Die Prüfung des Rundfunkbeitrags durch das Bundesverfassungsgericht wird fortgesetzt: Am zweiten Tag wollen die Richter zu einer Entscheidung kommen. Steht die Ex-GEZ-Gebühr vor dem Aus?
Countdown für den Rundfunkbeitrag? Seit Mittwoch prüft das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Rundfunkbeitrag. Heute wird die Verhandlung am BGH fortgesetzt. Der Beitrag werfe "Probleme einer gleichheitsgerechten Belastung auf", sagte am Mittwoch der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, zum Auftakt der zweitägigen Verhandlung. Das Geld wird seit einer Reform 2013 pro Wohnung und nicht mehr wie zu Zeiten der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nach Art und Zahl von Empfangsgeräten erhoben. Bei Firmen ist unter anderem die Zahl der Dienstwagen Grundlage der Beitragshöhe.
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Dienst- & Mietwagen: Ja! - Privates Auto: Nein!
So könnte es nach Worten Kirchhofs unter Gleichheitsgesichtspunkten problematisch sein, dass für private Fahrzeuge kein Beitrag fällig sei, für Dienst- oder Mietwagen hingegen schon. Außerdem würden mit einem Beitrag pro Wohnung alle anderen darin wohnenden Personen entlastet - auch das könnte auf eine Ungleichbehandlung hindeuten.
Der Autovermieter Sixt, der sich neben drei Privatpersonen gegen den Beitrag wehrt, kritisierte die für ihn entstehende Mehrfachbelastung scharf. "Der Grundsatz der Belastungsgleichheit wird in eklatanter Weise verletzt", sagte Sixt-Vertreter Christoph Degenhart. Einer der privaten Beschwerdeführer, Bernhard Wietschorke, sprach sich für einen personenbezogenen Beitrag aus. Bei einer Abgabe pro Wohnung würden Einpersonenhaushalte klar benachteiligt. Das gelte auch für Besitzer von Zweitwohnungen.
"Zeitgemäße und verlässliche Basis"
Die Vertreter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio verteidigten die umstrittene Abgabe. Sie sei die logische Folge der sich verändernden Nutzung durch neuartige Empfangsgeräte gewesen, sagte der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm. "Befürchtungen tektonischer Verschiebungen durch die Reform haben sich nicht bewahrheitet."
Da immer mehr Nutzer sich der früheren GEZ-Gebühr mit dem Hinweis entzogen hätten, weder Fernseher noch Radio zu besitzen, sei eine "Erosion der finanziellen Grundlagen für die Öffentlich-Rechtlichen befürchtet worden", sagte Heike Raab, Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz, die für den Länderkreis sprach. "Jetzt haben wir eine zeitgemäße und verlässliche Basis für die Finanzierung des Angebots", von dem die gesamte Gesellschaft profitiere.