Hecken, Bäume und Sträucher sehen im Garten immer toll aus. Doch vor dem Pflanzen solltest du unbedingt die geregelten Grenzabstände überprüfen.
- Grenzabstände im Garten: So sind sie geregelt
- Diese Pflanzen fallen darunter
- Das gilt in Bayern
- Was passiert bei einer Missachtung?
Planst du, deinen Garten mit Hecken, Bäumen oder Sträuchern aufzuhübschen, solltest du dich vorab über die geltenden Regelungen informieren. So vermeidest du unter anderem, dass es zu Streit mit den Nachbar*innen kommt. Wir verraten dir, welche Regeln in Bezug auf Hecken, Bäumen und Sträuchern gelten.
Wichtiges rund um die Grenzabstände
Bei der Gestaltung des eigenen Gartens hast du zahlreiche Möglichkeiten. Dennoch solltest du dich vor der Bepflanzung unbedingt über die Grenzabstände informieren. Tust du dies nicht, kann es zu einem Streit mit den Nachbar*innen kommen bis hin zu einer Auseinandersetzung vor Gericht. Ein solcher Fall lässt sich jedoch einfach vermeiden.
Grundsätzlich ist es nur ein kleiner Teil des Nachbarschaftsrechts, welcher im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Der größte Teil, worunter auch der Grenzabstand fällt, ist Ländersache. Konkret bedeutet dies, dass fast jedes Bundesland eigene Vorschriften hat. Und egal ob Baum oder Strauch: Du musst dich mit den in deinem Bundesland geltenden Grenzabständen auseinandersetzen, sofern du neues Gehölz im Randbereich deines Gartens pflanzen möchtest. In den Nachbarschaftsgesetzen der Bundesländer sind die Grenzabstände von Bäumen, Sträuchern und Hecken verbindlich geregelt. Für Bayern findest du die Vorschriften im Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBGB). Der Grenzabstand wird immer ab dort gemessen, wo der grenznächste Pflanzenstamm aus der Erde tritt.
Wichtig zu wissen ist, dass es gelegentlich Ausnahmen gibt. Diese können zum Beispiel greifen, wenn die Pflanzen hinter einer Mauer oder entlang einer öffentlichen Straße stehen. In vielen Landesgesetzen gibt es außerdem für gartenbaulich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen Sondervorschriften. Bei Unsicherheiten solltest du dich immer bei der zuständigen Gemeindeverwaltung erkundigen, welche Vorschriften konkret für dich zu beachten sind.
Diese Regeln in Bayern
Unter die Regelung fallen Bäume, Hecken und Sträucher. Oft wird in Ländergesetzen zudem unterschieden zwischen Hecken und Nutzgehölzen. Unter den Begriff Hecke fällt im Allgemeinen eine Reihe von Sträuchern oder Bäumen, die so dicht nebeneinander gepflanzt wurden, dass sie miteinander verwachsen können. Beispiele für typische Heckenpflanzen sind Liguster, Hainbuche, Kirschlorbeer, Wacholder und Lebensbaum (Thuja).
Unter Nutzgehölze fallen vor allem Obstbäume und Beerensträucher. Bei den Abstandsvorschriften wird in der Regel differenziert zwischen Steinobst (Kirschen, Pflaumen, Pfirsiche, Aprikosen), Kernobst (Äpfel, Birnen, Quitten), Schalenobst (Walnuss) und Sträuchern (Haselnuss, Beerenobst). Auch Nutzgehölze müssen die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Spannend zu wissen ist außerdem, dass bei den Regelungen zum Mindestabstand Stauden wie beispielsweise Sonnenblumen nicht erfasst sind. Auch Blumen fallen nicht unter die Regelungen. Bambus hingegen wird im Sinne der nachbarrechtlichen Vorschriften als Gehölz eingestuft. Dies entschied unter anderem das Amtsgericht Schwetzingen bereits in einem Fall aus dem Jahr 2000.