Autofahren im Faschingskostüm - Autofahrer haben keine Narrenfreiheit

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Kostümieren, Trinken und Feiern gehören zum Fasching einfach dazu. Doch für "Jecken" im Straßenverkehr gibt es trotz Karneval keine Regel-Ausnahmen. Gerade zum Karneval kontrolliert die Polizei vor allem Autofahrer. Stellt sich nur die Frage: Was ist in der fünften Jahreszeit erlaubt und was nicht? Das erfährst du von uns.

Im Februar sind wie jedes Jahr die Narren und Jecken los. Der Karneval lockt Jung und Alt auf die Straßen und es wird gefeiert, getrunken und natürlich kostümiert. Unter anderem in der rheinischen Fastnacht-Hochburg Mainz laufen bereits alle Vorbereitungen. Die wichtigsten Umzüge und Termine dieses Jahr stehen bereits fest. Des Weiteren wurden die ersten Motiv-Wägen des Rosenmontagzugs vorgestellt. Aber beim Thema Wagen sollten alle andere lieber vorsichtig sein.

Denn zur Faschingszeit werden vor allem Autofahrer von der Polizei vermehrt kontrolliert. Zumeist wird der Alkohol der feuchtfröhlichen Tage ein Problem bei der Verkehrskontrolle, aber auch bestimmte Verkleidungen und Kostüme können Folgen haben. Wir klären auf, was du beachten solltest, damit du aufgrund von Bußgeldern und Strafen in der Narrenzeit nicht zu selbigem wirst.

Karneval und Autofahren: Darfst du im Kostüm ans Steuer?

Gleich zur wichtigsten Frage zur Fastnacht: Darfst du im Kostüm Autofahren? Prinzipiell ist es in Deutschland nicht verboten, sich kostümiert ans Steuer zu setzen. Allerdings wäre es nicht Deutschland, wenn es so gar keine Regeln geben würde. Diese existieren jedoch aus einem guten Grund - dich und andere im Straßenverkehr zu schützen. Die genauen Kleidungsregeln im Fahrzeug lassen sich in der  Straßenverkehrsordnung nachlesen

"Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist", wie unter §23 in der StVO beschrieben, gilt am Steuer das sogenannte Vermummungsverbot . Dieses sagt aus, dass die Identität der Person immer erkennbar sein muss. Eine Ausnahme stellt dabei die Karnevalszeit dar, denn das Verbot gilt nicht für Umzüge und damit verbundene Veranstaltungen. Im Straßenverkehr gibt es trotz Fastnacht und Fasching keine Ausnahmeregelungen. Punkte in Flensburg drohen zwar keine, aber bei einem Verstoß werden 60 Euro Bußgeld fällig.

Weiter heißt es in §23: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden." Eine Perücke ist demnach kein Problem, aber wer zum Beispiel als Pirat geht, sollte die Augenklappe ablegen, da dadurch die Sicht zu stark beeinträchtigt wird.  Wer also verkleidet an den Ort des Geschehens kommen will, sollte zumindest vom Hals aufwärts auf sein Kostüm verzichten.

Achtung vor großen Clownschuhen und Co.: Tipp für die Fastnacht

Die Polizei warnt außerdem vor sperrigen Kostümen. Dazu gehören beispielsweise das falsche Schuhwerk oder auch große Schleifen am Kostüm, die sich verfangen können. Oft gesehen an Fasching sind Clowns und ihre markanten übergroßen Schuhe. Diese solltest vorerst gegen Sportschule oder dergleichen austauschen, wenn du vorhast dich hinter das Steuer zu setzen. Das Risiko im Fußraum hängenzubleiben, zwei Pedale gleichzeitig zu drücken oder abzurutschen ist eine Gefahr für deine und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer.

Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung aufgrund von grober Fahrlässigkeit sogar die Zahlung verweigern. Der ADAC rät dazu, sperrige Kostüme, Masken und dergleichen im Kofferraum zu transportieren und erst am Ort der Feier anzuziehen. Ansonsten - auch wegen des noch folgenden Punktes - lieber auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi umsteigen.

