Baugenossenschaft Kulmbach: Neuer Aufsichtsrat will Streit beenden

Die Personalie ist interessant: Der neue Aufsichtsrat der Baugenossenschaft Kulmbach, der von einer außerordentlichen Vertreterversammlung Ende November gewählt worden war, wird künftig von dem Neudrossenfelder Gerhard Götz geführt. Dies ergab die einstimmige Wahl in der konstituierenden Sitzung am Montag.
Der 69-jährige Götz war nicht nur Amtsrichter in Kulmbach und bis zu seiner Pensionierung Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg, sondern in den 80er und 90er Jahren des zurückliegenden Jahrhunderts einer der prominentesten Kommunalpolitiker in Kulmbach. Unter anderem führte er den SPD-Kreisverband, dem heute Inge Aures vorsteht.
Die bisherige Aufsichtsratsvorsitzende der Baugenossenschaft, die inzwischen ein Kulmbacher Anwaltsbüro bei der Kammer für Handelssachen am Landgericht Bayreuth gegen die Wahl den Ablauf der Vertreterversammlung und die Aufstockung des Aufsichtsrats klagen lässt, nahm an der Zusammenkunft des Gremiums am Montag nicht teil. Auf Anfrage der Bayerischen Rundschau erklärte sie, sie wolle zunächst abwarten, was das Gericht entscheide, ehe sie sich zu den Vorgängen erneut äußere. Am Montag Vormittag hatte sie die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Dietmar Hofmann, Helmut Heinrich und Karin Rätke zu einer Sitzung eingeladen.
Gerhard Götz beteuerte am Dienstag im Gespräch mit der Bayerischen Rundschau, er habe zu Aures "ein ganz normales Verhältnis, ich bin nicht voreingenommen." Etwas traurig mache ihn aber, dass ihm inzwischen von Weggefährten signalisiert worden sei, dass ein Gesprächsangebot an sie keinen großen Sinn habe. Jetzt wolle er noch einmal eine Nacht darüber schlafen und dann entscheiden, ob er das Angebot machen werde.
Für den Aufsichtsrat habe er kandidiert, weil er die Baugenossenschaft vor Jahren in Sachen Heizkosten-Plattform rechtliche beraten und bei der Gelegenheit vom Streit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat über die Vergabe von Planungsaufträgen erfahren habe. "Ein Streit", so Götz, "der meinem Eindruck nach die Arbeit der Baugenossenschaft beeinträchtigt hat". Die Baugenossenschaft sei ein "ganz wichtiges Unternehmen für Stadt und Landkreis Kulmbach" - und er wolle gerne gemeinsam mit den anderen Aufsichtsratsmitgliedern und dem Vorstand den Versuch unternehmen zu ermöglichen, dass sich die BG wieder verstärkt um die Schaffung von günstigem Wohnraum kümmern könne.
Ohne sich im Detail damit befasst zu haben, gehe er, so Götz, davon aus, dass die Vorgänge rund um die Vertreterversammlung und die Aufsichtsratswahl rechtlich in Ordnung seien. Die Vertreterversammlung sei vom übergeordneten Verband mehrfach angeregt und letztlich initiiert worden. Der Verband habe zudem die Organisation begleitet, der Wahlvorgang selbst sei von einem Juristen beobachtet worden.
Der Aufsichtsrat habe sich am Montag entschieden, nur noch nach vorne zu arbeiten. "Wir wollen so gut wie wir können arbeiten, unbeeinflusst von den Querelen."
Zum Thema des Vorstands meinte Gerhard Götz, dass ein neuer ernannt werden müsse, um das Gremium wieder zu vervollständigen. Der Vorstand Horst Hübner hatte zum 31. Oktober sein Amt niedergelegt. Ihm, so Götz, sei keine Meinung bekannt, wonach es in Zukunft mehr als zwei Vorstände geben solle. Das müsse im Aufsichtsrat aber noch diskutiert werden.
In der konstituierenden Sitzung des frisch gewählten Aufsichtsrates wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden der Bankangestellte Bernd Schwemmlein einstimmig gewählt. Schriftführer wurde, wie in früheren Perioden, Helmut Heinrich, sein Stellvertreter ist Alexander Hübner (ihm hatten wir in früheren Veröffentlichungen versehentlich den falschen Vornamen "Axel" zugeordnet). Weiter besteht der Aufsichtsrat der Baugenossenschaft aus den Mitgliedern Andreas Meister, Ernst Goldberg, Thomas Seidel, Dietmar Hofmann und Inge Aures.
