Gericht: Bruder hat Ex-OB bei Steuerhinterziehung helfen wollen

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Symbolbild: FT
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Fürstenhof-Provision: Bewährungsstrafe für den Bruder des Ex-OB bleibt bei einem Jahr, Geldauflage halbiert, Revision angekündigt.

Einem seiner Brüder, der mal OB in Bad Kissingen war, soll ein inzwischen 69 Jahre alter Rentner im Jahr 2008 geholfen haben, Steuern in Höhe von 157.180 Euro zu hinterziehen. Dafür war er von einem Schöffengericht in Würzburg im August 2015 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr plus 8.000 Euro Bewährungsauflage verurteilt worden. Und dieses Urteil hat am Donnerstag, am zweiten Verhandlungstag, die Berufungsinstanz vor der 7.
Strafkammer des Landgerichts Würzburg "überstanden".

Es bleibt bei dem Jahr für Beihilfe zur Steuerhinterziehung, nur die Geldauflage wurde auf 4000 Euro reduziert. Unter anderem deswegen, weil der Rentner - nachdem für das Finanzamt beim Ex-OB nichts mehr zu holen war - für die Steuerschuld allein gerade stehen musste. Dafür sei, sagte er, seine gesamte Altersvorsorge draufgegangen. Staatsanwalt als Gruppenleiter Dr. Hubert Stühler hatte, wie in der ersten Instanz, erneut ein Jahr und sechs Monate beantragt, Rechtsanwalt Jan Paulsen in erster Linie Freispruch, hilfsweise eine Strafe unter einem Jahr und eine deutlich geringere Geldauflage. Man müsse unter anderem berücksichtigen, dass sein Mandant bereits vorab öffentlich verurteilt worden sei, als manche Medien überflüssigerweise seinen vollen Namen nannten.


Revision nach Urteilsbegründung eingelegt

Und das ist vor Gericht eigentlich recht selten: Unmittelbar nach der Urteilsbegründung, noch in der Verhandlung, hat der Anwalt Revision gegen das Urteil eingelegt, das heißt Fortsetzung folgt am Oberlandesgericht in Bamberg.

Im Vergleich zu den anderen Sitzungssälen des Strafjustizzentrums Würzburg, wo gestern Vormittag Fälle von schwerer Brandstiftung, Betrug und Diebstahl, Erschleichen von Leistungen und Sachbeschädigung verhandelt wurden, hielt sich das öffentliche Interesse an dem Fall deutlich in Grenzen: Von zwei Pressevertretern abgesehen waren 75 Prozent der Zuhörer Familienangehörige des Angeklagten, nämlich drei, und dazu noch ein aus Interesse angereister nicht verwandter Besucher aus Bad Kissingen.

Bei dem nicht versteuerten Betrag von knapp 340.000 Euro handelte es sich um Provision, die dem ehemaligen Bad Kissinger OB für die Vermittlung der Immobilie "Fürstenhof", noch während seiner Amtszeit eingefädelt, von der unterfränkischen Arbeiterwohlfahrt bezahlt wurde, über russische Investoren mit Sitz in der Schweiz.
Es sei einfach "Quatsch", so ganz unjuristisch der Vorsitzende Richter Dr. Reinhold Emmert bei der Urteilsbegründung, wenn der Angeklagte, wie er behauptet, bei seinem Bruder nicht nachgefragt haben will, warum dieses Geld erst auf verschlungenen Pfaden ins Ausland ging, auf Konten des Angeklagten in Österreich geparkt , in bar über die Grenze gebracht und erst dann dem Ex-OB ausgehändigt wurde. Da frage man doch einmal nach, was das soll, oder mache sich zumindest seine entsprechenden Gedanken.


Gericht nicht überzeugt

Die Vermittlungsprovision der Arbeiterwohlfahrt für den schwierigen Verkauf ihrer Immobilie "Fürstenhof" nach jahrelangem erfolglosen Suchen eines Käufers, war von Würzburg aus zunächst in die Schweiz überwiesen worden. Von dort ging das Geld an eine Briefkastenfirma im mittelamerikanischen Belize, der ehemaligen Kolonie British-Honduras und dann zurück, über Zypern, auf ein dazu eröffnetes Konto des Angeklagten in Salzburg. Der Hinweis, dass eine direkte große Überweisung auf ein Bad Kissinger Konto sich schnell in der Stadt herumgesprochen hätte, überzeugte das Gericht auch nicht. Der Ex-OB hätte ja problemlos außerhalb ein neues Konto eröffnen können, zum Beispiel online, sagte Dr. Emmert. Ebenso abwegig war für das Gericht der Hinweis, dass es sich bei den Überweisungen um Honorar für geleistete Arbeit rund um das ehemalige Sanatorium "Fürstenhof" gehandelt habe, ohne Vorliegen eines Arbeitsvertrages oder anderer Unterlagen.


"Wohltat" für den Bruder,

Als "Wohltat" für den Bruder, als eine Art "Knaller", bezeichnete es das Gericht, dass der Angeklagte die gesamten Steuerschulden begleichen musste. Unter anderem deswegen habe man die Freiheitsstrafe nicht erhöht und die Geldauflage halbiert mit erheblichem "Spielraum" des Rentners für die Überweisung.

Der Bruder des Angeklagten war im August 2014 wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Zur Verhandlung brachte der gestern, als Zuhörer, einige Aktenordner in einer kaffeebraunen Stofftasche mit. Der Aufdruck war allerdings keine Werbung für Bad Kissingen, sondern die Silhouette von Neuburg an der Donau.