Es ist wieder Pilz-Saison - und auch in Franken ziehen die Menschen in Scharen mit Körbchen in die Wälder. Doch man muss gut aufpassen, sonst drohen hohe Bußgelder. Der Zoll erklärt das an einem Beispiel aus dem Schwarzwald.
Keine Frage: Pilze-Sammeln ist im Herbst auch in Franken ein Volkssport. Mit Körbchen, Messer und Pinsel bewaffnet zieht es derzeit viele Menschen in die Wälder. Wenn man aber nicht aufpasst, kommt ganz schnell unangenehme Post von den Behörden. Denn das Sammeln von Steinpilz, Pfifferling und Co. kann unter Umständen richtig teuer werden.
Der Zoll erklärt das an einem Beispiel aus Baden-Württemberg. Bei Kontrollen am vergangenen Wochenende im Schwarzwald wurden bei Reisenden insgesamt 71 Kilogramm Pilze über die erlaubte Menge für den Eigenbedarf festgestellt.
Maximal-Mengen beim Pilze-Sammeln beachten - Hohe Strafen drohen
Zwei Schweizer, ein Italiener und ein österreichischer Staatsangehöriger im Alter zwischen 48 und 73 Jahren hatten versucht, zwischen 10 und 29 Kilogramm Pilze - darunter auch den besonders geschützten Steinpilz - über die Grenze zu bringen. In den Fahrzeugen fanden die Kontrollbeamten Körbe, Tüten und Säcke voller Pilze, die vorher im Schwarzwald gesammelt wurden.
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Die Auflagen haben einen guten Grund: "Um die Natur zu schützen, erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz nur das Sammeln einer geringen Menge an Pilzen für den persönlichen Bedarf." erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. Dabei greift die sogenannte Handstraußregel: "Als Richtwert galt hier in den letzten Jahren ein Kilogramm frischer Pilze pro Person und Tag. Diese Mengenbegrenzung gilt für jeden Pilzsammler, auch für Personen, die in Deutschland wohnhaft sind."
Die Zöllner des Hauptzollamts Singen erhoben für den Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz von den Reisenden Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 7200 Euro. Eine sinnvolle Verwertung der sichergestellten Pilze war nicht möglich, daher wurden sie vernichtet. Insgesamt kamen die Pilz-Sünder aber noch gut weg. "Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 50.000 Euro geahndet werden", so der Zoll.
Nicht nur die Menge zählt - diese Dinge sollte man beim Pilze-Sammeln beachten
Die Menge ist aber nicht der einzige Fallstrick bei der Jagd auf die köstlichen Pfiffer. Tatsächlich gibt es noch einige weitere Regeln zu beachten, wenn man rein rechtlich auf der sicheren Seite sein will. Unter anderem sollte man aufpassen, wo man sich auf die Pilz-Pirsch begibt. Bei Wälder in öffentlicher Verwaltung sollte es in der Regel kein Problem geben, außer es handelt sich um Parks, Naturschutzgebiete oder Verjüngungsflächen - dort ist das Pilze-Sammeln verboten. Genaueres regelt unter anderem das Bayerische Waldgesetz. Bei privaten Wäldern sollte vorher mit dem Eigentümer geklärt werden, ob er das Sammeln duldet oder nicht.
Außerdem gelten Regeln, die den Schutz der Natur gewährleisten sollen. Wie unter anderem der Bayerische Rundfunk (BR) zusammenfasst, ist das Sammeln besonders bedrohter Pilz-Arten verboten. Dazu gehören unter anderem Kaiserlinge, Königs- und Sommer-Röhrlinge, März-Schnecklinge und Saftlinge. Aber auch beliebte Sorten wie Steinpilz, Pfifferling oder Morcheln stehen unter Schutz - die dürfen aber in geringen Mengen trotzdem gesammelt werden.