Das Bundeskabinett hat im August 2019 das Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg gebracht. Ab März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind.
Impfpflicht gegen Masern gilt nicht nur für Kinder
Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Flüchtlingsunterkünften. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro. Ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden.
Kinder und Personal, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes im kommenden März schon in einer Kita, Schule oder Gemeinschaftseinrichtung sind, müssen die Impfung bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen. Erbracht werden kann der Nachweis durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder durch ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass man die Masern schon hatte.
Gesundheitsminister Spahn: Wollen alle Kinder vor Masernansteckung bewahren
"Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch. Deshalb führe man den verpflichtenden Impfschutz ein. Hintergrund ist ein weltweiter Anstieg der Masernerkrankungen. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 543 Fälle gemeldet. In den ersten Monaten dieses Jahres schon mehr als 400 Fälle.
Im April 2019 ist eine Frau in Deutschland an Masern gestorben. Die Obduktion belegt, dass die Frau an einer Lungenentzündung infolge der Maserninfektion verstarb. Acht Tage vor ihrem Tod wurde sie sogar noch gegen Masern geimpft - eine Infektion konnte das nicht mehr verhindern.
Wie der Landkreis Hildesheim mitteilte, liegen nun die Obduktionsergebnisse der im April an Masern verstorbenen Frau vor. Auch alle Zusatzuntersuchungen wurden erfolgreich abgeschlossen. In der Mitteilung heißt es: "In der Zusammenschau aller vorliegenden Befunde ergibt sich eindeutig, dass die Person an einer Lungenentzündung infolge einer Maserninfektion mit einem Wildtyp-Virus verstarb." Auch in den USA kommt es immer häufiger zu Masern-Erkrankungen: Dort sind die Masern-Fälle auf dem höchstem Stand seit 27 Jahren.
Lungenentzündung als mögliche Folge
Lungenentzündungen sind eine mögliche Folge der Maserninfektion. Laut den Angaben sind sie für 60 Prozent der Todesfälle bei Masern verantwortlich. In einer früheren Pressemitteilung teilte Dr. Katharina Hüppe, Leiterin des Gesundheitsamts mit: "Wir wissen, Komplikationen wie Lungenentzündungen oder Gehirnentzündungen durch Maserninfektionen sind keine Seltenheit." Die Expertin erklärt:"Tödliche Verläufe sind bekannt, ungefähr jede 1000. Masernerkrankung führt zum Tod." Trotzdem wird die Notwendigkeit einer Impfpflicht weiterhin stark diskutiert.
Frau wurde kurz vor Erkrankung gegen Masern geimpft
Acht Tage bevor die Frau verstarb, wurde sie das erste Mal gegen Masern geimpft, nachdem in ihrer Familie Masern-Erkrankungen aufgetreten waren. Allerdings konnte die Impfung in diesem Fall keine Infektion mehr verhindern. Laut der Mitteilung wurden bei den virologischen Untersuchungen Wild-Viren und keine Impfviren nachgewiesen. Außerdem zeigten sich auch keine Anzeichen für eine allergische Reaktion, was bedeutet, dass die Impfung nicht die Ursache der Erkrankung gewesen sein kann. Um den auffälligen Krankheitsverlauf zu verstehen, hat das Gesundheitsamt Hildesheim weitere mikrobiologische, virologische, allergologische und feingewebliche Untersuchungen durchführen lassen. Um die genaue Todesursache eingrenzen zu können, sollte im Ergebnis bei ähnlichen Fällen auch eine Obduktion mit allen Zusatzuntersuchungen erfolgen. Der Tragische Fall bestätigt, wie wichtig es ist, dass auch Erwachsene ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls auffrischen lassen.