Gericht Bei der Zwangsräumung seiner Wohnung trat ein 54-Jähriger nach Polizisten und beleidigte sie. In Abwesenheit wurde er jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt.
Wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte hat das Amtsgericht Bayreuth einen 54-jährigen Mann nach zwei Verhandlungstagen zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je zehn Euro (1400 Euro) verurteilt. Der Mann war bei der Zwangsräumung seiner damaligen Wohnung in Pegnitz komplett ausgerastet, mittlerweile lebt er in Kulmbach.
Das Besondere an dem Urteil ist, dass es Amtsrichterin Christiane Breunig in Abwesenheit des Angeklagten sprach. Schon am ersten Verhandlungstag hatte sich der 54-Jährige lautstark darüber beschwert, dass er komplett ohne Einkommen sei und deshalb nicht wisse, wie er von Kulmbach aus zu der Verhandlung nach Bayreuth gelangen soll. Irgendwie hatte er es am ersten Verhandlungstag aber dann doch geschafft, für die Rückfahrt bekam er ein Ticket vom Gericht.
Diesmal warteten die Prozessbeteiligten über eine halbe Stunde auf den Mann, der dann doch nicht mehr auftauchte.
Also verhandelte die Richterin kurzerhand ohne ihn, was die Strafprozessordnung durchaus zulässt. Schließlich waren die beiden Polizisten, die bei der Zwangsräumung am 20. April dieses Jahres in einem Mehrparteienhaus in der Pegnitzer Blumenstraße dabei waren, als Zeugen geladen. Sie seien damals vom Gerichtsvollzieher zu der Räumung hinzugezogen worden, weil mit Widerstand zu rechnen gewesen sei, sagte einer der beiden Beamten.
Tatsächlich hatte sich der Beschuldigte von Beginn an aggressiv gezeigt, habe wie wild gestikuliert und lautstark geschimpft. Die Wohnung sei ziemlich vermüllt und verwahrlost gewesen, erinnerte sich der andere Polizist. Auf das Angebot, ihm eine Obdachlosenunterkunft zuzuweisen, sei der 54-Jährige nicht eingegangen, er wolle lieber im Wald schlafen, habe er den Beamten gesagt. Später fand er dann aber wohl einen Bekannten in Kulmbach, bei dem er unterkommen konnte.
Ins Bezirkskrankenhaus gebracht