in vielen Branchen.

Der Ombudsmann oder die Ombudsfrau holen nach einer eingereichten Beschwerde bei der Gegenseite eine Stellungnahme ein und machen anschließend einen Schlichtungsvorschlag.

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