In einer Pressemitteilung verwies am Dienstag Baugenossenschafts-Vorstand Udo Petzoldt nochmals auf die Hintergründe mit Blick auf die juristischen Schritte, die Inge Aures in die Wege geleitet hat. Ein von ihr beauftragter Anwalt argumentierte, dass es bei Ladung und Durchführung der Vertreterversammlung zu einer Vielzahl von Formfehlern und Satzungsverstößen gekommen sei. So dürfe nicht ein Vorstandsmitglied alleine zu einer solchen Zusammenkunft einladen, zudem habe für eine Versammlung per Briefabstimmung, wie sie durchgeführt worden war, die Rechtsgrundlage gefehlt.
Unter anderem heißt es in der Mitteilung von Petzoldt: "Der Verband hatte am 26.06.2020 zu einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Vorstand nach München geladen, weil die Prüfung ergab, dass es in der Vergangenheit zwischen Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzender zu Uneinigkeiten bezüglich der Organisation der Geschäftsführung bzw. der Zuständigkeit für Geschäftsführungsmaßnahmen gekommen war. Er war das erste Mal überhaupt, dass eine derartige Aufforderung aus München für dieses Gremium erfolgte."
Weiter schreibt Vorstand Udo Petzoldt: "Bei dieser Sitzung wurden weitere Auffälligkeiten im Geschäftsgebaren der Aufsichtsratsvorsitzenden thematisiert. Letztendlich führte dies zu der Empfehlung, den Aufsichtsrat aufzustocken. Die Terminvorschläge des Vorstandes für eine Präsenzveranstaltung in der Stadthalle im September 2020 wurden mit Verweis auf das Corona-Risiko nicht angenommen. Als sich abzeichnete, dass in annehmbarer Zeit von der Aufsichtsratsvorsitzenden keine Präsenzveranstaltung einberufen würde, kam es zum Rücktritt des Vorstandsmitgliedes Horst Hübner. Er begründete dies mit der immer schwierigeren Zusammenarbeit zwischen Teilen des Aufsichtsrats und dem Vorstand. Einer der Streitpunkte war ein Stadtratsbeschluss zu einem ,Aqua-Kindergarten', den die Baugenossenschaft nach dem Willen der Aufsichtsratsvorsitzenden als Bauträger für die Stadt Kulmbach hätte bauen sollen. Zum Zeitpunkt des Stadtratsbeschlusses lagen weder ein Aufsichtsrats- noch ein Vorstandsbeschluss der Baugenossenschaft vor. Es war ein Alleingang von Frau Aures. Auch diesen Vorgang monierte der Verband explizit."
Zur Vertreterversammlung und deren Organisation schreibt Petzold: "Auf Vorschlag des Justitiars des Verbandes sollte sich bei dieser außerordentlichen Versammlung ausschließlich auf die empfohlene Aufstockung des Aufsichtsrats konzentriert werden, um eine ordentliche Geschäftsführung der Baugenossenschaft zu gewährleisten. Die weiteren Anmerkungen aus dem Prüfbericht seien von ihrer Dimension her ausschließlich in persönlicher Anwesenheit der Vertreter zu besprechen.
Um die grundsätzlichen Anforderungen an eine Vertreterversammlung, bei der ein Gedankenaustausch durchaus gewünscht ist, auch in einem schriftlichen Verfahren zu erfüllen, empfahl der Verband verschiedene Kommunikationswege. So konnten alle Mitglieder innerhalb der vorgegebenen Frist Wahlvorschläge bei der Baugenossenschaft einreichen. Von dieser Möglichkeit wurde rege Gebrauch gemacht.
Für die zur Wahl berechtigten Vertreter wurde ein Portal auf der Homepage der Baugenossenschaft eingerichtet. Es bestand die Möglichkeit, Fragen per Email, Telefon, Brief oder persönlichem Gespräch zu stellen, um den Wegfall einer Präsenzveranstaltung so gut wie möglich zu kompensieren."
Ob die Aures-Klage inzwischen beim Landgericht Bayreuth eingegangen ist und wann über sie entschieden wird, ließ sich am Dienstag nicht klären.