Geld schießt die Gemeinde bei Kindergärten-Elternersatzbeiträgen zu. Ein Auftrag zur Renovierung des Rathauses wurde vergeben.
Die Bayrische Staatsregierung hat für die Corona Situation auch 2021 entschieden, einen Beitragssatz der Elternbeiträge für die Monate Januar bis Mai 2021 zu gewähren. Voraussetzung ist, dass das Kind im betreffenden Monat an nicht mehr als fünf Tagen die Betreuungsleistung in Anspruch genommen und die Einrichtung keine Elternbeiträge für diesen Monat erhoben hat. Der Freistaat übernimmt nicht den vollen Pauschalbetrag, sondern 70 Prozent. 30 Prozent können im Rahmen einer freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung erfolgen.
Das Evangelische Lutherische Kirchengemeindeamt Schweinfurt hat für die Kindertagesstätte in Maßbach einen Antrag auf den kommunalen Finanzierungsanteil in Höhe von 30 Prozent gestellt. Es ergibt sich ein kommunaler Anteil für ein Krippenkind und ein Regelkind von 90 Euro. In seinem Antrag bittet der Träger, der Empfehlung des Kommunalen Spitzenverbandes nachzukommen und die Gewährung des kommunalen Anteils am Beitragssatz zu unterstützen.
Zwar kann die Maßbacher Einrichtung kein Defizit wegen ausgefallener Beiträge abrechnen, weil keine Kinder aus Thundorf dort untergebracht sind, bittet aber um die kommunale Mitfinanzierung. Der Gemeinderat beschließt dem Antrag zu entsprechen und die Kommunale Mitfinanzierung am Elterbeitragsersatz für Januar bis Mai 2021 in Höhe von 90 Euro zu gewähren.
Dem Gemeinderat lag noch ein Antrag des "St. Michaelsvereins Thundorf" vor, bei dem der kommunale Anteil für 27 Krippenkinder, 37 Regelkinder und zehn Schulkinder 2475 Euro beträgt. Gemäß Rückfrage beim Träger kann der Kindergarten kein wirkliches Defizit wegen ausgefallener Beiträge abrechnen, da die Elternbeiträge durch den Beitragsersatz des Freistaates gedeckt sind.
Der Träger bittet dennoch aufgrund verschiedener Aspekte um eine kommunale Mitfinanzierung. Angesichts der hohen Belastungen des pädagogischen Personals und des Betriebsträgers in der Pandemie, wäre die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses, gemessen am vom Städte- und Gemeindetag empfohlenen Elternbeitragsersatzes der Kommune, ein starkes Signal.
Die Träger sind bereits durch die Umsetzung der Hygieneregelungen finanziell belastet und haben bei der Umsetzung der Elternbeitragsregelung und der Umsetzung der Anweisungen des Gesundheitsamtes, sowie des Jugendamtes zusätzlichen Verwaltungsaufwand erbracht. Der Gemeinderat gibt mehrheitlich auch dem Antrag des St. Michaelsvereins statt.
Geld für Schützengesellschaft
Zur Auftragsvergabe für die Innenputz- und Malerarbeiten im renovierten Rathaus Thundorf erfolgte eine Angebotseinholung anhand einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb. Von den zehn angeschriebenen Firmen gaben fünf ein Angebot zurück, die formell, rechnerisch und wirtschaftlich geprüft wurden. Das wirtschaftlichste Angebot gab die Firma Paul Erhard aus Rannungen mit einem Betrag von 13 185,80 Euro brutto ab und erhielt den Zuschlag.