Die Staatsanwaltschaft klagte den Chef eines Handyshops im Landkreis Kulmbach und seine Angestellten wegen bandenmäßigen Betrugs an. Offenbar sollten Mobilfunkverträge auf Teufel komm raus abgeschlossen werden.
Den härtesten Job hatte am Mittwoch die Staatsanwältin. Sie musste die Anklageschrift verlesen, 18 Seiten, eng beschrieben: Namen, Daten, Anschriften und massenweise Zahlen. "Eine undankbare Aufgabe", sagte Vorsitzender Richter Michael Eckstein, nachdem Eva-Marie Heßler fertig war. Ihr Vortrag dauerte geschlagene 75 Minuten - ohne Pause.
Im Prozess vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth gegen den Ex-Chef eines Handyladens im Landkreis Kulmbach und drei seiner Angestellten listete die Staatsanwältin 69 Betrugsfälle auf. Den vier Angeklagten legte sie gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrug beziehungsweise Beihilfe dazu zur Last.
So umgeht man die Schufa
Konkret ging es um Manipulationen beim Abschluss neuer Handyverträge in den Jahren 2012 und 2013. Dann nämlich, wenn die Bonitätsprüfung bei der Schufa negativ ausfiel, hätten die Angeklagten das System bewusst umgangen. Durch veränderte Geburtsdaten oder modifizierte Adressen sollen sie grünes Licht für den Vertragsabschluss bekommen haben.
Das Motiv für die Taten: Die Angeklagten hätten ihr (mageres, Anm. d. Red.) Gehalt durch Provisionen aufbessern wollen.
Berater aus Bayreuth
Bei den betrügerischen Machenschaften sei das Quartett vom Betreiber eines Bayreuther Handyshops beraten worden. Sein Motto, so die Staatsanwältin, lautete: Kein Kunde dürfe den Laden ohne Vertrag verlassen.
Der Gesamtschaden beläuft sich laut Anklageschrift durch unberechtigte Provisionszahlungen auf zirka 25.000 Euro. Der Mobilfunkbetreiber hatte aber offenbar kein Interesse an einer Strafverfolgung und selbst keine Anzeige erstattet. Die Betrügereien waren von der Polizei durch Ermittlungen in anderer Sache entdeckt worden.
Bedenken am Anklagevorwurf äußerte der Vorsitzende Richter. "Der hinreichende Tatverdacht eines bandenmäßigen Computerbetrugs ist derzeit nicht gegeben. Auch in dem vor der Kammer geführten Parallelverfahren gegen den Bayreuther Partnershop im Oktober 2017 hat sich ein solcher Tatnachweis nicht führen lassen", erklärte Eckstein.