Betriebsleiter Hubertus von Künsberg erklärte, wie er dort Nachhaltigkeit konkret umsetzt. So nimmt er kleinere Flächen aus der Produktion und lässt diese von der Natur selbst begrünen beziehungsweise säht heimische Blühmischungen an. "Diese Flächen dienen als Nahrungs-, Brut- und Deckungsräume für viele Wildtiere", stellt er fest. Vorhandene Hecken würden als "Insekten- und Wildtierstraßen" gepflegt.
Seine Ackerflächen, so Künsberg, gingen grundsätzlich mit einer Kultur- oder Zwischenfrucht in den Winter. Diese Maßnahme beuge einer Erosion und der Auswaschung von Stickstoff in den Unterboden vor. Zudem werde dadurch auch die Humusbilanz verbessert und den Regenwürmern Nahrung geboten. Während des Winters böten Zwischenfrüchte den Wildtieren Unterschlupf und Schutz.
Große Artenvielfalt
Julia Gradl ergänzt, dass die Landwirte im Landkreis Kronach mit ihren durchschnittlich 1,1 Hektar kleinen Flächen mit viel Gespür Naturschutz betreiben. Deshalb sei auch eine große Artenvielfalt vorhanden. So finden sich laut Gradl beispielsweise an der Rodach viele Rote-Liste-Arten, wie Rebhuhn, Fasan, Hase, Neuntöter und Eisvögel.
Am Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten sei das Thema "Artenvielfalt und Biodiversität" für 2019 und 2020 ein Schwerpunkt. Daher sei auch die Beratung in der Landwirtschaft intensiviert worden. Ab 2020 sollen weitere Wildlebensraumberater eingestellt werden, die den Kontakt zwischen Landwirten, Jägern und Imkern intensivieren sollen.
Nicht von heute auf morgen
Zudem wird auch angestrebt, langfristig den Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren. Ohne den Einsatz modernster Technik wie kameragesteuerter Hackgeräte und noch mehr Digitalisierung werde das aber nicht funktionieren - und das werde nicht von heute auf morgen möglich sein, gibt sie zu Bedenken.
Gradl weist aber auch darauf hin, dass nicht nur freiwillige Leistungen der Landwirte zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen. Viele Gesetze verpflichteten den Berufsstand auch jetzt schon zu einer umweltschonenden Landbewirtschaftung. Beispielsweise gebe es genaue Regelungen zu den Abständen zu Gewässern, Hecken und nicht landwirtschaftlichen Flächen bezüglich des Einsatzes von Dünger und Pflanzenschutzmitteln. Diese müssen bei der Anwendung nicht nur eingehalten werden, sondern sie werden auch regelmäßig kontrolliert.
Verschärfte Verordnung
Die 2017 deutlich verschärfte neue Düngeverordnung verpflichte die Landwirte, nur soviel Nährstoffe aufs Feld zu bringen, wie die angebaute Frucht zum Wachsen benötige. "Weiterhin", so erklärt sie, "muss jeder Landwirt mindestens fünf Prozent seiner Ackerflächen als ökologische Vorrangfläche bereitstellen". Dazu zählen Blühflächen, Hecken oder Pufferstreifen. Diese Vorgaben beachtet Hubertus von Künsberg schon seit langer Zeit.
Die Fachleute, so Gradl, sind sich aber auch einig, dass die Leistungen der Landwirte allein nicht genügen werden, um den Rückgang der Artenvielfalt aufzuhalten. Denn: "Immerhin gibt es in Bayern 135 000 Hektar an privaten Gartenflächen, von denen viele - vorsichtig ausgedrückt - hinsichtlich der ökologischen Vielfalt noch viel Luft nach oben haben."