Auf der Suche nach Plätzen für Bauwilligen geht die Stadt Münnerstadt verschiedene Wege. Eine Möglichkeit ist, Einbeziehungssatzungen aufzustellen, bei denen für ortsnahe Grundstücke, die bisher in Au...
Auf der Suche nach Plätzen für Bauwilligen geht die Stadt Münnerstadt verschiedene Wege. Eine Möglichkeit ist, Einbeziehungssatzungen aufzustellen, bei denen für ortsnahe Grundstücke, die bisher in Außenbereich liegen, Baurecht geschaffen wird. Sie werden also in die Ortsbebauung einbezogen. Das ist in der jüngsten Stadtratssitzung gleich zweimal passiert. So werden drei Bauplätze geschaffen.
In Burghausen hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Stadt einen Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung gestellt, weil er ein Wohngebäude errichten will, das Grundstück aber im Außenbereich liegt. Unmittelbar daneben befindet sich ein städtisches Grundstück ebenfalls im Außenbereich. Wegen der hohen Nachfrage nach Bauplätzen in Burghausen nutzt die Stadt nun diese Möglichkeit, ihr Grundstück ebenfalls mit einzubeziehen und es dann an einen Bauwilligen zu veräußern. Die Kosten, die durch die Einbeziehungssatzung entstehen, teilen sich der private Grundstückseigentümer und die Stadt je zur Hälfte.
Als Ausgleichsfläche ist ein Teilstück eines Grundstücks in Brünn vorgesehen, das ursprünglich als Ausgleich für das Entwicklungsgebiet "Äußere Lache" vorgesehen war, das aber nicht gebaut wird.
Da, wo eine sinnvolle Abrundung möglich sei, sollte sie auch gemacht werden, sagte Bürgermeister Michael Kastl (CSU) dazu. "Es ist schön, dass es nun soweit ist, das rundet das Ganze ab", meinte Ortssprecher Mario Schmitt (CSU) dazu. So etwas sollte man öfter machen, fand auch der Bürgermeister. "Das ist ein wahnsinniges Plus." Unumstritten sei das allerdings bei den Behörden nicht. Die Zustimmung erfolgte einhellig.
Ebenso einstimmig gab das Gremium einer weiteren Einbeziehungssatzung ihren Segen. Diesmal handelte es sich um ein privates Grundstück am Hohner Weg in Windheim. Dort muss der Eigentümer die Kosten allein tragen.