Gericht sagt: Schulweg ist nicht zu steil

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Ist der Schulweg in Bad Kissingen zumutbar oder nicht? Darum ging es jetzt vor dem Verwaltungsgericht Würzburg. Foto: Frank Leonhardt dpa/Archiv
Ist der Schulweg in Bad Kissingen zumutbar oder nicht? Darum ging es jetzt vor dem Verwaltungsgericht Würzburg. Foto: Frank Leonhardt dpa/Archiv

Das Verwaltungsgericht Würzburg lehnt die Klage von Bad Kissinger Eltern ab, die wollten, dass die Kosten für den Weg ihrer Kinder zur Schule übernommen werden.

Nach Angaben der Eltern eines Gymnasiasten (14) hat dessen knapp drei Kilometer langer Schulweg bis zu zehn Prozent Steigung und Gefälle. Das reicht nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg nicht aus für die Übernahme der Buskosten durch den Landkreis Bad Kissingen. Die Klage von Eltern, die den Schulweg ihres Sohnes von der Heinrich-Heine-Straße zum Jack-Steinberger-Gymnasium in der Steinstraße unter anderem wegen des Auf und Ab für besonders beschwerlich hielten, wurde als unbegründet abgewiesen.

Der Vorsitzende der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg, Präsident Rudolf Emmert, hatte vom Beginn der Verhandlung an signalisiert, dass seiner Meinung nach bei der Klage nichts drin ist. "Es wird eng" sagte er, auch Wegstrecken knapp unter drei Kilometer zu akzeptieren und Steigungen wie die hier diskutierten gebe es auch an seinem Wohnort Höchberg im Landkreis Würzburg. Niemand, einschließlich seiner Kinder, habe dort deswegen bisher den Schulweg als Zumutung empfunden. Zu Bayern gehören nun einmal, so Emmert, ein topographisches Auf und Ab, das müsse man hinnehmen und mit dem schwierigen, täglichen Abstieg eines Schülers von einem Bergbauernhof sei die Route, um die es in dem Rechtsstreit geht, überhaupt nicht vergleichbar. Wenn das Gericht hier "ja" sagen würde zu Beförderungskosten bei einer Strecke unter drei Kilometer, "machen wir damit ein Fass auf", sagte der Präsident.

Wie bei der Tour de France

Die Strecke von der Wohnung des Schülers zum Gymnasium war im Lauf des Rechtsstreits berechnet und bearbeitet worden wie eine Tagesetappe der Tour de France in den Pyrenäen. Das Landratsamt hatte die beantragte Übernahme der Schulweg-Kosten abgelehnt, da der Schulweg kürzer als die vom Gesetz geforderten drei Kilometer sei, keine besondere Gefährlich- oder Beschwerlichkeit aufweise, ausreichend befestigt, beleuchtet und gesichert sei.

Die Eltern konterten: Die Mindestentfernung von drei Kilometer sei mit 2,91 km nur knapp verfehlt und es sei eine beachtliche Steigung zu überwinden: auf 1600 Meter durchschnittlich 5 Prozent Steigung, teilweise 10 Prozent, im Winter sei der Schulweg zur Zeit des Schulbeginns nicht ausreichend geräumt und besonders unangenehm sei an dem Schulweg, so die Eltern, dass auf dem Heimweg ein Drittel des Weges bergab, zwei Drittel des Weges aber stark bergauf führen mit unterschiedlichen Steigungen.

Die von den Eltern angegebene Steigung hat das Landratsamt Bad Kissingen nicht hingenommen. Es hat seine Tiefbauverwaltung eingeschaltet und dort wurde für eine Wegstrecke von 1800 Meter 3,9 Prozent Steigung oder Gefälle berechnet und auf der letzten Etappe bis kurz vor dem Wohnhaus auf 61 Meter knapp vier Höhenmeter, was einer Steigung von etwa 6,5 Prozent entspricht. Es gebe im Bereich der Stadt Bad Kissingen mehrere Schulwege mit ähnlichen oder stärkeren Steigungen.

Atteste von Arzt und Amtsarzt

Die Eltern hatten auch ein ärztliche Attest vorgelegt mit der Aussage eines Orthopäden, dass der Schüler in ständiger orthopädischer Behandlung stehe und Probleme habe bei längeren Gehstrecken. Das Laufen von drei Kilometern einfach, täglich zur Schule und zurück , sei auf Dauer nicht empfehlenswert. Daraufhin veranlasste das Landratsamt eine amtsärztliche Untersuchung, die zu dem Schluss kam dass bei dem Schüler keine dauerhafte schwerwiegende Behinderung vorliege, die eine Fahrt mit dem Bus zur Schule und nachhause als zwingend notwendig erscheinen ließe. Der Sohn der Kläger sei ein schlanker, sportlicher Junge, der Fußball in einer U 13 spiele.

Auch die Regierung von Unterfranken machte sich als Widerspruchsbehörde Gedanken über zumutbares Auf und Ab beim Schulweg und gab dem, Landratsamt Bad Kissingen rundum recht.

Da der Schulweg ihres Sohnes knapp unter den vom Gesetz geforderten drei Kilometer liegt, haben die Eltern auch darauf hingewiesen, dass der bei Schnee und Glatteis einen Umweg machen müsse, der dann über drei Kilometer liegt. In dem Zusammenhang verwies das Landratsamt Bad Kissingen auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Darin heißt es, dass gelegentliche witterungsbedingte Erschwernisse durch Eis und Schnee einer grundsätzlichen Zumutbarkeit des Schulweges nicht entgegenstehen. Zudem sei das Gebiet der Stadt Bad Kissingen für sein mildes und gemäßigtes Klima auch in den Wintermonaten bekannt.

Schüler fährt sowieso

Für den betroffenen Schüler ändert sich durch die abgelehnte Klage seiner Eltern nichts, denn: Er fährt, kam plötzlich während der Verhandlung zur Sprache, "wie alle Schüler in seiner Umgebung", so der Vater, mit dem öffentlichen Bus zum Gymnasium, Es geht also letztlich gar nicht darum, ob der Schüler den Schulweg problemlos "schafft", so der Vorsitzende Richter Emmert, sondern nur darum, wer die Bus- Fahrt bezahlt.