Manfred Eichhorn sah für die CSU-Fraktion den Haushalt ebenfalls durchweg positiv. Auch wenn der Haushalt in diesem Jahr wegen Personalengpässen erst jetzt aufgestellt werden konnte, sah der Unternehmer jedoch auch etwas Positives darin: "So können wir realitätsnahe und recht zuverlässige Zahlen verwenden." Ausdrücklich dankte Eichhorn auch allen Bürgern im gesamten Gemeindegebiet, die sich ehrenamtlich engagieren, denn ohne diese wären so manche Maßnahmen überhaupt nicht möglich.
Die hohen Personalkosten, die durch die Doppelbesetzung einer Stelle aufgrund des Ausscheidens eines langjährigen Mitarbeiters zustande kommen, seien zwar "nicht so schön", meinte Roland Bauer (SPD/ABO), "aber wir können nichts Besseres tun, als in gutes Personal zu investieren". Bauer begrüßte auch, dass für den Unterhalt der gemeindlichen Straßen ein hohes Budget zur Verfügung steht.
Sabine Weinbeer (FWG) akzeptierte zwar die besonderen personellen Umstände in diesem Jahr, die für die verzögerte Aufstellung des Haushaltes verantwortlich waren, wünschte sich aber, dass in Zukunft das Zahlenwerk möglichst schon im März vorgelegt wird. Im Übrigen freute sich die Dritte Bürgermeisterin darüber, dass so viele neue Bauplätze ausgewiesen wurden und dass es für diese auch eine große Nachfrage gibt.
Georg Jäger von den Jungen Bürgern Oberaurach stimmte seinen Ratskollegen zu und sah den soliden Haushalt als Beitrag für die positive Entwicklung der Gemeinde.
Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter
Neben einigen Bauvoranfragen, die positiv beschieden wurden, war auch die Entschädigung der Wahlhelfer ein Thema. Hier erfolgt ab sofort eine Anpassung, so dass jeder ehrenamtliche Helfer im Wahllokal und bei der Briefwahl einen Betrag von 30 Euro für seinen Einsatz bekommt.
Zugestimmt wurde auch, mit den Gemeinden Sand, Knetzgau und den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach einen gemeinsamen Informationssicherheits- und Datenschutzbeauftragten einzustellen. Voraussichtlich werden hierfür auch Fördergelder der Regierung zur Verfügung gestellt. Nach dem Bayerischen E-Government-Gesetz sind die Gemeinden verpflichtet, diese Fachkraft zur Minimierung von Risiken wie Datenzerstörung, Datenenthüllung und Datenmissbrauch einzustellen.