Beamte dürfen nicht streiken - so der Grundsatz. Nun klagen drei Lehrer dagegen. Am Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber. Können sich bald auch Lehrer, Polizisten und Co. für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen?
Dürfen Beamte streiken? Bisher lautet die Antwort in Deutschland nein. Beamte müssen sicherstellen, dass der Staatsapparat jederzeit funktioniert. Dafür werden sie gut bezahlt, können nicht gekündigt werden und bekommen üppige Pensionen. Könnte sich das bald ändern?
Lehrer klagen vor Bundesverfassungsgericht
Drei verbeamtete Lehrer haben nun Beschwerde eingelegt und klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie wollen für bessere Arbeitsbedingungen streiken dürfen. Mit der Klage könnten sie das Streikverbot für rund 60 000 verbeamtete Lehrer sowie eine Million andere Beamte zum Kippen bringen. Bundesbeamtensekretär von Verdi, Nils Kammradt, unterstützt die Lehrer: "Dieses Grundrecht steht allen abhängig beschäftigten Menschen bei uns im Land zu. Das Streikrecht ist ein Menschenrecht, darauf kann man nicht einfach verzichten."
Die drei hatten sich an einem Streik beteiligt. Daraufhin verhängten die Schulbehörden Disziplinarverfahren. Deswegen klagten die Lehrer, hatten aber vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg. Um einen handlungsfähigen Staat zu gewährleisten müsse man nicht allen Beamten den Streik verbieten. Das Streikrecht sei ein Menschenrecht für jeden, so die Kläger.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat in den letzten Jahren bei Fällen aus anderen Ländern dafür plädiert, das pauschale Streikverbot zumindest für bestimmte Gruppen von Beamten zu lockern. Am Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Zukunft des Streikverbots für Beamte in Deutschland.