Eine Kommode, zwei Kühlschränke sowie zig volle Mülltüten und Säcke liegen vor überfüllten Müllcontainern. So sah es bis gestern Nachmittag an der Wand eines Hauses am Bahnhofsplatz in Lichtenfels aus. Nur Meter entfernt von dem Ort, an dem derzeit das neue Bahnhofsklo entsteht.
Schilder auf dem großen Parkplatz links des Bahnhofes - der das Haus mit dem Müllproblem umgibt - weisen diesen als Grundstück der Bahn aus. Das betreffende Anwesen aber gehöre nicht dem Unternehmen, wie ein Pressesprecher der Deutschen Bahn in München gestern mitteilte. Zuständig für die Klärung der Ursachen sei in diesem Fall das Landratsamt vor Ort.
Beim Ortstermin besichtigt
Dort wusste man bereits Bescheid: Die Müllansammlung sei den Mitarbeitern der Kommunalen Abfallwirtschaft von der Abfuhrfirma am Dienstag gemeldet worden, meldete Behördensprecher Helmut Kurz. Etwas tun gegen den Müll konnten die Männer der Abfuhr angeblich aber nicht: "Die Container konnten wegen umstehendem Müll nicht geleert werden", so Kurz. Daraufhin sei die Hausverwaltung des Anwesens umgehend per E-Mail informiert worden.
Der dem Amt bekannte Hausverwalter habe auf die Mail nicht geantwortet. Deshalb habe man am gestrigen Mittwoch telefonisch Kontakt mit dem Eigentümer aufgenommen.
"Kurz darauf folgte ein gemeinsamer Ortstermin. Die Ablagerungen wurden daraufhin entfernt und anschließend konnte auch das vom Landkreis beauftragte Abfuhrunternehmen die Tonnen zur ordnungsgemäßen Leerung anfahren", vermeldete Kurz. Der Platz sei mittlerweile wieder so gut wie sauber. Einzig die zwei Kühlschränke seien nicht gleich entfernt, sondern "zur Abholung der Elektrogroßgeräte" angemeldet worden.
Wie es von dem Amt weiter hieß, solle durch die Hausverwaltung künftig mehr "Müllvolumen bereit gestellt werden", möglicherweise in Form eines zusätzlichen Containers. Auf eine ordnungsgemäße Lagerung und Trennung der Abfälle solle die Hausverwaltung künftig ebenfalls achten.
Der Eigentümer haftet
Generell gilt: Wilde Müllablagerungen wie diese können zur Anzeige gebracht werden. Der Hauseigentümer muss sich angesichts der von seinen Mietern verursachten Abfälle um eine ordnungsgemäße Entsorgung kümmern und ausreichendes Behältervolumen zur Verfügung stellen, teilte das Landratsamt mit.