Viel Schlamm und oft wenig Futter: Einem Tierhalter aus Unterfranken wurden bereits im März 2018 drei Pferde weggenommen, da sie über einen längeren Zeitraum unter "erbärmlichen Umständen gelitten haben". Die Tiere haben sich inzwischen erholt, der Halter bekommt sie aber nicht zurück.
Im März vor einem Jahr wurden einem Tierhalter bei Hammelburg drei Pferde weggenommen, "die lückenlos belegt über einen längeren Zeitraum unter erbärmlichen Umständen gelitten haben", so der Leiter des Veterinäramtes Bad Kissingen, Dr. Thomas Koy. Den Pferden gehe es inzwischen gut, "sie haben sich komplett erholt". Allerdings halten die Tiere, zwei Haflinger-Mischlinge und ein Schimmel-Wallach, das Verwaltungsgericht Würzburg immer noch "auf Trab", auch in dieser Woche wieder.
Eigentumsverhältnisse unklar
Auf Rückgabe der knapp unter und über vier Jahre alten Haflinger-Mischlinge oder Ersatz in Euro klagte die Lebensgefährtin des Tierhalters. Sie wolle wissen, wo ihre Pferde jetzt sind, wie es ihnen geht und verkaufen wolle sie die selbst: Zum Zeitpunkt der Wegnahme auf der Koppel habe sie bereits Verkaufsverhandlungen mit einem Interessenten geführt, eine Woche später sollten die Tiere abgegeben werden.
Die Behörde hatte allerdings immer wieder darauf hingewiesen, dass der Lebensgefährte der Frau damals den Eindruck vermittelte, dass die Tiere ihm gehören. Auf die Frage, warum sie in einem früheren Prozess als Zeugin darauf nicht hingewiesen hatte, sagte die Frau jetzt als Klägerin: "Weil mich niemand danach gefragt hat." Das eine Pferd habe ihr der Lebensgefährte zum Geburtstag geschenkt, das andere hätten beide gemeinsam gekauft.
"Pferde sind und bleiben weg"
Unmissverständlich deutlich und gleich zu Beginn der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter der 8. Kammer, Dr. Wolfgang Müller, die Klägerin darauf hingewiesen, dass für sie nichts zu holen sei. "Die Pferde sind weg und bleiben weg", sagte er, aber die Frau hielt an ihrer Klage fest: Ihr gehe es um ihr Recht, das Veterinäramt hätte ihrer Meinung nach die Tiere nicht verkaufen dürfen. Hinweise auf die Besitzverhältnisse habe man wohl einfach nicht zur Kenntnis genommen. Der Ton Richtung Veterinär- und Landratsamt Bad Kissingen wurde leicht aggressiv, bis der Vorsitzende Rückkehr zur Sachlichkeit anmahnte.
Den Zustand der beschlagnahmten Tiere machte Dr. Koy unter anderem am Verkaufspreis deutlich: Man habe nur 250 Euro je Pferd erzielt, das sei der Schlachtwert gewesen, 1 Euro je Kilo Lebendgewicht. Die Klägerin gab den Kaufpreis "ihrer" beiden Pferde mit 2100 Euro an.
Wegnahme und Verkauf der Tiere an zuverlässige Dritte war aus Sicht des Veterinäramtes "geeignet und erforderlich", um eine dauerhafte tierschutzgerechte Haltung und Betreuung der Pferde sicherzustellen.
"Unzuverlässiger Tierhalter"
Da der Lebensgefährte der Klägerin mit ihr zusammen wohne, bestehe die Gefahr, dass die beiden Pferde bei Herausgabe an sie wieder dem Zugriff eines "gerichtlich bestätigten unzuverlässigen Tierhalters" ausgesetzt seien.