Fasching und der Alkohol: Diese Strafen drohen - Restalkohol kann oft kritisch werden

Bei aller ausgelassener Stimmung und Feierei - bei Alkohol am Steuer hört der Faschingsspaß auf. Denn trotz Karneval, Fastnacht und Co. gelten im Straßenverkehr die gleichen Regeln, wie sonst auch. Soll heißen, dass für Autofahrer 0,5 Promille Blutalkohol die Grenze festlegt. Wer darüber liegt, begeht nach §23 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eine Ordnungswidrigkeit und muss mit mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Dabei solltest du allerdings beachten, dass die Promillegrenze keinen absoluten und unumstößlichen Wert darstellt, wie der ADAC feststellt. Denn selbst bei einer geringen Menge wirkt sich Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit aus. Wer ab 0,3 Promille einen Unfall baut, oder Fahrauffälligkeiten aufweist, begeht bereits eine Straftat. Infolgedessen beträgt der Führerscheinentzug mindestens sechs Monate, hinzu kommt eine saftige Geldstrafe und Punkte in Flensburg - je nach der Schwere des Unfalls.

Vorsichtig sollte man nicht nur am Umzugstag selbst sein. Auch der Restalkohol kann nach einer durchzechten Faschingsnacht kritisch werden. Vor allem da es beim Abbau von Alkohol im Körper individuelle Unterschiede gibt und in der Regel nur 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde beträgt. Wer also die Nacht durchfeiert, ist am nächsten Tag noch nicht fahrtüchtig und sollte das Auto lieber stehen lassen. Als absolut fahruntüchtig gilt man übrigens ab 1,1 Promille oder mehr, was einer Straftat entspricht. Bei Wiederholungstätern kann das sogar zu einer Freiheitsstrafe führen und das kann man gerade an Fasching, selbst als Gefangener verkleidet, so gar nicht gebrauchen. Wer nicht auf Alkohol verzichten kann, sollte den Autoschlüssel lieber direkt zu Hause lassen.

Karnevalsumzüge und Auto umparken

Wichtig für Autofahrer, ist zu bedenken, dass im Vorfeld großer Karnevalsumzüge entlang der Zugstrecke mobile Halteverbote ausgeschildert werde. Sollte dein Auto in einem solchen Halteverbot stehen, hast du laut Experten des ADAC drei Tage Zeit, um umzuparken. Ein Missachten dieser Frist führt dazu, dass dein Wagen kostenpflichtig abgeschleppt wird. Gerade zur Faschingszeit will man ungern einen solchen unnötigen Dämpfer verpasst bekommen - also lieber frühzeitig reagieren, als es später zu bereuen.

Der letzte Punkt ist nicht wirklich eine Regel, aber eine gut gemeinte Empfehlung. Autobesitzer in den Hochburgen des Karnevals und Faschings sollten am Rosenmontag ihr Fahrzeug lieber in Sicherheit bringen. Der Erfahrung nach übersteht nicht jedes Fahrzeug die Umzüge schadenfrei. Wer es in der Vergangenheit versäumt hat, wird schon mal den ein oder anderen Kratzer oder schlimmere Vandalismus-Schäden vorgefunden haben. 

Das Problem ist, dass man oft auf den Reparaturkosten sitzen bleibt, da die Täter in den seltensten Fällen geschnappt werden können. Hinzu kommt, dass solche Schäden lediglich von einer Vollkaskoversicherung erstattet werden. Wer also "nur" über eine Teilkasko verfügt, sollte sein geliebtes Auto ein paar Straßen weiter parken. Solltest du dies und alles andere beachten, dann steht dem Feiern nichts mehr im Weg und es heißt: Kostüme, Party, Alaaf und Helau!

Die fünfte Jahreszeit: Hier findest du mehr zum Thema Fasching und Karneval:

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