Eine 30-Jährige, die vermeintliche Rechtsextreme angegriffen haben soll, bekommt vor Gericht viel Unterstützung. Der Vorwurf lautet auf versuchten Mord - doch es könnte glimpflicher ausgehen.
Update vom 08.09.2025: Bundesanwaltschaft fordert neun Jahre Haft für Hanna S. und spricht von "Gewalttourismus"
Im Prozess gegen Hanna S. fordert die Bundesanwaltschaft neun Jahre Haft für die mutmaßliche Linksextremistin. Die beiden Vertreterinnen des Generalbundesanwaltes sehen die Vorwürfe des versuchen Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als erwiesen an. Die 30-Jährige soll im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren mutmaßlichen Linksextremisten Menschen brutal zusammengeschlagen haben, die sie dem rechtsextremen Spektrum zuordneten. Darum steht sie seit Februar dieses Jahres in München vor Gericht.
In Budapest kamen zu dem Zeitpunkt zum sogenannten "Tag der Ehre" Rechtsextremisten aus ganz Europa zusammen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt zu gedenken. Ein "Neonazi-Schaulaufen", hatte Verteidiger Yunus Ziyal das Event zum Beginn des Prozesses genannt. "Es handelt sich um das derzeit größte Massenevent der extremen Rechten."
In einem Fall soll Hanna S. auf dem Arm eines Mannes gekniet haben, um ihn daran zu hindern, sich gegen Schläge und Tritte zu verteidigen. Der Mann sei angegriffen worden, "weil er ein politisch Andersdenkender war".
"Es gibt in einem Rechtsstaat unter keinen Umständen gute politische Gewalt", sagte die Bundesanwältin in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München und sprach von "Gewalttourismus". Die Angeklagte vertrete einen "militanten Antifaschismus" und lehne den demokratischen Rechtsstaat ab. Nach dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft sollten die Schlussvorträge von Nebenklage und Verteidigung folgen. Das Urteil wird für den 26. September erwartet.
Update vom 19.02.2025, 18 Uhr: Anwälte sprechen von "Dämonisierung und Stigmatisierung" ihrer Mandantin
Als die Angeklagte den bis auf den letzten Platz gefüllten Sitzungssaal betritt, gibt es Applaus. Sichtlich gerührt blickt die ganz in Schwarz gekleidete 30-Jährige zu ihren Unterstützern, die "You are not alone" ("Du bist nicht allein") rufen. Der Prozess gegen Hanna S. wegen versuchten Mordes vor dem Oberlandesgericht (OLG) München ist das erste Strafverfahren in Deutschland gegen mutmaßliche Linksextremisten, die in der ungarischen Hauptstadt Budapest Menschen brutal zusammengeschlagen haben sollen. Sie hatten diese Personen der rechten Szene zugeordnet.
Hanna S. soll an zwei der Blitz-Angriffe im Februar 2023 beteiligt gewesen sein. Dabei wurden drei Menschen erheblich verletzt. Die Bundesanwaltschaft wirft der Studentin neben versuchtem Mord auch gefährliche Körperverletzung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor.
Das Gericht hat jedoch bereits darauf hingewiesen, dass bei einer möglichen Verurteilung statt versuchtem Mord auch "nur" gefährliche Körperverletzung in Betracht kommen komme. In ihrer Eröffnungserklärung betont die Verteidigung, der Vorwurf des versuchten Mordes sei ebenso konstruiert wie die besondere Bedeutung für das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland, die das Gericht dem Fall zuspricht.
Wahl des Saales hat nichts mit der Angeklagten zu tun
"Der Vorwurf, um den es hier eigentlich geht - mehrfache Körperverletzung -, ist ein Vorwurf, der eigentlich zum Alltag der Amtsgerichte der Republik gehört", unterstreicht Anwalt Peer Stolle. "Weder die Tat noch die Umstände reichen aus, um die Zuständigkeit des Staatsschutzsenats des OLG zu begründen."
