Nach allen Abzügen: Wie viel bleibt von 1600 Euro Rente am Ende übrig?

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1600 Euro - mit dieser Rente liegt man in Deutschland sogar über der monatlichen Durchschnittsrente. Allerdings werden auch noch Steuern und Abgaben fällig.

Wie viel Rente bekomme ich im Alter? Dieses Thema beschäftigt in Deutschland zahlreiche Menschen bereits in jungen Jahren. Denn das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung sinkt immer weiter, umso größer wird der Drang durch private Vorsorge entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um der Altersarmut zu entgehen. Denn der aktuelle Jahresbericht der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigt: Die durchschnittliche Rente in Deutschland betrug im Jahr 2024 gerade einmal 1.154 Euro.

Selbst wenn man von einer besseren monatlichen Bruttorente in Höhe von 1600 Euro ausgeht, wird jedoch noch einiges abgezogen. Denn durch Steuern und Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung wird der Betrag noch einmal reduziert. Wir zeigen euch anhand eines Beispiels, wie viel am Ende wirklich übrig bleibt.

Welchen Einfluss haben der Rentenfreibetrag und Grundfreibetrag?

Um die Höhe der Steuern zu berechnen, die man bei 1600 Euro brutto im Monat zahlt, musst du zunächst wissen, welche Freibeträge für dich gelten. So gibt es einerseits den steuerlichen Grundfreibetrag, der allen Steuerzahler*innen zusteht. Zusätzlich gibt es für Rentner und Rentnerinnen den Rentenfreibetrag.

Wie hoch dieser ist, muss individuell geprüft werden, da sich der Wert nach dem Jahr deines Renteneintritts richtet. Bis 2040 soll er jedoch auf null sinken. Wenn du danach in Rente gehst, musst du also in Zukunft die gesamte Rente versteuern. 

Wenn du bis 2040 die Rente antrittst, profitiert du noch von den Freibeträgen. Erst wenn du als Rentner insgesamt, also mit dem gesamten steuerpflichtigen Rentenanteil, oberhalb des Betrags liegst, musst du Einkommensteuer zahlen. Das gilt dann für den Teil, der über dem Grundfreibetrag liegt.

1600 Euro Rente: Wie viel Steuern musst du bezahlen?

Doch was heißt das nun für eine Rente von 1600 Euro im Monat? Das rechnen wir anhand eines Beispiels durch: Angenommen du bist 2020 in Rente gegangen, alleinstehend, nicht in der Kirche, gesetzlich krankenversichert und wohnst in Schweinfurt. Dann gilt für dich aktuell ein Rentenfreibetrag von 20 Prozent. Dieser baut sich aktuell einen Prozentpunkt pro Jahr ab, 2021 lag der Rentenfreibetrag bei 19 Prozent, 2022 bei 18 Prozent.

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In unserem Beispiel sind somit 80 Prozent der Rente steuerpflichtig. Beziehst du 1600 Euro Rente im Monat, sind das 19.200 Euro im Jahr. 20 Prozent davon sind 3840 Euro, die steuerfrei bleiben. Von 19.200 Euro müssen somit 15.360 Euro versteuert werden. Von dieser Summe werden vor Steuer nur noch die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, zusammen 10,95 Prozent. Die Berechnungsgrundlage ist dabei die volle Jahresrente von 19.200 Euro. Dies ergibt eine jährliche Beitragsumme von 2102 Euro, somit sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil auf 13.258 Euro. Diese Summe wird nun noch um die Werbungskostenpauschale für Rentner von 102 Euro und den Sonderausgabenpauschalbetrag von 36 Euro bereinigt. Der endgültige steuerpflichtige Anteil beträgt 13.120 Euro.

Wie viele Steuern gezahlt werden müssen, kann der Einkommensteuer-Grundtabelle entnommen werden. Für das Jahr 2020 wären das 653 Euro. Nun haben wir alle Bausteine, um die Netto-Rente zu berechnen. Dafür teilen wird lediglich die 2102 Euro Beitragssumme sowie die 653 Euro Steuern durch die zwölf Monate und ziehen beides von unseren 1600 Euro Brutto-Rente ab. Übrig bleiben dann 1.370,38 Euro monatliche Netto-Rente. Übrigens: Je später du aktuell in Rente gehst, desto niedriger der Rentenfreibetrag und desto höher der steuerpflichtige Rentenanteil. Eine Würzburgerin hat 33 Jahre gearbeitet, nun liegt sie knapp über der Armutsgrenze.

Steuerlicher Grundfreibetrag bei der Rente: Was gilt für Alleinstehende und Ehepaare?

Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich jedes Jahr ein wenig. 2022 lag dieser bei 10.347 Euro. 2021 lag der Wert bei 9744 bzw. 19.488 Euro und 2020 bei 9408 bzw. 18.816 Euro. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs muss die Bundesregierung übrigens die Steuerformel für die Rente reformieren, um die sogenannte Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dieses Problem tritt auf, wenn Rentner während ihres Arbeitslebens bereits Steuern auf ihre Rentenbeiträge entrichten und im Ruhestand einen steuerpflichtigen Teil ihrer Rente versteuern müssen.

Teil der Reform soll dann sein, dass die Rente erst ab 2060 zu 100 Prozent steuerpflichtig wird, somit 20 Jahre später. Der Freibetrag soll dann langsamer sinken. Hier findest du weitere Informationen und Details zum Thema Rentenreform. Wenn der steuerpflichtige Rentenanteil über dem Grundfreibetrag liegt, dann greift der Grenzsteuersatz von 14 Prozent ab dem ersten Euro, der darüber liegt.

Der Steuersatz steigt mit der Höhe der Rentenbezüge an. Jeder Euro, der wieder über der nächsten Einkommensgrenze liegt, wird mit dem nächsthöheren Steuersatz belastet. Dieses Prinzip nennt sich progressive Besteuerung

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