Auch im eigenen Garten darfst du nicht einfach alles tun und lassen, was du möchtest. Es gibt klare Rechte und Pflichten, die eine gute Nachbarschaft sicherstellen sollen.
- Rechte und Pflichten im eigenen Garten
- Entsorgung von Gartenabfällen
- Umgang mit überstehenden Ästen beim Nachbarn
- Gartenarbeit in Mehrfamilienhäusern
Rechte und Pflichten im eigenen Garten: Wir erläutern dir im Folgenden, was du in Bezug auf den Umweltschutz im Garten wissen musst, wie Gartenabfälle entsorgt werden, wann überstehende Äste der Nachbarn geschnitten werden dürfen und was im Garten eines Mehrfamilienhauses wichtig ist. So bist du mit den aktuellen Regelungen vertraut und gut auf die Gartensaison vorbereitet.
Umweltschutz im Garten: Einsatz von Düngemitteln
Im Frühjahr wird es Zeit, den Garten wieder auf Vordermann zu bringen. Dazu gehört es auch, den Pflanzen zu einem optimalen Wachstum zu verhelfen. Dafür gibt es sowohl chemische als auch natürliche Düngemittel. Doch du darfst nicht generell jedes chemische Mittel einsetzen. Was genutzt werden darf, wird durch das Pflanzenschutzgesetz sowie die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geregelt. Dort ist eine Liste mit verbotenen Inhaltsstoffen enthalten.
Gerade auf versiegelten oder gepflasterten Bereichen dürfen die Mittel nur bedingt eingesetzt werden. Das liegt daran, dass dort chemische Stoffe nicht biologisch abgebaut werden können, sondern ins Grundwasser gelangen. Vor allem Düngemittel, die Stickstoff und Phosphor beinhalten, sind teilweise verboten. Dazu gehören auch Mittel, die Schwermetalle, wie Blei, Arsen oder Nickel enthalten. Gleiches gilt für Düngemittel mit Nitrat.
Besonders vorsichtig solltest du auch an der Grenze zum Nachbarn sein, da die Düngemittel nicht auf das andere Grundstück übertreten dürfen. Entstehen dadurch Schäden im Nachbargarten, musst du gegebenenfalls sogar dafür aufkommen. Doch auch organische Dünger sind mit Vorsicht zu genießen, da sie oft einen unangenehmen Geruch erzeugen. Allerdings müssen die Nachbarn diesen bei einer fachgerechten Ausbringung hinnehmen. Erlaubte chemische Mittel dürfen ebenfalls eingesetzt werden, sofern sie nach der Gebrauchsanweisung und unter Beachtung der Sicherheitshinweise genutzt werden.
Entsorgung von Gartenabfällen
Wenn du dich um deinen Garten kümmerst, dann fallen natürlich auch immer wieder Gartenabfälle an. Die einfachste Lösung zur Entsorgung ist eine Biotonne. Doch die kostet Geld und gerade bei viel Grünschnitt reicht diese Form der Entsorgung häufig nicht aus. Daher bieten viele Kommunen zentrale Stellen, an denen der Gartenabfall abgeladen werden kann.
Obwohl die Abfälle biologisch abbaubar sind, darfst du sie weder im Wald abladen, noch verbrennen. Generell ist das Verbrennen von festen Stoffen in allen Bundesländern verboten. In Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, gibt es jedoch regionale Ausnahmen. In Bayern gilt diese Regelung außerhalb von bebauten Ortsteilen und ausschließlich für pflanzliche Gartenabfälle, die auf dem eigenen Grundstück angefallen sind. Dabei muss eine Geruchsbelästigung der Anwohnenden ausgeschlossen werden. Innerhalb von Ortschaften dürfen Gartenabfälle verbrannt werden, sofern diese aufgrund ihres Holzgehaltes nicht ausreichend verrotten können. Dazu gehören beispielsweise Zweige und Äste.