Der Beitritt zur Zentralen Beschaffungsstelle, die Nutzung des Ritterkellers und die künftigen Arbeiten am Friedhof Rothhausen beschäftigten Thundorfs Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung.
Die Kommunen sind immer höheren komplexen Anforderungen, speziell bei Vergaben ausgesetzt. Dies kam laut Bürgermeisterin Judith Dekant auch in der letzten Bürgermeister-Dienstbesprechung zur Sprache. Bei der jüngsten Thundorfer Gemeinderatssitzung erwähnte Dekant auch das Fazit, dass es ein hohes Interesse am Aufbau einer Zentralen Beschaffungsstelle gab.
Die Kommunen sollen so durch die fachliche Spezialisierung entlastet werden, wenn diese zentrale Beschaffungsstelle die Vergabeverfahren für die Gemeinde durchführt. Auch im Falle eines Beitritts der Gemeinde Thundorf ist diese nicht verpflichtend, jegliche Vergabeverfahren vom Landkreis durchführen zu lassen. Die Entscheidungshoheit über Zuschlag bzw. Aufhebung einer Ausschreibung verbleibt wie gewohnt bei der Kommune.Der Landkreis übernimmt in diesem Rahmen keinerlei Kosten. Diese für den Betrieb der Zentralen Beschaffungsstelle anfallenden Kosten werden auf die Kommunen kostendeckend umgerechnet. In den ersten zwei Jahren sind seitens der Regierung von Unterfranken Fördermittel im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit in Aussicht gestellt worden. Laut Bürgermeisterin Dekant ist Thundorf die einzige Kommune, die dem Beitritt nicht zugestimmt hat. Dieser Beitritt zu der im Landratsamt Bad Kissingen angesiedelten Zentralen Beschaffungsstelle wurde in der Sitzung nun beschlossen.
Kommandanten bestätigt
Bei der kürzlich stattgefundenen Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Theinfeld wurden Dominik Rentsch zum 1. und Benedikt Markert zum 2. Kommandanten gewählt. Die Gewählten bedürfen der Bestätigung der Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Diese auf sechs Jahre ausgelegte Bestätigung wurde in der Gemeinderatsitzung beschlossen.
Derzeit wird in der Politik, den Medien und der Presse das Thema der Beschaffung von Luftreinigungsgeräten in Kindergärten und Schulen intensiv diskutiert. Die Bundesregierung unterstützt die Anschaffung solcher mobiler Luftreiniger, um den Präsenzbetrieb in diesen Einrichtungen möglichst sicherzustellen. Der Förderanteil des Bundes beträgt dabei bis zu 50 Prozent. In der Kreisverbandssitzung des Bayerischen Gemeindetages vom 28. Juli hat zu diesem Thema das "Ing. Büro Helfrich - Ingenieure" einen Vortrag gehalten, der in der Gemeinderatssitzung Bestandteil der Diskussion und Beschlussfassung war. Es kam zu einer ergebnisoffenen Beratung, mit dem Ergebnis, dass das Kindergartenpersonal die Luftreinigungsgeräte nicht für notwendig hält. Diesbezüglich beschloss das Gremium, die entsprechenden Geräte nicht anzuschaffen.
Was wird aus dem Ritterkeller?
In der Gemeinderatssitzung am 24. Juni war aufgrund eines schriftlichen Antrags
die Beratung über die weitere Nutzung des Ritterkellers in Thundorf ein Thema. In dieser Sitzung wurde eingehend über die mögliche Errichtung eines Notausgangs diskutiert. In ihrem Schreiben haben sich die veranstaltenden Vereine der Thundorfer Dorfweihnacht stark gemacht und sich an den Gemeinderat gewandt, seine Ablehnung bezüglich der Errichtung eines Notausgangs und den Kauf des darüberliegenden Wohnhauses noch einmal zu überdenken. Der Gemeinderat hat seinerzeit beschlossen, das technische Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach mit der Prüfung und Machbarkeit zu beauftragen. Von der Verwaltung wurde diesbezüglich eine entsprechende Planung inklusive Kostenschätzung erstellt.
Eine brandschutztechnische Objektbewertung wurde mit einem Fachbüro durchgeführt. Folgende Maßnahmen wären notwendig: Einbau einer Fluchttreppe, Vergrößern des Notausgangs auf das Mindestmaß 0,60 mal ein Meter, Fenster zum Entlüften/Entrauchen umbauen, Einbau von Rauchwarn- und Druckkopfmeldern, Sicherheitsnotleuchten und Feuerlöschern. Für diese Maßnahmen (ohne Erwerb des Anwesens) fallen circa 13.000 Euro an. Vor Einbau wird die Angelegenheit noch einmal mit der unteren Naturschutzbehörde sowie dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt. Eine lebhafte Diskussion schloss sich an. Die Fragen tauchten auf: Ist bei dieser Lösung noch der Erwerb des Wohnhauses notwendig - Beachtung der Versammlungsverordnung, gegebenenfalls Besucherbegrenzung - die Gemeinde hat zwar Nutzungs-, aber kein Eigentümerrecht.