Wie viele Besucher über die Weihnachtsfeiertage an Frankens Krankenhäusern erlaubt sind, legen die Einrichtungen individuell fest. Während Patienten an manchen Krankenhäusern mehrere Besucher empfangen dürfen, schotten sich andere Kliniken komplett ab.
Wer das Weihnachtsfest als Patient im Krankenhaus verbringen muss, hat es in der Pandemie besonders schwer. Ein Besuch von Familie und Freunden könnte helfen, trotzdem Festtagsstimmung zu verbreiten – doch in vielen fränkischen Kliniken gelten derzeit wieder strenge Zugangsregeln – und teilweise sogar Besuchsverbote.
Bamberg: Das gilt in den städtischen Kliniken der Sozialstiftung
Vom 24. Dezember bis Neujahr müssen sich Besucher des Klinikums am Bruderwald und des Klinikums am Michelsberg an die 2G-plus-Regel halten. Das bedeutet, nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt, müssen aber zudem einen negativen Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. „Die Patienten dürfen wieder einen Besucher definieren“, erklärt die Sozialstiftung. Diese können zwischen zwei Zeitslots wählen: 13 bis 14.30 Uhr oder 15 bis 16.30 Uhr.
Wer Patienten besucht, die in einem Zweibettzimmer untergebracht sind, müsse sich dementsprechend mit anderen Besuchern abstimmen. Die Teststelle vor dem Klinikum am Bruderwald soll an den Feiertagen geöffnet bleiben, und zwar am 24. Dezember von 7 bis 15.30 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar von 12 bis 16 Uhr und zwischen dem 27. und 31. Dezember von 7 bis 15.30 Uhr.
Landkreis Bamberg: Besuchsregeln der Jurakliniken in Scheßlitz und Burgebrach
Die beiden Kliniken der Gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft (GKG) im Landkreis Bamberg erlauben den Patienten während der Feiertage den Besuch von zwei Personen.
Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz: Keine Lockerung über Weihnachten
Bereits seit dem 12. November gilt am Forchheimer Klinikum ein Besuchsverbot, das auch über Weihnachten und Silvester nicht gelockert wird. Ausnahmen gelten nur beim Besuch todkranker Patienten sowie für die Partner gebärender Frauen. Jeder Besucher muss vorab eine Checkliste ausfüllen. Das Besuchsverbot gilt auch für den Klinikstandort in Ebermannstadt.
Bayreuther Kliniken lassen Besuche nur eingeschränkt zu
Im Bayreuther Klinikum sowie in der Klinik Hohe Warte sind Besuche seit dem 17. Dezember nur eingeschränkt möglich. Der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin muss vorab eine schriftliche Genehmigung ausstellen. Besucher brauchen zudem einen negativen Testnachweis. Außerdem werden die Besuche nur bei Patienten erlaubt, deren stationärer Klinikaufenthalt länger als sieben Tage dauert. Die Regelung gilt als Vorsichtsmaßnahme vor der Omikron-Variante auch über Weihnachten.
Nürnberg und Fürth: Besuchsverbot nur in Ausnahmefällen aufgehoben
Auch das Klinikum Nürnberg hat für seine Standorte Nord und Süd ein Besuchsverbot verhängt, gleiches gilt für das Fürther Klinikum. Besuche von Angehörigen sind nur möglich, wenn Patienten im Sterben liegen sowie auf den Stationen der Psychiatrie, Pädiatrie und der Geburtshilfe.
Erlanger Uniklinik erlaubt drei Besucher pro Patient
An den Unikliniken Erlangen gilt die 2G-plus-Regel, hier können Patienten aber sogar drei Personen benennen, die für Besuche zugelassen werden und sich vorab registrieren müssen. Jeweils ein Besucher ist dann für Patienten ab zwölf Jahren für eine Stunde täglich erlaubt.
Das ist für den Besuch von Senioreneinrichtungen wichtig
In fränkischen Seniorenheimen gilt derzeit die 3G-plus-Regel: Hier sind also Besuche von Geimpften, Genesenen und Getesteten erlaubt, die Testpflicht gilt aber unabhängig vom Impfstatus für jeden Besucher.
Artikel enthält Affiliate Links
*Hinweis: In der Redaktion sind wir immer auf der Suche nach nützlichen Produkten für unsere Leser. Es handelt sich bei den in diesem Artikel bereitgestellten und mit einem Einkaufswagen-Symbol beziehungsweise einem Sternchen gekennzeichneten Links um sogenannte Affiliate-Links/Werbelinks. Wenn du auf einen dieser Links klickst bzw. darüber einkaufst, bekommen wir eine Provision vom Händler. Für dich ändert sich dadurch nichts am Preis. Unsere redaktionelle Berichterstattung ist grundsätzlich unabhängig vom Bestehen oder der Höhe einer Provision.