Stau und Stress auf der Autobahn? Auf der A8 und A93 gelten jetzt Abfahrverbote an Wochenenden und Feiertagen. Welche Ausfahrten betroffen sind und was das für Urlauber bedeutet.
Urlaubszeit ist Reisezeit – und damit auch Hochsaison für Staus auf den Autobahnen. Doch wer auf der A8 oder A93 in Bayern unterwegs ist, muss sich auf neue Regeln einstellen. Dort gelten seit kurzem Abfahrverbote an mehreren Ausfahrten, um den Ausweichverkehr durch kleine Ortschaften zu stoppen. Besonders betroffen sind beliebte Reiserouten Richtung Österreich, Italien und Kroatien, die oft von hohen Verkehrsaufkommen geprägt sind.
Mit dieser Maßnahme wollen Kommunen chaotische Zustände in Dörfern wie Bad Aibling, Aschau oder Samerberg verhindern. Denn viele Autofahrer verlassen bei Stau die Autobahn, um Zeit zu sparen – und sorgen damit für Lärm und Staus in den angrenzenden Gemeinden. Die neuen Abfahrtsverbote - auch als Durchfahrtsverbote bezeichnet - greifen an Wochenenden und Feiertagen. Doch wie streng werden sie kontrolliert? Und was bedeutet das für deine Urlaubsplanung?
Oberbayern: Erste Durchfahrtsverbote auf deutschen Autobahnen
Ein Novum im deutschen Straßenverkehr sorgt seit kurzem für Diskussionen: Im Landkreis Rosenheim gelten Abfahrverbote an mehreren Ausfahrten der Autobahnen A8 und A93. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Ausweichverkehr bei Stau zu unterbinden und angrenzende Dörfer zu entlasten. Besonders betroffen sind Reisende, die auf dem Weg in beliebte Urlaubsregionen wie Österreich, Italien oder Kroatien sind. Die Regelung greift an Wochenenden und Feiertagen, wenn der Verkehr auf diesen Strecken traditionell am stärksten ist. Die Verkehrszeichen haben Gültigkeit, betonte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd.
Nun hat ein weiterer oberbayerischer Kreis nachgezogen: Auch im Landkreis Berchtesgadener Land gibt es jetzt Durchfahrtsverbote in Kommunen entlang der Autobahn 8. "Ab sofort werden im Berchtesgadener Land entlang der Autobahn A8 an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen temporäre Durchfahrtsverbote im nachgeordneten Straßennetz eingeführt", teilte das Landratsamt am Freitag, 5. September 2025, mit. "Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner und zur Entlastung der betroffenen Gemeinden" würden die Abfahrverbote an Autobahnausfahrten in den Kommunen Teisendorf, Anger und Piding erlassen.
Ziel sei es, die Anwohner in den betroffenen Gemeinden zu entlasten, "die bei hohem Verkehrsaufkommen massiv unter dem Ausweichverkehr bei Stau auf der Autobahn leiden". Die Regelung im Berchtesgadener Land orientiere sich an den Richtlinien des Landkreises Rosenheim und gelte für jede Art von Verkehr im nachgeordneten Straßennetz an den Autobahnabfahrten.
Betroffene Regionen und Auswirkungen
Die Einführung dieser Verbote ist eine Premiere in Deutschland. Während solche Maßnahmen in Österreich, etwa in Tirol, bereits etabliert sind, beschreitet Deutschland damit Neuland. Die Polizei setzt auf die Einsicht der Verkehrsteilnehmer, da flächendeckende Kontrollen aufgrund begrenzter Kapazitäten nicht möglich sind. Dennoch wird bei Verstößen eine kostenpflichtige Verwarnung in Höhe von 50 Euro fällig.
Die neuen Abfahrverbote betreffen insbesondere die Routen München–Salzburg (A8) und die Inntalautobahn (A93). Konkret bedeutet dies, dass an folgenden Ausfahrten das Abfahren bei Stau untersagt ist: