Kanu-Verbot in der Fränkischen Schweiz: Auf der Wiesent darf nicht mehr gefahren werden

Ein Eilantrag des Bund Naturschutz (BN) mit Verweis auf die Brutzeit des geschützten Eisvogels zeigt Wirkung: Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat entschieden, dass es ab kommenden Samstag bis einschließlich 15. Juni keinen gewerblichen Bootsverkehr auf der Wiesent zwischen Muggendorf und Ebermannstadt geben wird.
Am 12. April 2018 hatte das Landratsamt Forchheim die Genehmigung für drei Firmen verlängert, gewerblich Boote bereitzuhalten, um es Ausflüglern zu ermöglichen, die Wiesent zwischen der Pulvermühle und Ebermannstadt zu befahren. Da der Flussabschnitt in einem naturschutzrechtlich geschützten Gebiet liegt, setzt das Vermieten der Boote voraus, dass sich diese Nutzung mit der Umwelt verträgt.
Beschwerde folgt auf Beschluss
Da Ergebnisse einer Untersuchung hinsichtlich dieser Verträglichkeit noch nicht vorliegen, zweifelt der BN die Rechtmäßigkeit der Genehmigung an und wehrt sich gegen diese, in dem er am 8. April Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht Bayreuth erhoben hat. Dort hatte er die Einstellung des Bootsverkehrs zwischen Pulvermühle und Ebermannstadt für die Zeit von 1. Mai bis 15. Juni gefordert, was aber nicht geschehen ist.
Die jetzige Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist ein Teilerfolg für den BN. Allerdings wurde gegen den Beschluss der Bayreuther Richter Beschwerde beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben.