Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ist bei einem groß angelegten Produkttest zu einem beunruhigenden Ergebnis gekommen. Vor allem ist Kaffee betroffen - aber nicht nur.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat in einer aktuellen Marktstichprobe die Füllmengen verschiedener Lebensmittel überprüft. Dabei zeigten sich deutliche Unterschiede: Bei vielen Produkten stimmen die angegebenen Mengen mit dem tatsächlichen Inhalt überein. Bei anderen, etwa bei Mehl, Kartoffeln und insbesondere Kaffeebohnen, stellten die Tester jedoch Unterfüllungen fest - zum Nachteil der Kundinnen und Kunden, die für Ware zahlen, die sie nicht vollständig erhalten.
Insgesamt wurden 736 Lebensmittel aus sieben Warengruppen untersucht: Himbeeren, Heidelbeeren, Kartoffeln, Mehl, Frischkäse, Mandeln und Kaffee. Bei 57 Produkten - das entspricht 7,7 Prozent - war die Nennfüllmenge laut der Verbraucherzentrale nicht erreicht. Besonders auffällig waren dabei Mehl und Kartoffeln, wo Unterfüllungen vergleichsweise häufig vorkamen. Besser sah es bei frischen Heidelbeeren, ganzen Mandeln und Frischkäse aus, hier hielten die Hersteller die deklarierten Füllmengen ein. Übrigens gibt es einen ganz einfachen Trick, mit dem du Mogelpackungen im Supermarkt sofort erkennst.
Verbraucherzentrale alarmiert - Kaffee, Mehl und Kartoffeln oft unterfüllt
"Die Ergebnisse sind sehr unterschiedlich", sagt Alexander Heinrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. "Bei vielen Lebensmitteln stimmen die Angaben, doch in einzelnen Warengruppen sehen wir klare Probleme." Ein extremes Bild zeigte sich bei Kaffeebohnen: Mehr als 95 Prozent der überprüften Ein-Kilogramm-Packungen waren unterfüllt. Zwar bewegen sich die festgestellten Abweichungen im Rahmen der gesetzlichen Toleranzen. Das zugrundeliegende Mittelwertprinzip erlaubt diese Abweichungen aber nur, wenn Unterfüllungen innerhalb einer Charge durch überfüllte Packungen ausgeglichen werden.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher wirkt der Verlust pro Packung zwar gering, doch in der Summe kann er enorme Ausmaße erreichen. Hochgerechnet auf den gesamten deutschen Markt und bei einem angenommenen Kilopreis von 20 Euro würden Kundinnen und Kunden für über 600 Tonnen Kaffeebohnen zahlen, die sie gar nicht bekommen. Der finanzielle Schaden läge damit bei rund 12 Millionen Euro im Jahr. Das Beispiel zeigt laut der Verbraucherzentrale, wie stark sich systematische Unterfüllungen auswirken können, auch wenn jede einzelne Packung nur leicht von der Nennmenge abweicht. Die Marktstichprobe der Konsumentenschützer macht damit ein strukturelles Problem sichtbar - und stellt die Frage, ob die derzeitige gesetzliche Regelung ausreicht, um die Käufer wirksam zu schützen.
Angesichts der Kaffeebohnen-Ergebnisse äußert die Verbraucherzentrale scharfe Kritik. "Wenn 44 von 46 Packungen verschiedener Hersteller weniger Inhalt als angegeben aufweisen, liegt der Verdacht nahe, dass das Mittelwertprinzip nicht korrekt eingehalten wird. Deshalb fordern wir das Mindestmengenprinzip, damit jede Verkaufspackung tatsächlich die deklarierte Menge enthält", so Heinrich. Mit einem Mindestmengenprinzip müssten Hersteller sicherstellen, dass keine Packung unter der angegebenen Füllmenge liegt.
Extreme Füllmengen-Abweichung bei Kaffee - Verbraucherschützer mit Forderung
Die Kritik richtet sich damit nicht nur an einzelne Produzenten, sondern auch an den gesetzlichen Rahmen. Denn das Mittelwertprinzip lässt Unterfüllungen grundsätzlich zu, solange sie in einer Gesamtbetrachtung ausgeglichen werden. Die Stichprobe legt jedoch nahe, dass dieser Ausgleich in der Praxis nicht immer stattfindet. Aus Sicht der Verbraucherschützer wäre ein Systemwechsel ein konsequenter Schritt, um Manipulationsmöglichkeiten zu verringern und die Transparenz für Kundinnen und Kunden zu erhöhen. Übrigens hat die Verbraucherzentrale Hamburg ein beliebtes Produkt von Dr. Oetker zur "Mogelpackung des Monats" gekürt - es kostet nämlich jetzt fast doppelt so viel.
Auch für den Alltag formuliert die Verbraucherzentrale konkrete Hinweise. Vor allem bei Mehl sollten Kundinnen und Kunden auf beschädigte Verpackungen achten. Unsachgemäße Lagerung, etwa in zu trockener Umgebung, kann dort zu Gewichtsverlusten führen. Solche Effekte könnten zwar nicht jede Unterfüllung erklären, aber zumindest einen Teil der Abweichungen beeinflussen. Beschädigte oder auffällig leichte Packungen sollten nach Möglichkeit im Markt gelassen oder vor Ort kontrolliert werden.