Auch der Umstand, dass der Prozess unter hohen Sicherheitsvorkehrungen in einem Verhandlungssaal auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stadelheim stattfinde, zeige die "Dämonisierung und Stigmatisierung" ihrer Mandantin, kritisiert Verteidiger Yunus Ziyal. Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll erklärte der Angeklagten jedoch gleich zu Beginn, dass die Wahl des Saales nichts mit ihrer Person zu tun habe. "Wir gehen nicht davon aus, dass Sie eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit darstellen."
Der Anklage zufolge hatte sich die 30-Jährige spätestens Anfang Februar 2023 einer linksextremistischen Vereinigung angeschlossen, die in Kontinuität der für ihre Angriffe auf Rechtsextreme bekanntgewordenen "Antifa Ost" stehe. Die Mitglieder dieser Vereinigung teilen den Ermittlern zufolge einen militanten Antifaschismus sowie die Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und besonders des staatlichen Gewaltmonopols.
"Neonazi-Schaulaufen" beim "Tag der Ehre"
Hanna S. soll bei Angriffen im Rahmen des sogenannten "Tages der Ehre" in Budapest beteiligt gewesen sein. Jedes Jahr versammeln sich dort Rechtsextremisten aus ganz Europa, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt zu gedenken. Ein "Neonazi-Schaulaufen", betont Anwalt Ziyal. "Es handelt sich um das derzeit größte Massenevent der extremen Rechten."
Für den Prozess sind zunächst 32 Verhandlungstermine bis Mitte September angesetzt. Unterstützer von Hanna S. hatten öffentlich gefordert, dass die deutsche Justiz sowohl in diesem Fall als auch in anderen Fällen des "Budapest-Komplexes" ein Verfahren einleiten solle - um einem möglichen Auslieferungsgesuch Ungarns zuvorzukommen. Ein gerechter Prozess sei dort wegen politischer Einflussnahme in die Justiz nicht gewährleistet, hieß es. Außerdem seien die Haftbedingungen teilweise nicht menschenwürdig.
Bereits in zwei Tagen soll in Budapest der Prozess gegen eine sich "Maja" nennende, non-binäre Person starten. Sie war unmittelbar vor einem Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine Auslieferung nach Ungarn unzulässig sei, den dortigen Behörden übergeben worden. Auch an deren Verfahren erinnerten die Demonstranten, die sich vor Beginn des Prozesses gegen Hanna S. zu einer Kundgebung versammelt hatten.
Update vom 19.02.2025, 8.20 Uhr: Nürnberger Linksextremistin Hanna S. wegen versuchten Mordes vor Gericht - Angriffe auf Neonazis
Wegen versuchten Mordes an vermeintlichen Rechtsextremisten steht eine mutmaßliche Linksextremistin ab heute (9.30 Uhr) in München vor Gericht. Der Prozess gegen Hanna S. steht im Zusammenhang mit dem sogenannten Budapest-Komplex. Unterstützer der 30-Jährigen haben zu Protesten vor Ort aufgerufen; die öffentliche Verhandlung findet in einem Sitzungssaal auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stadelheim statt.
Den Ermittlern zufolge gehörte die Studentin zu einer militanten linksextremistischen Vereinigung, deren Mitglieder den demokratischen Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol ablehnen. Bei einem Treffen europäischer Neonazis in Budapest im Februar 2023 sollen sie gezielt mit Gewalt gegen vermeintliche Angehörige des politisch rechten Spektrums vorgegangen sein.
Zwei Angriffe auf mutmaßlich Rechtsextreme
Hanna S. war laut Anklage an zwei Angriffen beteiligt. Die Geschädigten waren aus einer Gruppe heraus mit Schlagstöcken, einem Hammer und Pfefferspray drangsaliert worden. Beim ersten Angriff erlitt ein Mann schwere Kopfwunden, beim zweiten waren vor allem Prellungen und Platzwunden die Folge.
Die Bundesanwaltschaft wirft der Studentin versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. Das Oberlandesgericht München hat jedoch bereits darauf hingewiesen, dass bei einer etwaigen Verurteilung statt versuchten Mordes auch "nur" gefährliche Körperverletzung in Betracht kommen könnte. Die Verteidigung wiederum betont, dass die Anklage jeglicher Grundlage entbehre.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Deutsche wie immer die Unschuldsvermutung. Vorerst sind 32 Verhandlungstermine geplant, das Urteil könnte Ende September fallen.
