Im Laufe der Verhandlung schrumpfte das Verfahren zusammen, und der Ex-Chef bat um Milde für seine Mitangeklagte.
Beim Abschluss von Handyverträgen war in einem Mobilfunkshop im Kreis Kulmbach getrickst worden. Man "vertippte" sich beim Namen oder Geburtsdatum, um die Bonitätsprüfung durch die Schufa zu umgehen. Deswegen mussten sich der Ex-Chef und drei Angestellte wegen bandenmäßigen Computerbetrugs in 69 Fällen vor dem Landgericht Bayreuth verantworten.
Das Verfahren schrumpfte allerdings im Laufe der Verhandlung zusammen. Am Schluss blieben 42 Betrugsfälle und zwei Angeklagte übrig. Wegen geringer Schuld wurde das Verfahren gegen einen Praktikant und eine Auszubildende eingestellt. Von bandenmäßigem Vorgehen war auch nicht mehr die Rede.
Staatsanwältin Eva-Maria Heßler ging von gewerbsmäßigem Computerbetrug aus - 29 Fälle ordnete sie dem ehemaligen Betreiber des Handyshops zu, 13 seiner früheren Angestellten. Sie plädierte jeweils auf Bewährungsstrafen: 14 Monate für den Ex-Chef (39) und acht Monate für die 27-Jährige.
Anwalt: Keine Geschädigten
"Rein faktisch tun wir uns schwer, einen Geschädigten zu finden", erklärte der Verteidiger des 39-Jährigen, Alexander Schmidtgall. Es gebe keinen Hinweis, dass der Mobilfunkanbieter ein Draufzahlgeschäft gemacht hat. Im Gegenteil, der Firma seien die Manipulationen recht gewesen. Es sei darum gegangen, mit möglichst vielen Handyverträgen den Wert des Unternehmens vor der angestrebten Übernahme durch einen Mitbewerber zu steigern. Der Kulmbacher Rechtsanwalt sprach sich für eine Gesamtstrafe von acht Monaten aus.
Sein Mandant bat um ein mildes Urteil für seine frühere Angestellte. "Sie hat am wenigsten von der ganzen Geschichte profitiert", meinte er.
"Bei ihr kamen unter 100 Euro Provision an", stellte deren Verteidiger Hilmar Lampert fest. Seine Mandantin sei 2012 bei Begehung der Taten gerade 21 Jahre alt gewesen. "Sie konnte nicht überblicken, dass sie etwas Unrechtes tut", sagte der Bayreuther Anwalt. Sie habe sich nur an Vorgaben gehalten.
Arbeitsstunden bei der Feuerwehr
Das Gericht verhängte die von Lampert vorgeschlagene Geldstrafe: 90 Tagessätze x 45 Euro für die junge Frau. Für den Ex-Chef gab es eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und 150 Arbeitsstunden, die auch durch Feuerwehrdienst abgegolten werden können. "Er war der Hauptnutznießer", so Richter Michael Eckstein. Keine Vorstrafen, zwei Geständnisse - das wurde positiv gewertet. Auch, dass den Angeklagten die Taten vom Mobilfunkanbieter leicht gemacht worden waren.