Mit Stöckelschuhen durch die Wohnung: Darfst du das - oder musst du sie ausziehen?

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High Heels verstehen sich nicht mit Parkettböden.
High Heels verstehen sich nicht mit Parkettböden.
CC0 / Pixabay / Irenna_____

Du klapperst mit High Heels durch deine Wohnung. Der Sound deiner Stöckelschuhe stört andere Mieter - sie beschweren sich bei deinem Vermieter. Der droht mit Kündigung - zu Recht?

"Mein Zuhause ist mein Schloss" mag für Hauseigentümer*innen gelten. Aber wenn sich mehrere "Schlösser" in einem größeren Mietshaus befinden, kann es schnell Stress geben, wenn ein*e Mieter*in nervige Dinge treibt und der Lärm durch die dünnen Wände dringt. Gewisse Einwirkungen durch den Lärm der lieben Nachbar*innen müssen hingenommen werden – jedoch nicht alle und nicht immer. Sollte der Fall vor Gericht gehen, ist daher schwer abschätzbar, wie die Entscheidung lauten wird – denn alle bewiesenen Umstände des Einzelfalls müssen berücksichtigt und die Interessen aller Beteiligter gegeneinander abgewogen werden. Und das ist konkret gar nicht immer so einfach.

Sozialadäquater Lärm oder mietvertragswidrige Störung?

Die gute Nachricht vorab: Sozialadäquater ("sozial üblicher") Lärm ist von anderen Mietparteien hinzunehmen. Dazu gehören unter anderem Laufgeräusche der Obermieter*innen, denn das ist so üblich und gehört zum vertraglich vereinbarten Gebrauchsrecht. Andererseits besteht die Pflicht zur Rücksichtnahme, oft in der Hausordnung geregelt, und das heißt, dass vermeidbare Störungen der Nachbar*innen genau das sind: zu vermeiden.

Im Allgemeinen sollte dir die Nachtruhe der anderen Mieter*innen heilig sein. Wer morgens um 4 Uhr aufstehen muss, um sich für die Arbeit bereitzumachen, hat wahrscheinlich wenig Verständnis dafür, aus dem Schlaf gerissen zu werden.

In einer gültigen Hausordnung kann zusätzlich eine Mittagsruhe vereinbart worden sein sowie eine abendliche "Lärmgrenze" von 20 Uhr.

High Heels und Parkett

Neben der möglichen Ruhestörung durch deine Stöckelschuhe ist noch ein anderer Aspekt zu bedenken. High Heels können auf Parkett im wahrsten Sinne bleibende Eindrücke hinterlassen. Hier stellt sich wiederum die Frage: Ist das im Rahmen des "vertragsgemäßen Gebrauchs" der Mietsache und damit sozialadäquat – oder schädigst du die Mietsache und bist zum Regress verpflichtet?

Ein einfaches Beispiel zur Verdeutlichung ist der mitvermietete Teppichboden, den du beim Einzug so vom Vermieter übernommen hast. Er wird nicht besser werden dadurch, dass du darauf hin- und hergehst. Sogenannte, deutlich sichtbare "Laufstraßen" können sich bilden und den Wert des Teppichs mindern. Doch das liegt nun einmal in der Natur der Sache, ist über die Miete abgedeckt und kann daher keine negativen Konsequenzen für dich nach sich ziehen. Variante: Du hast eine Katze, die speziell an den Ecken mit großer Begeisterung den Teppich zerfetzt. Dies könnte dich zum Schadensersatz verpflichten, da die Abnutzung über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht.

Zurück zu den High Heels: Prinzipiell bleibt es dabei, dass ihre Benutzung in deiner Wohnung okay ist. Bei Parkettböden ist bekannt, dass sie in regelmäßigen Abständen abgeschliffen und versiegelt werden müssen. Gebrauchsspuren sind juristisch also genauso wie beim ersten Beispiel oben zu bewerten. Jedoch unterscheiden sich Parkettböden nach der sogenannten Brinellhärte, die von der verwendeten Holzsorte abhängt. Zusätzlich spielt die Art der Versiegelung eine Rolle. Erschwerend kommt hinzu, dass die Pfennigabsätze deiner High Heels extrem viel Druck ausüben.  Von daher kann es sein, dass du solche Schäden im Parkett ersetzen musst. Fachanwalt für Mietrecht Frank Sitte von der Coburger Kanzlei Hörnlein und Feyler, welche auch die Mitglieder des Mietervereins Coburg und Umgebung e. V. bei Rechtsfragen berät, weist auf ein Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg vom 15.12.2009 (AZ: 316 S 14/09) und ältere Urteile des LG Essen (12 S 64/62) oder des LG Mannheim (12 S 9/72) hin. Sie erkanntem einem Vermieter regelmäßig einen Schadensersatzanspruch zu wegen des durch die Pfennigabsätze beschädigten Fußbodens und urteilten hierbei, dass das Tragen von derartigen Schuhen in einer Mietwohnung nicht dem vertraglich vorgesehenen Gebrauch der Mietsache entspricht. 

Juristische Konsequenzen

Wenn du mit deinen Stöckelschuhen über den sozialadäquaten Lärm hinausgehst und andere Mieter*innen sich über dich beschweren, droht Ärger. Zum einen zivilrechtlich, zum anderen strafrechtlich.

