Warum ist gerade der 23. April der Gedenktag für den bayerischen Gerstensaft?
Den Termin 23. April hat der deutsche Brauerbund 1994 als Gedenktag für das Bier festgelegt. Dieses Datum hängt mit der Festlegung früherer Brautermine zusammen: Vom 29. September (St. Michael) bis 23. April (St. Georg) dauerte die Brausaison in Deutschland ab dem Mittelalter.
Das Datum richtete sich nach dem Jahreskreislauf, denn es galt, die kühleren Monate zum Brauen zu nutzen, in denen die Gefahr weniger groß war, dass das Bier sauer wurde oder "umkippte". Das große Problem beim Bierbrauen und bei der Lagerung waren warme Temperaturen. Und so richteten sich die Bierpreise auch nach der Jahreszeit: Winterbier kostete pro Maß einen Pfennig und das stärker eingebraute Sommmerbier wurde für zwei Pfennige/Liter angeboten. Das im Frühjahr gebraute stärkere Bier ist heute noch als "Märzenbier" ein Qualitätsbegriff unter den stärkeren und süffigeren Bieren.
Natürliches Eis zur Kühlung
So nutzte man früher auch die Wintermonate, um Eis für die Kühlung auf den zugefrorenen Gewässern zu schlagen. Oft wurde das natürliche Eis in großen Eis-Kühltürmen oder Kühlhäusern gelagert und vorher teilweise noch mit Stroh eingepackt, um das Schmelzen zu verhindern. Die hiesigen Brauer schlugen das Eis auf den Weihern um die Stadt am Rande des Donwaldes in Richtung Dondörflein, Beutelsdorf oder bei Haundorf sowie auf den Weiherketten zum Beispiel zwischen Unter- und Obermembach.
Seit dem 14. Jahrhundert gab es auch immer wieder Versuche "Billigbier" zu brauen. Außer den traditionellen Inhaltsstoffen Gerste, Hopfen und Wasser gingen manche "Quacksalber" (Bierpanscher) dazu über, Kosten zu sparen und die Lagerzeit zu verlängern: "Grutbier" aus "Ersatzstoffen" (Grut) oder mit Bilsenkraut gebraut, galt ebenso als minderwertig wie "Gagelbier" das als Zusatz Schafgarbe statt Hopfen erhielt.
Das Bayerische Reinheitsgebot am 23. April 1516 von den bayerischen Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. erlassen, galt bis vor fünf Jahren als die Geburtsurkunde für das Reinheitsgebot der deutschen Brauwirtschaft schlechthin. Doch 2016 entdeckte der Bamberger Archivar Klaus Rupprecht auf einem unscheinbaren handgeschriebenen Zettel eine "Ungeldordnung" aus dem Jahr 1489 wonach zum Bier brauen "nichts mere dann malczs, hopfen und wasser nehmen und brauchen solle". Und das steht geschrieben 27 Jahre vor dem Inkrafttreten des allseits bekannten Reinheitsgebots.
Der historischen Korrektheit wegen muss jedoch der Zusatz erlaubt sein, dass diese Anordnung sich nur auf das Gebiet der Stadt Bamberg bezogen. Erwähnt werden muss auch, dass es im thüringischen Weißensee (1434), in Weimar 1348 und in Nürnberg 1306 gleichlautende Verordnungen gab.
Bier als Volksnahrungsmittel
Um das kostbare Getreide für die Bäcker und das Brot, also für die Volksernährung einzusetzen, wurden in vielen Ländern Verordnungen erlassen, die dem Bierbrauen entgegenstanden, auch wenn der Volksmund häufig vom "flüssigen Brot" sprach.