Der Streit ums Kanufahren auf der Wiesent geht weiter: Christian Kiehr vom Bund Naturschutz fordert das Landratsamt auf, die Wiesent für alle Boote zu sperren. Er kritisiert abermals die Schifffahrtsgenehmigung - diesmal aus einem neuen Grund.
Durch einen Offenen Brief will der Bund Naturschutz erreichen, dass die Wiesent für den gesamten Bootsverkehr im Abschnitt Rothenbühl bis Ebermannstadt gesperrt wird. Der Vorsitzende der BN-Ortsgruppe Ebermannstadt-Wiesenttal, Christian Kiehr, habe beim Landratsamt eine Sperrung beantragt.
Die Begründung: Die anhaltende Trockenheit in der Fränkischen Schweiz lasse den Pegelstand an der Wiesent weiter sinken. Das wiederum wirke sich zwangsläufig auf die Befahrbarkeit der Wiesent mit Booten aus - sowohl für den Gemeingebrauch, als auch für den gewerblichen Bootsverleih. Ansässige Naturschützer des BN hätten unter anderem dokumentiert, wie festsitzende Bootsfahrer mit ihren Paddeln ins Flussbett stoßen und so den Untergrund der Wiesent beschädigen.
Keine Probleme bisher bekannt
Noch sei kein entsprechender Antrag beim Landratsamt eingegangen, erklärt Pressesprecherin Kathrin Schürr auf Nachfrage. Deshalb könne die Behörde noch keine fachliche Stellungnahme dazu abgeben. Wenn das Landratsamt den Antrag erhält, gehe er an die zuständige Fachabteilung, in diesem Fall an die Untere Naturschutzbehörde, die den Fall prüft, so Schürr.
Sie betont, dass das Landratsamt Naturschutzwächter im Einsatz habe, die regelmäßig kritische Stellen in der Region begutachten und ihre Berichte an die Untere Naturschutzbehörde weiterleiten. "In den vergangenen Wochen sind dem Landratsamt keine dementsprechenden Probleme an der Wiesent bekannt geworden", betont die Pressesprecherin.
Schifffahrtsgenehmigung regelt Paddeln auf der Wiesent bei Niedrigwasser
Der Offene Brief verweist auch auf die Schifffahrtsgenehmigung des Landratsamtes Forchheim, die den gewerblichen Bootsverleih an der Wiesent regelt. Ein zentraler Bestandteil dabei seien die Regelungen über die Pegelstände.
Darin ist festgelegt, dass "ab einem Pegelstand der Wiesent an der Messstelle Muggendorf unter 125 Zentimeter in den Monaten Mai und Juni keine Stechpaddel, sondern nur Doppelpaddel verwendet werden dürfen." Und weiter: "Unter einem Pegelstand von 120 Zentimeter dürfen in den Monaten Mai und Juni nur noch geführte Touren erfolgen, das bedeutet, dass das gewerbliche Kanufahren nur mit einer ,fachkundigen' Begleitung durch die Kanuverleiher zulässig ist. Unter einem Pegelstand von 115 cm besteht ein absolutes Befahrungsverbot, das für die gesamte Saison gilt." Für die Pegelhöhen ist jeweils der Mittelwert des Vortages an der Messstelle Muggendorf des Hochwassernachrichtendienstes Bayern ausschlaggebend.
Haben die vom BN nichts weiteres zu tun?
Sie sollten den Eichenprozessionsspinner per Hand sammeln und an den Eisvogel verfüttern, dann hätten sie wenigstens was sinnvolles zu tun.