  1. Zivilrecht: Mieter*innen haben untereinander keine vertraglichen Beziehungen. Dein*e Vermieter*in kann dich aber abmahnen und vertragstreues, nicht-störendes Verhalten einfordern. Bei wiederholten Verstößen kann dir die Kündigung drohen. Sollten deine High-Heel-Schäden am Parkett et cetera zu ersetzen sein, kann die von dir gezahlte Mietkaution in entsprechender Höhe einbehalten werden. Bei darüberhinausgehenden Schäden sind natürlich weitere Forderungen von Vermieterseite an dich denkbar.
  2.  Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht: Doch das ist nicht die einzige Konsequenz, die im Raum steht. Ab 22 Uhr wäre eine echte Ruhestörung durch deinen Einsatz von High Heels als Ordnungswidrigkeit verfolgbar. Die Polizei kann eingeschaltet werden und vor deiner Wohnungstür stehen. Bei wiederholten Verstößen droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren vor Gericht. Die Folge wären Gerichtskosten, Bußgeldzahlung, zusätzlich vielleicht Kosten für deine eigene Rechtsvertretung – und (rein theoretisch) – die Beschlagnahme der Übeltäter, da Tatmittel. Denkbar sind auch Kosten für den Polizeieinsatz: "Das aber erst, wenn die Polizei bei Aufnahme einer Anzeige wegen Ruhestörung besondere Maßnahmen ergreifen müsste, zum Beispiel die Ausübung unmittelbaren Zwangs", so Michael Munzert von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberfranken. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die Bayerische Polizeikostenverordnung, deren Gebührenrahmen von 36 bis 6.500 Euro reicht.

Sind die von dir verursachten Störungen so erheblich, dass andere Mieter*innen dadurch sogar körperlich geschädigt werden, könnte nach Anzeige sogar ein Strafprozess wegen Körperverletzung stattfinden. Dies aber nur, wenn du wusstest, dass du durch deinen Lärm zum Beispiel Schlafstörungen verursachst, die die Gesundheit deiner Nachbar*innen beeinträchtigen.

Stöckeln ja - aber mit Verstand

Am besten schaust du dir an, wie der Boden auf deine Pfennigabsätze reagiert. Speziell auf Parkett solltest du lieber vorsichtig sein. Wenn du dich an die bei dir im Haus (Mietvertrag plus Hausordnung) festgelegten Ruhezeiten hältst, kann dir nichts passieren.

Sollten sich Nachbar*innen trotzdem aufregen und dir den Vermieter auf den Hals hetzen – Ruhe bewahren. Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig.

Selbst rechtmäßige Kündigungen können wegen Vollstreckungsschutz bei Wohnraum dazu führen, dass du nicht sofort nach Wirksamwerden des Räumungsurteils ausziehen müsstest – und zu dem muss es erst einmal kommen.

Wie du am besten vorgehst, wenn es Ärger gibt

Sozial klug wäre eine Entschuldigung bei den Nachbar*innen und deine ernstgemeinte Zusicherung, künftig nicht mehr außerhalb der erlaubten Zeiten störend durch die Wohnung zu stöckeln. Daran hältst du dich dann besser. Von deiner Einsicht und künftigen Verhaltensänderung solltest du unbedingt nachweisbar deine*n Vermieter*in unterrichten – das kann eine nachfolgende Kündigung vermeiden helfen beziehungsweise vor Gericht angreifbar machen.

1. Zivilrecht: Ist deine Vermieter*in bereits so weit gegangen, dir zu kündigen, muss unbedingt fachkundige Beratung her. Hier empfehlen sich Fachanwält*innen für Mietrecht, da sie über besondere (und nachgewiesene) theoretische und praktische Kompetenz in Mietstreitigkeiten verfügen. Sie wissen auch, wie die Richter*innen vor Ort ticken und was für Tendenzen in deren Rechtsprechung bestehen. Allgemein kann aber jede*r zugelassene Anwalt oder Anwältin mietrechtliche Streitigkeiten vertreten. Beratung gibt es auch bei sogenannten Mietervereinen. Hier musst du einen Mitgliedsbeitrag entrichten und bekommst eine kostenlose Erstberatung.

2. Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht: Geht es um einen Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrechtsprozess, musst du entscheiden, ob dir fachkundige Vertretung durch eine*n Fachanwalt/Fachanwältin für Strafrecht das Geld wert ist. Ein Verfahren wegen Ruhestörung ist kein Fall einer sogenannten Pflichtverteidigung, bei der unter Umständen der Staat die Kosten übernimmt, wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst.

Fazit: Stöckelschuhe bleiben eine Herausforderung

Stöckelschuhe in der Wohnung sind nicht grundsätzlich verboten. Achte einfach darauf, die Mietsache – Stichwort: Parkett – nicht über das erlaubte Maß hinaus abzunutzen. Gleiches gilt für das Nervenkostüm deiner Nachbar*innen: Es ist sinnvoll, sich an die im Haus geltenden Ruhezeiten zu halten, besonders in einem hellhörigen Haus. Sollte dein*e Vermieter*in Stress machen, versuche, die Angelegenheit durch ein vernünftiges Gespräch aus dem Weg zu räumen. Hilft das nicht und werden juristische Schritte angedroht, informiere dich über die Mitgliedschaft in einem Mieterverein. Hier bekommst du im Rahmen der kostenpflichtigen Mitgliedschaft ein kostenloses Erstberatungsgespräch, damit du die Rechtslage einschätzen kannst. Sollte es wirklich zu einer Gerichtsverhandlung kommen, empfiehlt sich die Beauftragung eines Fachanwalts oder einer Fachanwältin für Mietrecht.