Landgericht Bamberg: zweiter Chefarztprozess eingestellt

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Foto: Ferdinand Merzbach
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Das Landgericht hat das Verfahren gegen einen früheren Palliativmediziner gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Der Bundesgerichtshof hatte dessen Verurteilung wegen eines "minderschweren sexuellen Übergriffs" aufgehoben.

Es wird keine Neuauflage des Prozesses gegen einen früheren Chefarzt am Klinikum Bamberg geben. Das Verfahren wurde mit Beschluss des Landgerichts Bamberg vom 14. Oktober zunächst vorläufig unter der Auflage eingestellt, dass der Angeklagte 9000 Euro an drei gemeinnützige Einrichtungen bezahlt.

"Zwischenzeitlich wurde die Geldauflage vollständig erfüllt und das Verfahren endgültig eingestellt", teilt die Pressestelle des Landgerichts auf unsere Nachfrage mit. Eine Begründung der vorgenannten Beschlüsse sei nach der Gesetzeslage nicht vorgesehen.

Ein ganz anderer Chefarztprozess

Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 7. Dezember 2017 aufgehoben. Damals war ein früherer Chefarzt des Klinikums Bamberg wegen eines sexuellen Übergriffs zu einer Geldstrafe von 14  400 Euro verurteilt worden. Der BGH sah jedoch "den subjektiven Tatbestand nicht ausreichend begründet". Darunter verstehen Juristen den Nachweis, dass jemand vorsätzlich strafbar gehandelt hat.

Das Verfahren steht in keinerlei Zusammenhang mit dem Prozess gegen einen anderen früheren Chefarzt des Klinikums, in dem der Spezialist für Gefäßchirurgie im Oktober 2016 wegen schwerer Vergewaltigung und anderer Vergehen zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Neues Sexualstrafrecht

In dem nun eingestellten Prozess ging es um einen Vorfall aus dem Dezember 2016. Der damals 45-Jährige hatte laut Urteilsbegründung des Landgerichts eine Bedienstete "durch Bitten und Betteln" zum Oralverkehr gedrängt, obwohl diese "ihren entgegenstehenden Willen erkennbar geäußert" habe. Zuvor soll es bereits einvernehmliche Sexualkontakte zwischen den beiden gegeben haben. Auch nach Anwendung des neuen Sexualstrafrecht reichte der Sachverhalt aber nicht zu einer Verurteilung wegen Vergewaltigung, wie ihn die Anklage zunächst gefordert hatte.

Zum Prozessende waren auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage stattdessen von einer sexuellen Nötigung ausgegangen. Verteidiger Joachim Widmann hatte einen Freispruch gefordert.

"Dieser Fall passt einfach nicht für das neue Sexualstrafrecht", sagt Verteidiger Dieter Widmann, dessen Revision beim BGH erfolgreich war. Er hatte es bereits Ende August für wahrscheinlich gehalten, dass es zu keiner erneuten Verhandlung kommt: "Ich glaube, dass keiner der Beteiligten scharf darauf ist, diesen Prozess noch einmal so durchzuziehen." Eine neuerliche Beweisaufnahme hätte aus seiner Sicht kaum neue Erkenntnisse bringen können.