In mehreren bayerischen Gemeinden hat das strenge Ladenschlussgesetz der CSU-Regierung Konsequenzen. Supermärkte müssen teilweise ab einer bestimmten Uhrzeit große Flächen abriegeln.
Die bayerischen Ladenschlussregeln gehören - zusammen mit dem Saarland - zu den strengsten Vorschriften bezüglich Öffnungszeiten in der gesamten Bundesrepublik. Anders als der Großteil der Bundesländer haben die CSU-geführten Staatsregierungen bisher kein eigenen Gesetz erlassen, weshalb hier noch immer das Bundesladenschlussgesetz aus dem Jahr 1956 gilt.
Doch auch das geplante neue bayerische Ladenschlussgesetz sieht keine großen Reformen vor. Das führt jetzt in mehreren bayerischen Gemeinden, unter anderem in Unterfranken, zu verrückten Szenen und großem Unmut. Denn auf dem Land haben sich in den vergangenen Jahren digitale Kleinstsupermärkte etabliert, die teilweise oder komplett ohne Personal betrieben werden. Obwohl das Ladenschlussgesetz laut CSU-Arbeitsministerin Ulrike Scharf vor allem dem "Arbeitnehmerschutz " dient, gelten auch für diese Geschäfte künftig strikte Einschränkungen.
Bayerische Gemeinden wütend wegen Ladenschlussgesetz - Kundin spricht von "Unsinn"
So sieht der Entwurf vor, dass die "personallos betriebenen digitalen Kleinstsupermärkte" künftig grundsätzlich auch an Sonn- und Feiertagen ohne Einsatz von Verkaufspersonal durchgehend aufmachen können. Bayernweites Aufsehen hatte ein neu eröffneter "Nahkauf" im Kreis Bamberg 2022 gesorgt, der nur durch eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde weiter sonntags öffnen durfte. Doch im angekündigten Gesetz ist diese Regelung auf eine "Verkaufsfläche von bis zu 150 Quadratmetern" beschränkt. Das führt zu verrückten Szenen, wie das von acht Gemeinden ins Leben gerufene "Bündnis für die ländliche Versorgung Bayerns" in einer aktuellen Petition schreibt.
In mehreren Kommunen - darunter Frauenau (Kreis Regen), Münnerstadt, Elfershausen und Burkardroth im Kreis Bad Kissingen sowie Hohenroth (Kreis Main-Spessart), stehen Geschäfte der Kette "Tante Enso". Diese Nahversorger-Läden mit 24-7-Öffnungszeiten, in denen nur an Werktagen stundenweise Personal arbeitet, überschreiten die neue Flächenregel des Gesetzes. Deshalb hätten die örtlichen Behörden bereits in zwei Gemeinden, Bruckberg und Frauenau, "die Flächenabtrennung auf 150qm gefordert, um die Läden überhaupt noch 24/7 betreiben zu dürfen", so das Bündnis. Im Klartext: Ab 20 Uhr - also nach dem offiziellen bayerischen Ladenschluss - müssen die Betreiber einen Teil ihrer Verkaufsfläche für Kunden abriegeln. "Das ist doch Unsinn, wenn ich den Artikel kaufen kann und den anderen nicht", zitiert der BR eine Kundin in Frauenau.
Sprecher des Bündnisses ist neben dem Frauenauer Bürgermeister Fritz Schreder (SPD) auch der Hohenrother Bürgermeister (Freie Wähler). Supermärkte ab 20 Uhr teils abzusperren "kommt einer Einkaufsbevormundung der Bürger:innen gleich", schreiben beide in der Petition. Sie fordern "eine Ausnahme von der 150-Quadratmeter-Begrenzung und die Erweiterung der Flächenbegrenzung auf bis zu 399 Quadratmetern für Ortschaften in der ländlichen Region". Der aktuelle Gesetzentwurf der CSU-geführten Landesregierung gefährde den Bestand der Dorfläden und könne auch Neueröffnungen verhindern. Die Petition verzeichnet bereits über 14.000 Unterschriften (Stand: 30. Januar 2025).