Abwasser: Nordhalben-CSU will Sondersitzung vor Fristende

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Das alte Regenüberlaufbecken ist Symbol für eine erbitterte Debatte. Foto: Steffens
Das alte Regenüberlaufbecken ist Symbol für eine erbitterte Debatte.  Foto: Steffens

Kurz vor Schluss diskutierte der Nordhalbener Marktgemeinderat am Dienstag leidenschaftlich über den Stand der Dinge in Sachen wasserrechtliche Erlaubnis. Die CSU forderte gar eine Sondersitzung zum Thema. Aber das wird nichts.

Die Sitzung des Marktgemeinderats ist fast vorbei. Beim letzten Punkt, Sonstiges, nimmt sie - vor allem zwischen Freien Wählern und CSU - noch einmal Fahrt auf. Mit Michael Wunders (CSU) Frage, wie der Stand der Dinge sei in Sachen wasserrechtlicher Erlaubnis (wir berichteten ausführlich am 2. Juni).

"Wir haben aus der Zeitung erfahren, dass wir die Berechnung bis zum 31. Juli beim Landratsamt vorlegen müssen", meinte Rudolf Ruf (CSU) an Bürgermeister Michael Pöhnlein (Freie Wähler) gewandt. "Jetzt ist der 7. Juli - und wir haben noch nichts vorliegen." Im Gemeinderat sei das Thema zuvor länger nicht behandelt worden. Jetzt wolle er wissen, so Ruf, wie weit die Planungen seien - als Gemeinderat wie als Nordhalbener Bürger. "Mit welchen Karten bewegen wir uns auf den Fristtermin zu?"

In der Vergangenheit hatte das Landratsamt bei Nichteinhalten einer früheren Frist eine Strafe von 50 000 Euro angedroht.
Dazu, wie Sanktionen bei Nichterfüllung der aktuellen Frist aussehen könnten, wollte sich das Amt vergangene Woche nicht äußern.

Gutes aus dem Ministerium

Bürgermeister Michael Pöhnlein wies nochmals darauf hin, wie vielversprechend die Gespräche mit dem Umweltministerium im Juni gewesen seien. Nun werde ein Stufenplan erstellt mit Maßnahmen, die sowohl für das Trinkwasser ("höchste Priorität") als auch für die Abwassersituation gelten. Man sei gewarnt worden, derzeit in Großprojekte zu investieren, weil es eventuell bald ein passendes Förderprogramm für Nordhalben geben könnte. Den Plan wolle man dem Ministerium in den nächsten Tagen vorlegen."Bis 31. Juli haben wir eine Schmutzfrachtberechnung und wir legen dem Ministerium den Stufenplan vor, den wir vereinbart haben. Dann sind wir wieder in der Diskussion. Ganz einfach." Dies sei mit dem Ministerium vereinbart. "Wir wissen, wie hart wir arbeiten und was für einen ,Laden' wir übernommen haben", spielte Pöhnlein auf Versäumnisse der Vorgänger-Regierung an.

Reicht Schmutzfracht-Konzept?

Ruf waren die Aussagen nicht klar genug. Nochmals wies er darauf hin, dass die Einleitung des Nordhalbener Mischwassers in die Rodach nur noch bis Ende Juli geduldet werde. Was solle geschehen, wenn die Frist unerfüllt verstreiche?

"Dann wird die Frist halt verlängert. Die wurde jetzt schon ein paar Mal verlängert", meinte Pöhnlein. Ohnehin, fügte Ludwig Pötzinger (FW) an, hätten sich SPD und CSU doch bereits vor längerer Zeit per Schreiben an das Landratsamt aus der Verantwortung gezogen. "Wenn der Schuss nach hinten losgeht, habt Ihr doch nichts zu befürchten", so Pötzinger. Im Zuge der Ankündigung des Bürgermeisters, dass bis Fristende eine Schmutzfrachtberechnung bei den Behörden eingereicht werde, stellte sich seitens der CSU noch die Frage, ob diese wertgleich mit der geforderten Planung zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist.

Josef Stenglein vom Kronacher Wasserwirtschaftsamt meinte gestern: Nein. Die Schmutzfrachtberechnung erfasse lediglich, wie viel Volumen etwa Becken zur Mischwasserbehandlung - wie Regenüberlaufbecken - für ein gewisses Areal haben müssen. Diese Berechnung sei ein Teil der erforderlichen Planung zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Das bestätigte Christine Beiergrößlein, zuständige Expertin beim Landratsamt, gestern: Bis zum 31. Juli müssten also weitere Unterlagen eingereicht werden.

Sondersitzung beantragt

Rudolf Ruf (CSU) beantragte eine Sondersitzung zu diesem Thema, was von der Freien Wähler-Fraktion abgelehnt wurde. Man wolle, so Pötzinger, nicht "noch mal eineinhalb Stunden diskutieren, wer hier die Guten und die Bösen sind."