"Viele haben die Nase voll": Höhere Abgaben ab 2026 - eine Gruppe trifft es doppelt

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Wie ein Verordnungsentwurf zeigt, sollen 2026 mehr Abgaben für Renten- und Krankenversicherung anfallen. Die Änderungen betreffen jedoch nicht alle.

Das Leben in Deutschland wird teurer. Während die Regierung Bürger und Unternehmen daher mit dem jüngst verabschiedeten Strompaket entlasten will und auf gleichbleibende Krankenkassenbeiträge hofft, steht nun an anderer Stelle eine Erhöhung im Raum: Ab 2026 sollen Gutverdiener demnach mehr Geld an die Sozialversicherungen zahlen.

Dennis Radtke (CDU), Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands, warnt jedoch: Da sich zudem eine Erhöhung der Zusatzbeiträge in der GKV abzeichne, könnte die Maßnahme manche Bürger gleich doppelt treffen.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener ab 2026: Warum es manche gleich doppelt trifft

Konkret geht es um die Erhöhung der sogenannten Bemessungsgrenze beim Einkommen, bis zu der Sozialabgaben zu leisten sind. Diese wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Der entsprechende Verordnungsentwurf, der die Grenzen für 2026 neu festlegt, wurde am Freitag (5. September 2025) vom Bundesarbeitsministerium zur Abstimmung an die anderen Ressorts übermittelt. Der Entwurf, über den zuvor das Portal Politico berichtete, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Folgende Änderungen sind demnach für die einzelnen Versicherungsarten geplant:

  • Rentenversicherung: Hier soll die Beitragsbemessungsgrenze dem Entwurf zufolge von derzeit 8.050 Euro im Monat ab dem 1. Januar auf 8.450 Euro steigen.
  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): In diesem Bereich stehen demnach gleich zwei Änderungen an.
    • Beitragsbemessungsgrenze: Zum einen soll die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls angehoben werden - von monatlich 5.512,50 Euro in diesem Jahr auf 5.812,50 Euro im kommenden Jahr.
    • Versicherungspflichtgrenze: Zum anderen soll die Schwelle, bis zu der Arbeitnehmer in der Regel gesetzlich krankenversichert sein müssen, gemäß der Planungen 2026 von aktuell 6.150 Euro Bruttomonatseinkommen auf dann 6.450 Euro erhöht werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ist der Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Beiträge zum gesetzlichen System der Alterssicherung erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge herangezogen. Um die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung zu bestimmen, betrachtet man die Entwicklung der Löhne und Gehälter.

 "Viele haben einfach die Nase voll, weil sie trotz harter Arbeit kaum noch vom Fleck kommen"

Der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis hatte im Juni in einem Interview vorgeschlagen, dass Besserverdienende mehr in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Konkret plädierte er für eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um rund 2.500 Euro, um die angespannte Finanzlage der Versicherungen zu stabilisieren. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, plädierte neben Strukturreformen ebenfalls für eine Anhebung "stufenweise auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung".

"Entscheidend ist am Ende doch, was auf dem Lohnzettel übrig bleibt", sagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, nun Bild und dpa. "Statt immer nur Grenzen hochzuschrauben, braucht es endlich Einsparungen bei den Sozialleistungen."

Mit Blick auf den für 2026 vorgesehenen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze vollziehe die Bundesregierung die Lohnentwicklung nach und habe "in der Sache wenig Gestaltungsspielraum", sagte dagegen Radtke, Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands, dem Tagesspiegel. Er fügte jedoch hinzu: "Das Dilemma ist: Parallel zur Anhebung der Bemessungsgrenze zeichnet sich die Erhöhung der Zusatzbeiträge in der GKV ab." Somit würden viele Beschäftigte gleich doppelt getroffen, statt endlich entlastet. Der Europaabgeordnete sagte der Zeitung: "Viele haben einfach die Nase voll, weil sie trotz harter Arbeit kaum noch vom Fleck kommen."

Steigen Zusatzbeiträge in der GKV?

Anfang dieses Jahres waren die Zusatzbeiträge im Schnitt auf 2,9 Prozent gestiegen. Jeweils im Herbst ermittelt ein Schätzerkreis einen Orientierungswert für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag im Folgejahr. Den konkreten Zusatzbeitrag legt dann jede Kasse nach ihrer Finanzsituation für ihre Versicherten fest. Zum Gesamtbeitrag für die Krankenversicherung, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört daneben der allgemeine Satz von einheitlich 14,6 Prozent des Bruttolohns. Die Leistungsausgaben der rund 90 Krankenkassen waren im ersten Halbjahr um 7,95 Prozent auf 166,1 Milliarden Euro gestiegen, wie aus Kennzahlen des GKV-Spitzenverbands hervorgeht.

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