Fränkische Schweiz: Naturschützer wollen Wiesent für alle Boote sperren lassen

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Laut BN beschädigen die Paddler zwischen Rothenbühl und Ebermannstadt bei Niedrigwasser den Wiesent-Untergrund. Foto: Bund Naturschutz
Laut BN beschädigen die Paddler zwischen Rothenbühl und Ebermannstadt bei Niedrigwasser den Wiesent-Untergrund. Foto: Bund Naturschutz

Der Streit ums Kanufahren auf der Wiesent geht weiter: Christian Kiehr vom Bund Naturschutz fordert das Landratsamt auf, die Wiesent für alle Boote zu sperren. Er kritisiert abermals die Schifffahrtsgenehmigung - diesmal aus einem neuen Grund.

Durch einen Offenen Brief will der Bund Naturschutz erreichen, dass die Wiesent für den gesamten Bootsverkehr im Abschnitt Rothenbühl bis Ebermannstadt gesperrt wird. Der Vorsitzende der BN-Ortsgruppe Ebermannstadt-Wiesenttal, Christian Kiehr, habe beim Landratsamt eine Sperrung beantragt.

Die Begründung: Die anhaltende Trockenheit in der Fränkischen Schweiz lasse den Pegelstand an der Wiesent weiter sinken. Das wiederum wirke sich zwangsläufig auf die Befahrbarkeit der Wiesent mit Booten aus - sowohl für den Gemeingebrauch, als auch für den gewerblichen Bootsverleih. Ansässige Naturschützer des BN hätten unter anderem dokumentiert, wie festsitzende Bootsfahrer mit ihren Paddeln ins Flussbett stoßen und so den Untergrund der Wiesent beschädigen.

Keine Probleme bisher bekannt

Noch sei kein entsprechender Antrag beim Landratsamt eingegangen, erklärt Pressesprecherin Kathrin Schürr auf Nachfrage. Deshalb könne die Behörde noch keine fachliche Stellungnahme dazu abgeben. Wenn das Landratsamt den Antrag erhält, gehe er an die zuständige Fachabteilung, in diesem Fall an die Untere Naturschutzbehörde, die den Fall prüft, so Schürr.

Sie betont, dass das Landratsamt Naturschutzwächter im Einsatz habe, die regelmäßig kritische Stellen in der Region begutachten und ihre Berichte an die Untere Naturschutzbehörde weiterleiten. "In den vergangenen Wochen sind dem Landratsamt keine dementsprechenden Probleme an der Wiesent bekannt geworden", betont die Pressesprecherin.

Schifffahrtsgenehmigung regelt Paddeln auf der Wiesent bei Niedrigwasser

Der Offene Brief verweist auch auf die Schifffahrtsgenehmigung des Landratsamtes Forchheim, die den gewerblichen Bootsverleih an der Wiesent regelt. Ein zentraler Bestandteil dabei seien die Regelungen über die Pegelstände.

Darin ist festgelegt, dass "ab einem Pegelstand der Wiesent an der Messstelle Muggendorf unter 125 Zentimeter in den Monaten Mai und Juni keine Stechpaddel, sondern nur Doppelpaddel verwendet werden dürfen." Und weiter: "Unter einem Pegelstand von 120 Zentimeter dürfen in den Monaten Mai und Juni nur noch geführte Touren erfolgen, das bedeutet, dass das gewerbliche Kanufahren nur mit einer ,fachkundigen' Begleitung durch die Kanuverleiher zulässig ist. Unter einem Pegelstand von 115 cm besteht ein absolutes Befahrungsverbot, das für die gesamte Saison gilt." Für die Pegelhöhen ist jeweils der Mittelwert des Vortages an der Messstelle Muggendorf des Hochwassernachrichtendienstes Bayern ausschlaggebend.

Der BN-Vertreter ist aber der Meinung, dass der Abschnitt Rothenbühl bis Ebermannstadt bereits ab einem Pegelstand von 133 Zentimetern nicht mehr befahrbar sei. Das hätten aktive BN-Mitglieder vor Ort mitbekommen: Bereits seit mehreren Tagen hätten die Pegelstände an der Wiesent wieder diesen Bereich erreicht. "Die Boote sitzen fest, die Fahrer versuchen mit ihren Paddeln in das Flussbett zu stoßen, um sich anzuschieben, Bootsinsassen verlassen die Boote, um diese über den Untergrund zu ziehen, der Flussboden wird massiv geschädigt", bemängelt Kiehr.

Video zeigt festsitzende Kanus

Der Offene Brief verweist auf ein Youtube-Video, das am 7. Juni auf die Plattform hochgeladen wurde. Darin sind vier Paddler in zwei Kanus zu sehen, die offensichtlich feststecken.

"Das zeigt exemplarisch, welche Situation auf dem Fluss bereits ab einem ,relativ hohen Pegelstand' von 133 Zentimeter im erwähnten Abschnitt herrscht. Welchen praktischen Nutzen hat da die Schifffahrtsgenehmigung mit den erwähnten Regelungen zum Schutz der Wiesent, dass zum Beispiel ab einem Pegelstand von 124 Zentimeter nur noch Doppelpaddel statt Stechpaddel eingesetzt werden dürfen, um die Unterwasservegetation oder Fischbrut zu schützen oder dass Fahrverbote erst ab einem Pegelstand unter 115 Zentimeter ausgesprochen werden?", fragt Kiehr.

Der BN komme zu dem Schluss, dass die Regelungen der Schifffahrtsgenehmigung zu den Pegelständen "in keinster Weise die Realität auf dem Fluss widerspiegeln". "Aus unserer Sicht ist die Schifffahrtsgenehmigung ein ,Papiertiger', der so angelegt ist, dass dieser in der Praxis schwer umsetzbar ist." Vor dem Hintergrund der laufenden Klage des Bundes Naturschutz in Bayern stelle sich die Frage, "ob den Verantwortlichen überhaupt bewusst ist, wie sich die Situation an der Wiesent darstellt".

Der Offene Brief wurde neben dem Landratsamt auch an die Regierung von Oberfranken und den Bezirksfischereiverband Oberfranken geschickt. "Wir bitten alle Verantwortlichen dementsprechend und zügig zu handeln", appelliert Kiehr.

Eine Sperrung sei nichts Neues

Die Sperrung des erwähnten Flussabschnittes wäre zudem nichts Neues. Laut BN wurde bereits im September 2018 der Abschnitt von Rothenbühl bis nach Ebermannstadt vom Landratsamt gesperrt. "Gerade vor diesem Hintergrund wäre es wünschenswert, dass die Behörde hier handelt."

Es gebe zudem zahlreiche weitere Stellen und Flachwasserbereiche an der Wiesent, die laut den Naturschützern auf ihre Befahrbarkeit überprüft werden müssten.

Bereits Ende Mai diesen Jahres wurde der Bootsverkehr auf der Wiesent zwischen Muggendorf und Ebermannstadt nach einem Eilantrag des Bund Naturschutz mit Verweis auf die Brutzeit des geschützten Eisvogels gesperrt.