Unverträglichkeitsreaktionen möglich: Zweifacher Saucen-Rückruf bei Maggi und Thomy

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Der Lebensmittelkonzern Nestlé warnt vor der Verzehr zweier Saucen seiner bekannten Marken Maggi und Thomy. Betroffen sind eine Pastasauce und eine Grillsauce.

Der weltgrößte Nahrungsmittelkonzern Nestlé hat Dienstag, 2. Juli 2024, eine Lebensmittelwarnung veröffentlicht: Bestimmte Chargen von Würzsaucen der Marken Maggi und Thomy werden zurückgerufen, erklärt das Schweizer Unternehmen mit Deutschlandsitz in Frankfurt am Main in einer aktuellen Mitteilung für Verbraucher. 

Als Grund für den Rückruf werden mögliche Unverträglichkeitsreaktionen bei Verzehr angegeben, da ein Inhaltsstoff nicht auf der Verpackung angegeben ist. 

"Auf dem Etikett nicht deklariert": Warnung vor Maggi- und Thomy-Saucen

Unangenehmen kann der Verzehr der betroffenen Pastasauce und der Grillsauce für eine bestimmte Personengruppe sein: "Verbraucher, die unter Glutenunverträglichkeit leiden, sollten das Produkt nicht verzehren. Für alle anderen Verbraucher ist der Verzehr unbedenklich", erklärt der Hersteller.

Die entsprechenden Chargen der Produkte können Gluten enthalten, welches zu Unverträglichkeitsreaktionen führen kann. "Auf dem Etikett ist Gluten nicht deklariert", so Nestlé. 

Eine Glutenunverträglichkeit kann sich auf unterschiedliche Arten und Weisen äußern. Wann du besser einen Arzt konsultieren solltest und bei welchen Symptomen du vorsichtig sein solltest, erfährst du hier.

Bolognese und BBQ: Diese Saucen sollte nicht verzehrt werden 

Betroffen sind laut Nestlé die Produkte mit folgenden Angaben:

  • Maggi Pastasauce „Bolognese Basis“ 500g im Glas 
    • Chargennummern:
      • 240326B1, Mindesthaltbarkeitsdatum März 2026 
      • 240326C1, Mindesthaltbarkeitsdatum März 2026 
      • 240422C1, Mindesthaltbarkeitsdatum April 2026 
      • 240423A1, Mindesthaltbarkeitsdatum April 2026 
      • 240423B1, Mindesthaltbarkeitsdatum April 2026 
      • 240524B1, Mindesthaltbarkeitsdatum Mai 2026
  • Thomy Vegan BBQ Sauce in der "Squeeze-Flasche" 
    • Chargennummer:
      • 240420A1, Mindesthaltbarkeitsdatum April 2025 

Alle anderen Maggi- und Thomy-Produkte seien von dem Rückruf nicht betroffen und wie gewohnt uneingeschränkt zum Verzehr geeignet, versichert das Unternehmen. 

Was Kunden tun können

Kunden können die von dem Rückruf betroffenen Artikel dort zurückgeben, wo sie gekauft wurden und erhalten den Einkaufspreis erstattet. Verbraucher, die unter Glutenunverträglichkeit leiden und eines dieser Produkte verzehrt haben, sollten ihren Arzt konsultieren, rät Nestlé. Fragen rund um die Rückgaben können Kunden dem Verbraucherservice für Maggi und Thomy stellen. Er ist per Telefon unter 0049 (0)69 6671-2841 erreichbar (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, samstags von 8 bis 16 Uhr).

Oftmals sind Verunreinigungen in Lebensmitteln der Grund für Produktrufe. Nach wie vor gültig ist beispielsweise eine Warnung vor Sirupwaffeln, da sich aufgrund eines möglichen Produktionsfehlers ein Stück Metalldraht in dem süßen Snack befinden könnte. Erst kürzlich hatten Lidl und Kaufland zwei Nudel-Fertiggerichte aus dem Verkauf genommen, da bestimmte Chargen durch ein Allergen verunreinigt sein können.

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