Die angeklagten Vorfälle hatten sich laut Bundesanwaltschaft rund um den sogenannten "Tag der Ehre" in Budapest ereignet. Jedes Jahr kommen dort Rechtsextremisten aus ganz Europa zusammen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt zu gedenken.
Originalmeldung vom 08.10.2024: Versuchter Mord? Anklage gegen mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. erhoben
Eine mutmaßliche Linksextremistin aus Nürnberg steht im Verdacht, gemeinsam mit anderen in Budapest Menschen attackiert zu haben, die ihrer Meinung nach dem rechten Lager zuzuordnen sind. Unter anderem wegen versuchten Mordes erhebt die Bundesanwaltschaft Anklage.
Hanna S. werden versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, wie aus einer Mitteilung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) vom Dienstag, 8. Oktober 2024, hervorgeht.
Mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. aus Nürnberg: Opfer mit Schlagstöcken und Hammer attackiert
Laut der obersten deutschen Anklagebehörde soll die Frau spätestens Anfang Februar 2023 einer linksextremistischen Vereinigung beigetreten sein, die gewaltsam gegen Menschen vorgeht, die als rechtsorientiert gelten. Hanna S. wird vorgeworfen, in Budapest an zwei Überfällen auf drei Menschen teilgenommen zu haben.
Man beschuldigt sie, im Februar des vergangenen Jahres zusammen mit anderen Mitgliedern der Gruppe die Opfer zunächst unauffällig verfolgt und dann blitzartig unter Einsatz von Schlagstöcken attackiert zu haben. Der erste Vorfall soll einen Mann getroffen haben, der zu Boden gebracht wurde und auf dessen Kopf und Oberkörper mit Schlagstöcken eingeprügelt wurde, was schwere Kopfverletzungen verursachte. Einen Tag später sollen zwei weitere Personen mit Schlagstöcken und einem Hammer attackiert worden sein, so die Anklage. Anschließend wurden die Opfer mit Pfefferspray angegriffen. Sie erlitten Platzwunden und Prellungen erlitten.
Die Vorfälle ereigneten sich im Rahmen des sogenannten Tags der Ehre, zu dem jährlich Rechtsextremisten aus Europa nach Budapest reisen. Anlass ist der Ausbruchsversuch der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Unterstützer aus der von der Roten Armee belagerten Stadt am 11. Februar 1945.
Verteidiger nennt Anklage "überdreht"
Der Verteidiger von Hanna S., Yunus Ziyal, bezeichnete die Anklage als "überdreht und eskalativ". Es sei übertrieben, eine "Auseinandersetzung mit Neonazis" als versuchten Mord einzustufen. Er zweifle an einer "nüchternen juristischen Prüfung der Geschehnisse seitens der GBA", erklärte der Anwalt.
Ziyal wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Bundesgerichtshof es abgelehnt hatte, den Haftbefehl für Hanna S. auch wegen versuchten Mordes zu erlassen und sich stattdessen auf die anderen Vorwürfe - gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung - beschränkt.
Mitglieder der Vereinigung, der Hanna S. angehört haben soll, teilen laut Bundesanwaltschaft eine militante linksextremistische Ideologie und lehnen den demokratischen Rechtsstaat ab. Der Gruppe werden mindestens fünf Angriffe auf Personen zugeschrieben, die laut Angreifern dem rechten Spektrum angehören.
Festnahme in Nürnberg
Hanna S. wurde am 6. Mai 2024 bei einer Razzia in Nürnberg festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft hatten Einsatzkräfte des Landeskriminalamts Sachsen mit Unterstützung durch Einsatzkräfte der mittelfränkischen Polizei einen Haftbefehl gegen sie vollstreckt und anschließend eine Wohnung durchsucht. Grundlage für die Maßnahmen waren entsprechende Beschlüsse des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof (BGH).
Als Reaktion auf den Polizeieinsatz kam es zu einem spontanen Demonstrationszug. Der Polizei zufolge versammelten sich in der Spitze bis zu 250 Personen aus dem linkspolitischen Spektrum in Nürnberg. Während der Demo wurden demnach mehrfach Böller gezündet. red/ mit dpa
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